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Vorwort

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Seit dem Erscheinen der 4. Auflage sind zahlreiche Änderungen des WaffG in Kraft getreten, die eine umfängliche Neubearbeitung der Vorauflage erforderlich machten.

Änderungen hat das WaffG zunächst durch das zum 6.7.2017 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften erfahren. Neben vielen anderen Neuregelungen besonders hervorzuheben ist hier die Neufassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen (§ 36 WaffG iVm. § 13 AWaffV).

Zahlreiche Neuerungen resultieren aus dem 3. WaffRÄndG, welches in Teilen bereits am 20.2.2020, im Wesentlichen aber am 1.9.2020 in Kraft getreten ist. Ua. wurden durch dieses Gesetz Magazine in den Anwendungsbereich des WaffG einbezogen und tlw. verboten. Weiterhin enthält es umfangreiche Neuregelungen zu den Anzeigepflichten (§§ 37–37i) und sieht eine WBK-Pflicht für Salutwaffen vor. Die Regelungen zum Verbringen von Waffen wurden in §§ 29, 30 neu gefasst. Jägern wird ein Bedürfnis für Schalldämpfer (§ 13 Ab. 9) sowie der Umgang mit verbotenen Zielvorrichtungen (§ 40 Abs. 3) zugestanden. Nicht zuletzt werden die Vorschriften zur Bedürfnisüberprüfung (§ 4) in Teilen verschärft. Schließlich werden die Bedürfnisvoraussetzungen für Sportschützen modifiziert (§ 14 Abs. 3, 4), so reicht etwa für den Bedürfnisnachweis die einfache Mitgliedschaft in einem Schützenverein aus, wenn seit der ersten Eintragung einer Waffe in eine WBK zehn Jahre vergangen sind. Die Zahl der auf gelbe WBK zu erwerbenden Waffen wird auf zehn limitiert, § 14 Abs. 6.

In der Neuauflage wurde die enge Ausrichtung der Darstellungen an der Gesetzessystematik bei gleichzeitiger Verzahnung mit den praktischen Bedürfnissen des Rechtsanwenders beibehalten. Dem Leser soll ein Grundverständnis der waffenrechtlichen Gesetzessystematik vermittelt werden, wodurch er auch ungewöhnlich gelagerte Fälle rechtlich sicher zu beurteilen vermag.

Beispielsfälle veranschaulichen das Dargestellte, Merksätze und Handlungsempfehlungen arbeiten Schwerpunkte sichtbar heraus.

Auch die aktuelle Auflage richtet sich zunächst an Beamte der Bundespolizei, des Zolls und der Landespolizeien. Weiter sind alle Behördenmitarbeiter und Rechtspraktiker angesprochen. Schließlich wendet es sich an jeden, der sich zügig Grundkenntnisse im nicht immer leicht zu handhabenden Waffenrecht aneignen möchte.

Den Auszubildenden des Polizeivollzugsdienstes wird ein logisch strukturiertes Prüfungsschema an die Hand gegeben, mit Hilfe dessen sie die notwendigen Strukturkenntnisse im Waffenrecht erwerben und gleichzeitig bei selbstständiger Rechtsanwendung die waffenrechtliche Klausur meistern können. Die einzelnen Prüfungsschritte werden klar aufeinander aufbauend und verständlich erörtert.

Daneben sind erfahrene Polizeibeamte angesprochen, die sich in der Praxis häufig mit waffenrechtlichen Sachverhalten konfrontiert sehen. Das Prüfungssystem ist in gleicher Weise für die polizeiliche Praxis geeignet.

Gleichermaßen sind alle Mitarbeiter der Waffenbehörden angesprochen. Im dritten Kapitel werden die komplexen, von Behördenseite zu prüfenden Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse dargestellt und besonders praxisrelevante Problemstellungen vertiefend erörtert. Ein Prüfungsschema für das Erlaubnisverfahren ergänzt die Darstellungen.

Herrn EPHK Edgar Stoppa, Herrn EPHK Jürgen Beck und Herrn PHK Johannes Petruschke danke ich für zahlreiche Anregungen und die sorgfältige Durchsicht des Manuskriptes.

Besonderer und herzlicher Dank gilt einmal mehr allen Studierenden und Lehrgangsteilnehmern, die mit ihren kritischen Fragen und gewinnbringenden Hinweisen aus der waffenbehördlichen wie auch polizeilichen Praxis nachhaltig das Profil des Lehrbuchs mitgeprägt haben.

Lübeck, November 2020

Gunther Dietrich Gade

Basiswissen Waffenrecht

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