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DER (NICHT SO) KLEINE UNTERSCHIED ZWISCHEN ERSATZ- UND ERGÄNZUNGSSCHULEN UND WAS SIE ÜBER BEIDE WISSEN SOLLTEN
Petra Plaum
Das Grundgesetz regelt in Artikel 7 Absatz 4, dass jeder Privatschulen gründen darf – und zwar wie folgt: »Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.«
Für Grundschulen gilt in Ableitung von Artikel 7 Absatz 5 des Grundgesetzes zusätzlich die Regelung, dass das pädagogische Konzept, verglichen mit denen der schon vorhandenen staatlichen Bildungsstätten, besonders sein muss. Wenn es zum Beispiel bereits eine staatliche Schule mit Montessori-Zweig gibt, stehen die Chancen darauf, eine freie Montessori-Schule gründen zu dürfen, schlecht.
Ersatz, Ergänzung, Genehmigung und Anerkennung
Die meisten freien Grund- und weiterführenden Schulen sind Ersatzschulen. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht des Staates, müssen sich an den staatlichen Lehrplänen orientieren und ihre Schülerinnen und Schüler zu anerkannten Abschlüssen wie Hauptschulabschluss, mittlerer Reife und Abitur führen. Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht. Die Bundesländer erstatten Ersatzschulen, die sich bewährt haben, den größeren Teil ihrer Betriebskosten, im Durchschnitt zwei Drittel.
An einer staatlich anerkannten Ersatzschule können Schülerinnen und Schüler staatliche Schulabschlüsse erwerben – also zum Beispiel Hauptschulabschluss, mittlere Reife und Abitur.
An staatlich genehmigten Ersatzschulen ist das nicht möglich. Schülerinnen, die eine staatlich anerkannte Prüfung ablegen wollen, können diese allerdings an kooperierenden staatlichen Schulen machen. Dafür hat die Schule aber größere Freiheiten bei der pädagogischen Gestaltung, weil der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler nicht nach jedem Schuljahr mit dem von gleichaltrigen an staatlichen Schulen vergleichbar sein muss.
Ergänzungsschulen führen, wenn überhaupt, zu anderen als den staatlichen Abschlüssen. Man kann an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen jedoch internationale Schulabschlüsse und berufliche Qualifikationen erwerben. Allgemeinbildende Ergänzungsschulen, zum Beispiel manch internationale Schule, sind so strukturiert, dass Kinder und Jugendliche hier in der Regel ihre Schulpflicht erfüllen. In anderen, zum Beispiel berufsbildenden Ergänzungsschulen, ist das häufig nicht der Fall. Aber Achtung: Jedes Bundesland hat hierzu eigene Regelungen!
Ergänzungsschulen bekommen vom Staat in der Regel keine Zuschüsse, weshalb die Eltern auch im Durchschnitt höhere Gebühren entrichten müssen. Dafür haben Träger und Schulleitung von Ergänzungsschulen in der Unterrichtsgestaltung, dem Lehrstoff sowie der Auswahl der Lehrkräfte und der Schülerschaft relativ freie Hand. Neben einigen internationalen sowie ausländischen Schulen gehören häufig Berufsfachschulen und Sprachschulen zu dieser Kategorie. Weil auch hier zwischen den Bundesländern Unterschiede bestehen, fragen Sie am besten an allen Schulen Ihres Interesses nach, welchen Status sie haben und ob sich eventuell bald etwas ändert, ob zum Beispiel eine Ersatzschule demnächst eine staatliche Anerkennung anstrebt. Und die tendenziell teuren Ergänzungsschulen bieten oft Stipendien oder Ermäßigungen an, zum Beispiel für kinderreiche Familien.