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Überschuldung

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Von Überschuldung wird in Abgrenzung zur Verschuldung gesprochen, wenn das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder trotz einer Reduzierung des Lebensstandards längerfristig nicht mehr ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und fällige Forderungen zu bedienen.

Unter den gegenwärtig rund sieben Millionen Überschuldeten in Deutschland sind Menschen in armutsgeprägten Lebenslagen überproportional vertreten. Eine Überschuldung gefährdet nicht nur die materiellen Lebensgrundlagen, etwa bei Miet- oder Energieschulden; belastende Auswirkungen auf die Familie und das persönliche Umfeld sind ebenso nachgewiesen wie die Konfrontation mit anhaltendem Stress und weitergehenden Verlusten sowie gesundheitlichen Einschränkungen (vgl. Ansen 2018a, 20).

In Verbindung mit Einkommensarmut ist die Wohnungsfrage eine zentrale Komponente der sozialen Sicherung. Ein geringes Einkommen führt vielfach zu Problemen in der Wohnsituation. Für die Soziale Arbeit, die sich für ein Recht auf Unterstützung auch in diesem Bereich des Alltags einzusetzen hat, ist es weiterführend, die Bedeutung des Wohnens für das Leben in der Gesellschaft zu würdigen. Eine ausreichende und menschenwürdige Wohnung ermöglicht eine Privatsphäre, ein Leben in Partnerschaft und Familie, Schutz und Regenerationsmöglichkeiten, die Wahrnehmung einer Erwerbstätigkeit, kurz eine bürgerliche Existenz (vgl. Ansen 2018c, 176). Das heute unstrittige Ziel der Teilhabe an der Gesellschaft ist ohne adäquate Wohnungsversorgung nicht zu realisieren. Menschen in Armut erleben in diesem Zusammenhang vielfältige Benachteiligungen. Diese beginnen bereits bei der Wohnkostenbelastung. Während in der Bevölkerung durchschnittlich 27 Prozent des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgegeben werden, wenden Menschen in Armutshaushalten etwa 51 Prozent für das Wohnen auf (vgl. Spellenberg & Giehl 2019, 272). Diese hohe Wohnkostenbelastung ist äußerst riskant. Kommt es zu Einkommenseinbußen, können diese kaum noch kompensiert werden, sodass Schulden einschließlich Mietschulden auftreten, die zu fristloser Kündigung und im Extremfall zur Zwangsräumung führen. Die hohe Mietbelastung ist wie ein Damoklesschwert für die betroffenen Haushalte. Die Schwelle zum Wohnungsnotfall, wie ihn die BAG-Wohnungsloshilfe versteht (s. Kasten) ist in diesen Konstellationen deutlich herabgesetzt.

Das Recht auf Unterstützung

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