Читать книгу Korruption im Krankenhaus - effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären - Hendrik Schneider - Страница 33
1.2.8 Übernahme von Geldauflagen und Geldstrafen durch die Krankenhausbetreibergesellschaft
ОглавлениеBei einer Geldstrafe, die wegen eines Vorsatzdeliktes im Wege des Strafbefehls oder durch Urteil verhängt wurde, ist es ausgeschlossen, dass diese vom Krankenhaus übernommen wird, siehe insoweit BGH, Urt. v. 07.11.1990 – 2 StR 439/90: 1. Orientierungssatz (juris): »Der Untreue macht sich strafbar, wer veranlasst, dass aus dem Verbandsvermögen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die Geldstrafen für Bedienstete bezahlt werden.«
Auch bei Verhängung einer Geldauflage nach § 153a StPO, die nicht mit Schuldfeststellungen einhergeht, besteht nach hiesiger Position bei Korruptionsstraftaten kein Raum für eine finanzielle Unterstützung des Beschuldigten durch den Arbeitgeber. Dies folgt nicht nur aus rechtlichen Erwägungen, sondern auch vor dem Hintergrund der Compliance-Kommunikation. Dies kann bei Verfahren, die sich auf Behandlungsfehlervorwürfe beziehen (i. d. R. wegen §§ 222, 229 StGB), anders zu beurteilen sein.