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2.Beschussgesetz (BeschG)

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Das BeschG5 regelt die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Schussapparaten und Munition sowie von bestimmten sonstigen Waffen. Mit der eigenständigen gesetzlichen Regelung soll das WaffG von Regelungen zu technischen Prüfungen und Zulassungen dieser Geräte entlastet werden. Beschussrechtlich sollen jedoch höchstbeanspruchte Teile, deren ordnungsgemäße Be- und Verarbeitung, die Haltbarkeit, Funktionssicherheit und Maßhaltigkeit als wesentliche Komponenten der Verwendersicherheit (Produktsicherheit) gewährleistet werden.

Die allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV) v. 13.7.20066 konkretisiert ua. die Beschussprüfung, die Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate sowie die Zulassung und Verpackung von Munition. Besonders praxisrelevant sind die in Anlage II der VO enthaltenen Beschusszeichen und Prüfzeichen.

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