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2.Örtlicher Geltungsbereich

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Als Bundesgesetz erfasst das WaffG zunächst das gesamte Bundesgebiet. Hierzu ist auch das Küstenmeer zu zählen, für das Deutschland eine Zone von 12 Seemeilen beansprucht. Innerhalb dieses Gebietes gilt das WaffG, ebenso wie alle anderen Bundesgesetze, auch auf Schiffen sowie in Luftfahrzeugen. Eine Geltung des WaffG auf Fahrzeugen außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes ist abzulehnen. Die Geltung ist in dem Moment wieder zu bejahen, in dem das Fahrzeug in das eingangs umschriebene Hoheitsgebiet einfährt.

Grundsätzlich unterliegen auch ausländische Fahrzeuge den deutschen Gesetzen, was für die Schifffahrt jedoch nur mit Einschränkungen gilt. Für lediglich durchfahrende Schiffe ist die Anwendung nationaler Regelungen weitestgehend ausgeschlossen, es gilt der Grundsatz der „innocent passage“.13

Basiswissen Waffenrecht

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