Читать книгу "Dann müssen die halt mal schwitzen!" - Heiko Fritschen - Страница 15

3.5 Mobbing durch den Vorgesetzten – Bossing

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Hier müssen wir grundsätzlich zwei Varianten unterscheiden. Einmal mobbt der Vorgesetzte selbst, beim zweiten Fall wird er vom Mobber gelenkt. Für den ersten Fall existieren praktisch keine Gegenmaßnahmen, die einen längeren Verbleib in der Firma als Ergebnis hätten. Bei der zweiten Variante kann es durchaus noch klappen.

Die erste Variante wird meist unter dem Begriff Bossing geführt.

Der Vorgesetzte führt bewusst alle möglichen Strategien und Anweisungen durch, um Sie an einer ordnungsgemäßen Arbeit zu hindern. Ziel ist es, Sie zu einer freiwilligen Kündigung zu bewegen oder dafür zu sorgen, dass Sie durch seine Einschränkungen keine Arbeitsergebnisse mehr erreichen, womit eine Kündigung erklärbar würde. Ein Begriff hierfür ist das Strategische Mobbing, welches in Punkt 8 weiter ausgeführt wird.

Das ist ein hässlicher Nervenkrieg, den Sie am Ende mit Ihrer Gesundheit oder Ihrem Selbstwertgefühl bezahlen. Haben Sie deswegen auch kein Mitleid – nicht mit der Firma und vor allem nicht mit Ihrem Vorgesetzten.

Die zweite Variante wird zwar auch unter Bossing geführt, ist aber in Einzelfällen reparabel.


Beispiel

Ihr gleichgestellter Kollege will, dass Sie seine Ideen umsetzen und stellt Ihre Leistung beim Vorgesetzten als unzureichend dar. Meist sind die Auslöser simple Unterschiede in der fachlichen Beurteilung. Für den Kollegen geht es aber nicht um den Sachverhalt, sondern nur darum, sich durchzusetzen und Sie schlecht dastehen zu lassen. Dabei spielt das Firmenergebnis für den Mobber keine Rolle.

„Was der da macht, ist für mich nicht nachzuvollziehen …“

Ihr Vorgesetzter stellt Sie ohne Angabe von Belegen zur Rede, auf deren Grundlage man sachlich diskutieren könnte.

Das passiert Ihnen ein- oder zweimal, und dann bringen Sie sich in der Regel nicht mehr ein. Der Kollege hat Sie – seinen Konkurrenten – ausgeschaltet. Meist wechseln Sie dann freiwillig, wenn Sie einen neuen Job gefunden haben.

Als Mobbing werden die geplanten Aktionen in Summe gezählt – wie viele es sein müssen, ist nicht klar festgelegt.

Manche Gerichtsurteile sprechen von drei Fällen in einem Zeitraum von ungefähr einem Jahr. Können Sie fünf nachweisen, glaubt Ihnen das Gericht auch die anderen zweiundzwanzig. Aber Sie müssen möglichst die bewusste Handlung des Mobbenden nachweisen. Was gerade für viele Außendienstmitarbeiter oder Mitarbeiter in der Fertigung ohne Zugang zum Intranet praktisch unmöglich ist, da viele Anweisungen nur mündlich und ohne Zeugen durchgeführt werden. Deshalb werden diese Anweisungen ja auch mündlich gegeben und als sogenannter Kurzer Dienstweg angepriesen.


In diese Gruppe gehören nicht die fachlichen Diskussionen: Kollege A möchte eine Aufgabe so gelöst haben, Kollege B würde es gerne anders machen. Dann entscheidet manchmal der Vorgesetzte und das muss nicht immer richtig sein. Fehlentscheidungen aus diesem Bereich sind zwar kein Mobbing, können dieses allerdings auslösen. Denn stellen Sie sich vor, Ihr Vorgesetzter täuscht sich dreimal, wird er es Ihnen verzeihen? Wird es der Kollege Ihnen verzeihen?




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