Читать книгу Basiswissen Waffenrecht - Gunther Dietrich Gade - Страница 31

6.Feststellungsbescheide des BKA

Оглавление

Bestehen Zweifel darüber, ob bzw. wie ein Gegenstand als Waffe einzustufen ist, kann das BKA auf Antrag einen Feststellungsbescheid erlassen und damit zur Rechtssicherheit beitragen, § 2 Abs. 5 Satz 1 iVm. § 48 Abs. 3.17

Die Feststellungsbescheide des BKA sind als Verwaltungsakte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gerichtlich überprüfbar.

Antragsberechtigt sind:

• Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung glaubhaft machen können,

• die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder

Basiswissen Waffenrecht

Подняться наверх