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Vorwort
ОглавлениеAngetrieben, ein Buch über »Das Recht auf Unterstützung« zu schreiben, haben mich u. a. Gespräche mit Prakter:innen der Sozialen Arbeit. Sie berichten von Adressat:innen, die nicht nur nicht auf Ressourcen zurückgreifen können, sondern Probleme haben, bei deren Lösung sie auf teilweise umfängliche Unterstützung angewiesen sind. Sie auf ihre Eigenverantwortung, auf ihre Eigenzuständigkeit, auf ihre Aktivierungspotenziale zu verweisen kann auch zynisch sein. Das Recht auf Unterstützung, so lassen sich die Eindrücke zusammenfassen, darf nicht gegen eine überzogene Ressourcenvorstellung aufseiten der Adressat:innen ausgespielt werden.
Menschen darin zu unterstützen, ihre Rechte auf Dienst-, Sach- und Geldleistungen im Sozialstaat wahrzunehmen ist eine vornehme Aufgabe der Sozialen Arbeit, die im gegenwärtigen Theorie- und Methodendiskurs eher zu kurz kommt. Formale Ansprüche spiegeln längst noch nicht die Wirklichkeit. Gerade von Armut und Ausgrenzung betroffene Gruppen stoßen auf vielfältige Barrieren auf dem Weg zu ihrem Recht auf Unterstützung, ihnen fehlen nicht selten Erfahrungen, Kenntnisse, Kompetenzen, Ermutigungen im persönlichen Umfeld und vor allem Macht, eigene Interessen zu vertreten (vgl. Wrase et al. 2021, 48f.). In der Unterstützung der Adressat:innen, ihr Rechte wahrzunehmen, kommt, vielleicht altmodisch anmutend, konkrete Solidarität zum Ausdruck, die der Sozialen Arbeit gut zu Gesicht steht.
Die Auseinandersetzung mit dem Recht auf Unterstützung führen zu methodischen Vorstellungen über Sozialanwaltschaft. Adressat:innen, die sich zuweilen wie der Mann vom Lande in der Erzählung »Vor dem Gesetz« von Franz Kafka fühlen, der sein Leben lang an der ersten Schwelle zum Gesetz verharrt und auf Einlass hofft, brauchen Unterstützung. Die Androhung des untersten Türstehers in der Erzählung, dass der Mann bei dem Versuch, seinen Weg durch das Gesetz zu finden, auf weitere Türsteher treffen würde, deren Anblick man nicht ertragen könne, schrecken ab. Die Soziale Arbeit steht im Recht auf Unterstützung an der Seite der Adressat:innen, sie macht keine gemeinsame Sache mit den Türstehern, sondern weist diese in ihre Grenzen und nimmt dem Gesetz seinen Schrecken.
Hamburg, im Oktober 2021
Harald Ansen