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§§ 51–54 Straf- und Bußgeld­vorschriften

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Verstöße gegen das Waffengesetz sind mit zum Teil erheblichen Strafen beziehungsweise Bußgeldern bewehrt und führen zudem in der Regel zum Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis. Wer z. B. ohne Erlaubnis eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwirbt, besitzt oder führt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden; das Gleiche gilt, wenn einem Nichtberechtigten Schusswaffen oder Munition überlassen werden. Auch Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sind als Straftat eingestuft!

Als Ordnungswidrigkeit (bis zu 10.000 Euro Geldbuße) gilt beispielsweise das nicht fristgerechte An- oder Abmelden von Waffen oder wenn Jäger die vorgeschriebenen Dokumente nicht mit sich führen.

337 | Was regelt das Waffengesetz?

Das Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

338 | Wer hat »Umgang« mit Waffen und/oder Munition?

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

339 | Was sind Schusswaffen?

Geräte, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

340 | Was sind wesentliche Teile einer Schusswaffe?

Der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager; bei Kurzwaffen auch das Griffstück und sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

341 | Was ist ein Schalldämpfer im Sinne des Waffengesetzes (WaffG)?

Eine Vorrichtung, die den Mündungsknall dämpfen soll.

342 | Welche Munitionsarten unterscheidet das WaffG?

Patronenmunition, Kartuschenmunition, ­hülsenlose Munition, pyrotechnische Munition

343 | Wem ist der Umgang mit Waffen und Munition gestattet?

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Inhaber des Jugendjagdscheins wird eine waffenrechtliche Erlaubnis allerdings nicht erteilt (s. auch Frage 346).

344 | Welche persönlichen Voraussetzungen müssen zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt sein?

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antrag­steller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat,

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat.

345 | Welcher Sachkundenachweis wird dem Jäger beim Antrag auf Erteilung einer WBK anerkannt?

Ein gültiger Jagdschein.

346 | Können Inhaber eines Jugendjagdscheins eine WBK erhalten?

Nein, ihnen wird eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen (nur Langwaffen) und die ­dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd (oder zum jagdlichen Trainingsschießen) führen und damit schießen.

347 | Muss ein Jagdscheininhaber ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und dafür bestimmter Munition nachweisen?

Nein. Inhaber eines gültigen Jagdscheins brauchen kein gesondertes Bedürfnis nachweisen, wenn

• glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ­benötigen,

• die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht ­verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

348 | Wie viele Schusswaffen darf der Jäger erwerben?

Gegen Vorlage des gültigen Jagdscheins Lang­waffen in unbegrenzt Zahl. Weiterhin 2 Kurz­waffen, wobei hier die vorherige Genehmigung der Behörde zum Erwerb notwendig ist.

349 | Muss der Jäger ein besonderes ­Bedürfnis für den Erwerb von Kurzwaffen nachweisen?

Der gültige Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für höchstens 2 Kurzwaffen. Für weitere Kurzwaffen muss ein besonderes ­Bedürfnis nachgewiesen werden.

350 | Welche Behörde ist für die Erteilung von Waffenbesitzkarten zuständig?

Die unteren Verwaltungsbehörden (Landrats­ämter, Stadtverwaltungen).

351 | Wie ist der Erwerb von Munition durch den Jäger geregelt?

Langwaffenmunition kann ein Jäger durch ­Vorlage seines gültigen Jagdscheins erwerben; Kurzwaffenmunition nur, wenn in seiner WBK eine entsprechende Munitionserwerbs­erlaubnis eingetragen ist.

352 | Wer braucht keine WBK, wenn er ­(vorübergehend) Waffen in Besitz nimmt?

Keine waffenrechtliche Erlaubnis braucht der­jenige, der eine Waffe vorübergehend zum ­gewerbsmäßigen Transport, zu gewerbsmäßiger Aufbewahrung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten an der Waffe erwirbt.

353 | Berechtigt die Waffenbesitzkarte zum Führen von Waffen?

Nein. Die WBK dient nur als Erwerbsberech­tigung und Besitznachweis. Zum Führen von Waffen ist eine besondere Erlaubnis, der Waffenschein, erforderlich.

354 | Wann braucht auch der Jäger einen Waffenschein?

Wenn er seine Waffe (etwa einen Revolver zum Selbstschutz) auch außerhalb der befugten Jagdausübung und außerhalb seiner Wohn- oder ­Geschäftsräume führen will.

355 | Ist das Schießen auf Schießständen erlaubnispflichtig?

Nein. Wer auf einer Schießstätte schießt, braucht keine besondere Erlaubnis.

356 | Darf man im eigenen, von einer hohen Mauer umgebenen Garten mit einer Schusswaffe schießen?

Ja. Jedoch nur mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erreichen, und wenn zudem sichergestellt ist, dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

357 | Kann ein Jäger eine Bockbüchsflinte nur gegen Vorlage des Jagdscheins erwerben?

Ja. Für den Erwerb (und vorübergehenden Besitz) von Langwaffen steht ein Jagdschein einer Waffenbesitzkarte gleich.

358 | Welches Dokument muss der Jäger dem Waffenhändler beim Erwerb von normalen Jagdgewehren vorlegen?

Nur den gültigen Jagdschein.

359 | Sie erwerben von einem anderen Jäger eine Flinte. Was haben Sie zu tun?

Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich unter Nennung von Name und Anschrift des Überlassenden zwecks Eintrag in die WBK mitzuteilen.

360 | Was muss der Jäger tun, wenn er eine Kurzwaffe erwerben möchte?

Dazu muss er vorher zur Behörde gehen und eine Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte ­eintragen lassen. Die erworbene Waffe muss er ­innerhalb 2 Wochen in die WBK ein­tragen lassen.

361 | Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines Schusswaffen und zugehörige ­Munition erwerben?

Ja. Jedoch nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe.

362 | Darf der Jäger unbeschränkt Munition für Kurzwaffen erwerben?

Nein, er darf nur Munition erwerben, die zu ­seinen eigenen Kurzwaffen passt. Die Erwerbs­berechtigung muss auf der WBK eingetragen sein. (Der Jagdschein allein genügt nicht.)

363 | Darf der Jäger unbeschränkt Munition für Jagdgewehre erwerben?

Ja. Als Erwerbsberechtigung genügt der gültige Jagdschein.

364 | Muss ein Einstecklauf im Kaliber .22 lfB in eine WBK eingetragen werden?

Nein, sofern er für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der WBK des Erwerbers eingetragen ist.

365 | Darf der Jäger eine erworbene Waffe führen, bevor sie in der WBK eingetragen ist?

Ja, innerhalb der Frist, die für die Eintragung vorgeschrieben ist (bei neu erworbenen Lang­waffen 2 Wochen, bei Kurzwaffen 2 Wochen, bei Besitzwechsel 2 Wochen). Dabei muss ein Nachweis mitgeführt werden, dass die Anmeldefrist für diese Waffe noch nicht verstrichen ist (z. B. Rechnung des Waffenhändlers).

366 | Was ist unter dem Führen von Waffen zu verstehen?

Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt (Besitz, Mitsich-Führen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums. (Selbst wenn die Waffe nicht geladen ist.)

367 | Was versteht man unter befugter ­Jagdausübung?

Dieser Begriff schließt auch das An- und Einschießen der Waffe im Revier und die Ausbildung von Jagdhunden sowie den Jagdschutz und (wenn berechtigt) den Forstschutz ein.

368 | Was gilt für das Verbringen der Waffe ins Revier?

Die Waffe darf auf dem direkten Weg ins und vom Revier zugriffsbereit – aber nicht schuss­bereit – mitgenommen werden.

369 | Welche Ausweise muss der Jäger bei sich haben, wenn er Schusswaffen bei legaler Jagdausübung führt?

Folgende Dokumente sind mitzuführen: ­gültiger Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Personalausweis (oder Pass); als Jagdgast auch den Jagderlaubnis­schein des Revierinhabers.

370 | Wer ist berechtigt, diese Dokumente zu kontrollieren?

Grundsätzlich alle Polizeiorgane, einschließlich der bestätigten und örtlich zuständigen Jagdaufseher. Letztere ausgenommen die Waffenbesitzkarte.

371 | Genügt der gültige Jagdschein, um ­Waffen auch außerhalb der Jagdausübung führen zu dürfen?

Nein. Wenn der Jäger auch außerhalb der Jagdausübung eine Waffe führen möchte (z. B. eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung), braucht er wie jeder andere Bürger einen Waffenschein.

372 | Wo dürfen Waffen ohne besondere Erlaubnis (Waffenschein, Jagdschein) geführt werden?

In der Wohnung, den Geschäftsräumen oder dem befriedeten Besitztum eines Dritten, wenn dessen Zustimmung dazu vorliegt, sowie in ­zugelassenen Schießstätten.

373 | Was unterscheidet »Führen« und »Transportieren« von Waffen?

Beim Führen ist die Waffe zugriffsbereit. Beim Transportieren (z. B. zum Schießstand oder Büchsenmacher) muss die Waffe nicht schuss­bereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit (z. B. in einem verschlossenen Waffenfutteral) verpackt sein.

374 | Ein Jäger hat seine Repetierbüchse offen auf dem Rücksitz seines Autos liegen. Wann ist ihm das erlaubt?

Nur innerhalb des Reviers, in dem er jagen darf, (»befugte Jagdausübung«) sowie auf dem un­mittelbaren Hin- und Rückweg ins Revier. Die Waffe darf im Fahrzeug nicht geladen (auch nicht »unterladen«) sein.

375 | Ist das erlaubte Führen einer Waffe zugleich auch eine Schießerlaubnis?

Nicht ohne Weiteres. Das erlaubte Führen ist zwar die Voraussetzung für den Waffengebrauch, doch ist das Schießen selbst an weitere Bedingungen gebunden.

376 | Unter welchen Bedingungen ist dem Jäger das Schießen erlaubt?

Im Rahmen der befugten Jagdausübung (einschließlich des Ein- und Anschießens und zur Jagdhundeausbildung im Revier), beim Jagd- und Forstschutz sowie (wie jedermann) im Fall der Notwehr.

377 | Darf der Jäger in seinem Revier ­entlaufene Haustiere (z. B. Rind, Schaf) auf Verlangen des Eigentümers schießen?

Nein, hier liegt weder Jagdausübung noch Jagdschutz vor; es wäre eine behördliche Schieß­erlaubnis erforderlich.

378 | Wo darf ohne besondere Erlaubnis geschossen werden?

Nur in zugelassenen Schießstätten.

379 | Dürfen Sie Ihren 13-jährigen Sohn auf dem Schießstand mit Ihrer Flinte schießen lassen?

Nein. Kindern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, ist das Schießen mit Feuerwaffen auch in Schießstätten untersagt.

380 | Ihr 15-jähriger Sohn bereitet sich auf die Jägerprüfung vor. Darf er auf dem Schießstand mit einem Repetierer im Kaliber 6,5 × 57, der der Kreisgruppe gehört, schießen?

Ja. Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne behördliche Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben.

381 | Darf Ihr 15-jähriger Sohn unter Ihrer Aufsicht im Revier auf Scheiben schießen?

Nein, auf keinen Fall!

382 | Was müssen Jäger bei der Mitnahme von Waffen und Munition ins/aus dem Ausland beachten?

Als Jäger muss man Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sein, und die mitgenommenen Waffen müssen darin eingetragen sein. Zudem muss der Grund der Mitnahme nachgewiesen werden.

383 | Sie laden einen Freund aus Österreich zur Jagd ein. Darf er mit seiner Waffe in die Bundesrepublik einreisen?

Ja, er muss aber seinen EU-Feuerwaffenpass und die Jagdeinladung mitführen.

384 | Wem dürfen Sie Waffen und Munition überlassen?

Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen ­werden.

385 | Darf Ihnen der Büchsenmacher ­Patronen »offen« verkaufen?

Nein. Munition darf gewerbsmäßig nur in ­verschlossenen Packungen überlassen werden. Dies gilt nicht im Fall des Überlassens auf Schießstätten oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden.

386 | Darf der Jäger Schusswaffen an einen anderen Jäger ausleihen?

Ja. An Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) dürfen Lang- und Kurzwaffen ausgeliehen werden. An Jagdscheininhaber, die noch keine waffenrechtliche Erlaubnis haben (dürfen), z. B. Jugendjagdscheininhaber, dürfen nur Langwaffen ausgeliehen werden.

387 | Dürfen Sie Ihre Waffe von einem Botendienst zum Büchsenmacher bringen lassen?

Ja. Eine gewerbsmäßigen Beförderung ist zulässig. Es sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Und nicht jeder Beförderer transportiert Schusswaffen!

388 | Sie erwerben von Ihrem Büchsen­macher einen Drilling. Wer vermerkt den Erwerb in der Waffenbesitzkarte?

Der Büchsenmacher. Er hat dabei in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und, wenn gegeben, die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen ­binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

389 | Sie haben eine Jagdwaffe geerbt. ­Innerhalb welchen Zeitraums müssen Sie ­diese anmelden?

Ich muss innerhalb von 4 Wochen eine WBK ­beantragen oder die Waffe in eine bereits vor­handene WBK eintragen lassen.

390 | Ab wann wird diese vierwöchige Frist gerechnet?

Für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen (Annahme des Erbes).

391 | Sie erben eine Flinte, die der Erblasser nicht angemeldet hatte. Dürfen Sie diese behalten?

Nur wenn ich selbst Zuverlässigkeit und Bedürfnis nachweisen kann.

392 | Sie wollen in Ihrer Jagdzeitschrift Ihre Flinte inklusive 200 Schuss Munition zum Verkauf anbieten. Welchen Hinweis muss die Verkaufsanzeige enthalten?

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und ­erlaubnispflichtiger Munition: »Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis«.

393 | Welche grundsätzlichen Bestimmungen gelten für die Aufbewahrung von Waffen und Munition?

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

394 | Welche Sicherheitsstufe muss Ihr ­Waffenschrank mindestens haben?

Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, sind in einem zertifizierten Sicherheitsbehältnis aufzu­bewahren, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder einem Behältnis mit gleichem Schutzniveau entspricht.

395 | Dürfen in einem Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrads 0 Schusswaffen und Munition zusammen untergebracht sein?

Ja. Diese Sicherheitsstufe gestattet die gemeinsame Unterbringung von Schusswaffen und ­Munition.

396 | Ihr Waffenschrank des Widerstandsgrads 0 wiegt 195 kg. Wie viele Kurzwaffen dürfen Sie darin höchstens auf­bewahren?

Maximal 5 Kurzwaffen.

397 | Ein Jäger ist in einem entfernten Revier zur Jagd eingeladen. Wie muss er während der Fahrt seine Waffen im Auto verwahren?

Auf dem direkten Weg zur Jagdausübung darf die Waffe »geführt« werden. Sie muss allerdings »nicht schussbereit« (d. h. ungeladen) sein. Es empfiehlt sich jedoch, bei längeren Wegstrecken, die Waffe in einem Futteral zu verpacken.

398 | Ein Jäger fährt mit Jagdwaffen (Lang- und/oder Kurzwaffe) zum Schießstand. Wie muss er seine Waffen im Auto verwahren?

Sie müssen ungeladen und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis verpackt sein.

399 | Müssen Sie eine Kontrolle Ihrer Waffenaufbewahrung durch die Behörden zulassen?

Ja. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schuss­waffen, Munition oder verbotenen Waffen haben der Behörde zur Überprüfung der pflichtgemäßen Aufbewahrung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

400 | Damit der Schlüssel Ihres Waffentresors im Falle eines Einbruchs nicht gefunden wird, bewahrt ihn Ihre Ehefrau in Ihrer Handtasche auf, die sie stets bei sich trägt. Genügt das?

Nein, denn der Ehefrau darf der Aufbewahrungsort des Schlüssels nicht bekannt sein.

401 | Sie sind Jäger und Waffensammler. Kann Ihnen die Behörde zusätzliche Auflagen für die Aufbewahrung Ihrer Waffen machen?

Ja. Vor allem wenn wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich ist.

402 | An welche Maßnahmen ist hier beispielsweise gedacht?

An den Einbau von gesicherten Zimmertüren oder Fenstergittern, oder an Alarmanlagen.

403 | Sie entdecken im Nachtkästchen Ihres verstorbenen Großvaters eine alte Pistole. Was müssen Sie tun?

Den Fund der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

404 | Nach einer Nachsuche stellen Sie fest, dass Sie Ihren Revolver verloren haben, und finden ihn auch nicht wieder. Was müssen Sie tun?

Das Abhandenkommen der zuständigen Behörde unverzüglich melden und ihr die Waffenbesitzkarte (und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass) zur Berichtigung vorlegen.

405 | Sie lassen eine alte Hahnflinte vom Büchsenmacher unbrauchbar machen. Was müssen Sie tun?

Die Unbrauchbarmachung der zuständigen Behörde binnen 2 Wochen schriftlich anzeigen und ihr auf Verlangen den Gegenstand vorlegen.

406 | Sie kommen von der Jagd und wollen noch einkaufen. Dürfen Sie Ihren Revolver verdeckt und entladen unter der Jacke ­tragen?

Nein.

407 | Dürfen Sie nach der Jagd Ihre Flinte mit ins Wirtshaus nehmen, wenn dort gleichzeitig Schützenfest gefeiert wird?

Nein, denn das Schützenfest ist ein Volksfest, bei dem das Tragen von Waffen verboten ist.

Vor und nach der Jägerprüfung

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