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Vorwort

Wer sich als erfahrener Steuerzahler zu Weihnachten selbst mit einem neuen Notebook beschenkt, ahnt vielleicht schon während des Einrichtens über die Feiertage, dass er sich spätestens im Sommer mit seinem Finanzamt über die Anteile beruflicher oder privater Nutzung streiten darf. Im kommenden Jahr wird der Streit möglicherweise noch um einen zusätzlichen Aspekt angereichert. Es könnte um die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr“ gehen, die das BMF (BStBl I 2021, 298) seit 2021 für Computer annimmt (Rn 945), um – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Corona-Pandemie – die Digitalisierung zu fördern. Der erfahrene Steuerzahler indes liest § 7 Abs. 1 EStG und erkennt, dass die Norm bei einer Nutzungsdauer von einem Jahr gar nicht einschlägig ist. Wenn nichts abzuschreiben ist, wird sofort abgezogen, denkt sich der Steuerzahler und erklärt für das 1500 € teure Notebook den Sofortabzug im alten Jahr. Das wiederum will das Finanzamt unter Verweis auf § 6 Abs. 2 EStG nicht akzeptieren und gewährt die einjährige AfA – wegen § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG allerdings nur für den Dezember, den Rest gebe es erst nächstes Jahr. Man trifft sich schließlich vor Gericht und der Senat erkennt: So ein Notebook hält für gewöhnlich drei Jahre und rechtlich gebunden sind die Richter nur an die Gesetze, nicht an Verwaltungsvorschriften (Rn 55 ff, 941). Die Klage wird abgewiesen und der Steuerzahler ist schon wieder ein bisschen erfahrener geworden: Auch BMF-Schreiben müssen zum Gesetz passen, und manches gut gemeinte Steuergeschenk erweist sich womöglich als Danaergeschenk.

Neben aktuellen BMF-Schreiben – und natürlich aktueller Rechtsprechung und Literatur – berücksichtigt die diesjährige Neuauflage wieder zahlreiche Gesetzesänderungen. Wesentlich sind ua die Änderungen durch das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes“ (BGBl I 2021, 2050), das „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (BGBl I 2021, 2035), das „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“ (BGBl I 2021, 1259), das „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ (BGBl I 2021, 986) und das Jahressteuergesetz 2020 (BGBl I 2020, 3096) mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket.

Während wir diese Neuauflage bearbeitet haben, hat uns auch eine sehr traurige Nachricht erreicht. Dieter Birk, unser akademischer Lehrer und der Begründer dieses Lehrbuchs, ist am 30. Mai 2021 im Alter von 74 Jahren verstorben. Wir verlieren mit ihm einen großartigen Menschen, dem wir sehr viel zu verdanken haben.

Bedanken möchten wir uns bei Constanze Nossia und Friedrich Frick (Universität Leipzig) sowie Sabrina Wortmann und Hans Zilles (Universität Trier) für vorbereitende Unterstützung und die technische Betreuung des Manuskripts. Hinweise auf Fehler und Verbesserungsvorschläge erbitten wir an steuerrecht@uni-leipzig.de oder steuerrecht@uni-trier.de.

Leipzig und Trier, 1. August 2021

Marc Desens und Henning Tappe

Steuerrecht, eBook

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