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III. Regeln und Prinzipien
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Prinzipien
In Anlehnung an Ronald Dworkin,[57] dessen Gedanken in Deutschland vor allem von Robert Alexy aufgegriffen und fortentwickelt worden sind, unterscheidet die Rechtstheorie mit Regeln und Prinzipien zwischen zwei Kategorien von Rechtsnormen.[58] Die Unterscheidung ist auch für die Rechtsquellenlehre von Bedeutung. Regeln sowie Prinzipien sind beides Rechtsnormen, weisen aber eine unterschiedliche formale Struktur auf, die sich vor allem im Kollisionsfall zeigt.[59] Prinzipien sind Optimierungsgebote. Sie gebieten, dass „etwas in einem relativ auf die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten möglichst hohen Maß realisiert wird“.[60] Konflikte zwischen Prinzipien werden im Wege bedingter Vorrangrelationen durch Bildung einer Regel aufgelöst, die angibt, unter welchen Bedingungen das eine Prinzip dem anderen vorgeht.[61] Demgegenüber gliedern sich Regeln in einen Tatbestand und eine Rechtsfolge auf. Regeln können als strikt zu beachtende Festsetzungen entweder erfüllt oder nicht erfüllt sein. Mit Rücksicht auf diese binäre Struktur kann eine Regelkollision nur durch die Aufnahme einer Ausnahmeklausel oder dadurch aufgelöst werden, dass zumindest eine Regel für ungültig erklärt wird.[62] Traditioneller Schwerpunkt der Prinzipienlehre ist die Grundrechtstheorie.[63] Das Prinzipiendenken Alexys hat darüber hinaus aber auch Eingang in viele andere Rechtsgebiete gefunden.[64]