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Wohnungsnotfälle

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Wohnungsnotfälle liegen vor,

• wenn Menschen ohne eigene Wohnung auf der Straße oder in Notquartieren bzw. in unsicheren privaten Arrangements leben,

• wenn Menschen ohne mietvertragliche Absicherung wohnen,

• wenn sie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe versorgt werden,

• wenn Menschen von einer Räumungsklage akut bedroht sind,

• wenn sie in völlig unzureichenden Wohnungen leben, insbesondere bei Überbelegung oder in gesundheitsschädigenden Verhältnissen,

• wenn sie nur wegen einer fehlenden Wohnung in Einrichtungen bleiben, etwa der Jugendhilfe oder in Frauenhäusern,

• oder wenn sie nach der Überwindung von Wohnungslosigkeit auf nachgehende stabilisierende Hilfen angewiesen sind.

Ein Wohnungsnotfall strahlt auf sämtliche Lebensbereiche aus, die Betroffenen sind massiven existenziellen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt, die ihre Lebenschancen deutlich verringern. Nach jüngsten Daten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind aktuell 678.240 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Soziale Arbeit steht hier vor großen armutsbedingten Herausforderungen, die nicht den Betroffenen persönlich angelastet werden dürfen, wie es teilweise zu beobachten ist.

Wie wichtig es ist, Armut mit ihren kumulativ auftretenden Belastungen zu erfassen, wird deutlich, wenn beispielsweise der Zusammenhang zwischen sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit einbezogen wird. Soziale Ungleichheit, für die u. a. Armut ein zentraler Faktor ist, wird in der Sozialforschung am verfügbaren Einkommen, dem Erwerbsstatus und dem Bildungsniveau gemessen. Benachteiligungen in diesen Bereichen erhöhen die Risiken für chronische Erkrankungen im Vergleich mit höheren Statusgruppen um das Zwei- bis Dreifache. Vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Stoffwechselstörungen, Krankheiten des Bewegungs- und Stützapparates, Tumore und psychische Störungen werden registriert. Auch die durchschnittliche Lebenserwartung unterscheidet sich signifikant. Sie liegt bei sozial und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen um fünf bis zehn Jahre unter der Lebenserwartung bessergestellter Gruppen. Gründe für die erhöhten Krankheitsbelastungen und die geringere Lebenserwartung korrelieren nach sozialepidemiologischen Befunden mit den materiellen Einschränkungen, den psychosozialen Belastungen und dem Gesundheitsverhalten der betroffenen Menschen (vgl. Lampert 2018, 12f.).

Während die soziale Sicherung in Bezug auf die individuelle Ausstattung der Menschen behandelt wird, werden in der Analyse der sozialen Unterstützung die Umweltbedingungen in Gestalt persönlicher sozialer Netze, formeller Dienste und Einrichtungen und sozialräumlicher Lebensbedingungen einbezogen. In Bezug auf soziale Netzwerke fällt auf, dass in Armut lebende Menschen häufiger in sozial und milieubezogen homogenen Beziehungen leben und eher auf Familienangehörige und Nachbar:innen zurückgreifen, während in sozialökonomisch besser ausgestatteten Kreisen der Bevölkerung eher heterogene Netzwerkstrukturen mit deutlich mehr Ressourcen anzutreffen sind. Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen bleiben nach diesen Befunden weitgehend unter sich, verbunden mit einer geringeren Partizipation an der Gesellschaft, durch die soziale Ausgrenzungsverfahren verfestigt werden (vgl. Böhnke & Link 2019, 247f.). Neben dem Erleben sozialer Ausgrenzung in den persönlichen Netzwerken ist zu berücksichtigen, dass soziale Unterstützung durch emotionale, materielle und instrumentelle, informatorische und interpretative Formen des Beistandes (vgl. Kupfer 2015, 136f.) in einem sozial homogenen Umfeld, in dem Menschen in prekären Verhältnissen leben, seltener in der erforderlichen Breite erfolgen kann. Gerade dann, wenn eine facettenreiche Hilfe gebraucht wird, findet sie im Alltag zu wenig statt. Armut und soziale Ausgrenzung werden dadurch weiter verfestigt. Für die Auseinandersetzung mit dem Recht auf Unterstützung ist es deshalb erforderlich, die Dimension der Netzwerkbeziehungen einzubeziehen. Das gilt auch für den Zugang zu formellen Diensten und Einrichtungen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens, die Menschen in Armut aufgrund unterschiedlicher Barrieren nicht immer sachangemessen erreichen. Das Recht auf Unterstützung bleibt gewissermaßen blutleer, wenn vorhandene Angebote aufgrund ihrer Organisationsstrukturen gerade von denjenigen, die darauf besonders dringend angewiesen sind, nicht genutzt werden können.

Das Recht auf Unterstützung

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