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Beschuss

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In Deutschland ist es durch das Beschussgesetz (BeschG) vorgeschrieben, dass jede Schusswaffe, bevor sie in den Verkehr gebracht wird, einem »Härtetest« unterzogen wird, dem staatlichen Beschuss. Das gilt auch für sogenannte »höchst­beanspruchte Teile« einer Schusswaffe (z. B. Lauf, Basküle, Schlitten, Trommel, Verschluss, Griffstück). Die Überprüfung liegt in den Händen der 5 staatlichen Beschussämter Köln, Mellrichstadt, München, Suhl und Ulm. (Das Beschuss­amt Kiel mit der Beschussstelle Eckernförde hat den Betrieb im Jahr 2017 eingestellt.) Jedes Beschussamt hat dabei sein eigenes Ortszeichen. Die Durchführung des Beschusses hat der Hersteller bzw. Importeur der Waffe zu veranlassen. Jeder, der nachträglich die betreffenden Teile (z. B. Lauf, Verschluss) verändert, etwa ein Büchsenmacher, z. B. nach dem »Aufbohren«, d. h. Aufziehen eines Laufes zu größerem Kaliber oder nach der Reparatur von Verschlussteilen.

Beim Beschuss wird geprüft, ob die höchst­beanspruchten Teile einer Schusswaffe der Beanspruchung standhalten, der sie bei der Verwendung der zugelassenen Munition ausgesetzt werden (Haltbarkeit). Es gibt die

• normale Beschussprüfung (Markierung des Laufes mit »N« für Nitropulver),

• verstärkte Beschussprüfung für die Verwendung von Magnum-Munition bei Flinten (Markierung des Laufes mit »V« bzw. aktuell mit »CIP S« für »Verstärkter Beschuss«),

• Stahlschrotbeschussprüfung für Flinten (Markierung des Laufs mit einer Lilie),

• Schwarzpulverbeschussprüfung (für Vorder­lader- und ähnliche Waffen),

• Instandsetzungsbeschussprüfung (z. B. nach Reparatur, Austausch von Teilen),

• Freiwillige Beschussprüfung (z. B., um eine alte Waffe auf Schäden zu testen).

Für den Beschuss werden Patronen mit stärkerer Ladung verwendet, die einen um etwa 30 % höheren Gasdruck ergeben als die gesetz­lich höchstzulässige Normalladung. Einsteckläufe werden zusammen mit der Waffe beschossen. Weiterhin werden die Funktionssicherheit und die Maß­haltigkeit überprüft sowie, ob die nach dem Waffengesetz vorgeschriebenen Kennzeichnungen – Beschussdatum (ggf. verschlüsselt), eine laufende Nummer (Waffennummer), das Kaliber und das Ortszeichen des Beschussamtes – angebracht sind.

Wenn die Beschussprüfung keine Beanstandung ergibt, sind die Schusswaffe und deren höchstbeanspruchte Teile je nach Beschussart mit dem jeweiligen amtlichen Beschusszeichen zu versehen. Bestand das Beschusszeichen bis zum Oktober 2014 aus dem Bundesadler mit dem jeweiligen Kennbuchstaben, wird seitdem anstelle des Bundesadlers die Buchstabenkombination CIP (C.I.P. steht für die »Ständige Internationale Kommission für die Überprüfung von Handfeuerwaffen und Munition«) plus Kennbuchstaben in die geprüften Teile eingeschlagen. Wichtig: Alle bisher verwendeten Prüfzeichen behalten ihre Gültigkeit. Eine Übersicht der Beschuss- bzw. Prüfzeichen geben die Tabellen auf den Seiten 107 und 108.

Eine Besonderheit gibt es bei Flinten. Sie können neben den Beschusszeichen für verstärkten Beschuss und Stahlschrotbeschuss – die »Lilie« – noch Angaben über die Chokebohrung aufweisen.

Importierte Waffen müssen in Deutschland dann (neu) beschossen werden, wenn sie kein anerkanntes Beschusszeichen eines anderen CIP-­Mitgliedstaates tragen. Wechselseitig anerkannt sind die Beschusszeichen folgender Länder: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.


Für WE-Schrot (Stahlschrot) beschossene Waffen tragen ein spezielles Beschusszeichen (»Lilie«).

Beschusszeichen, Prüfzeichen

ErläuterungBeschusszeichen, Bundesadler mit Kennbuchstaben (verwendet bis Oktober 2014)Beschusszeichen, CIP mit Kennbuchstaben (verwendet ab Oktober 2014)
Kennzeichnung nach bestandener Beschussprüfung
Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit Nitropulver bestimmt sind
Verstärkter Beschuss bei Waffen mit glatten Läufen oder höchst­beanspruchten Teilen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit über­höhtem Gasdruck bestimmt sind
Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Schwarzpulver bestimmt sind
Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch oder eine Treibladung verwendet wird
Instandsetzungsbeschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes erneut zu prüfen sind
Freiwilliger Beschuss § 6 Abs. 2 BSchG
Beschuss bei Böllern
Prüfzeichen für Handfeuerwaffen zum Verschießen von Stahlschrotmunition mit verstärkter Ladung (§ 9 Abs. 3 Nr. 2)
Unbrauchbar gemachte Waffen
Jahr des Beschusses oder verschlüsselt A – K (ohne J) entsprechend den Zahlen 0 – 9

Ortszeichen der zuständigen Behörden (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 BeschussV)



Prüfzeichen für Munition (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 BeschussV)










Kaliberangabe auf einem Drilling: oben das Schrotkaliber 16/70 (daneben Beschusszeichen aus Suhl) und unten das Büchsenkaliber 9,3 × 74 R

1 | Was ist der staatliche Beschuss?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung einer Schusswaffe durch ein Beschussamt.

2 | Was wird beim Beschuss geprüft?

Der Beschuss ist eine Gewaltprobe, um festzustellen, ob Läufe und Verschluss die erforderliche Festigkeit besitzen und ob die Funktionssicherheit und Maßhaltigkeit gegeben sind.

3 | Welche Beschussarten gibt es?

Normalbeschuss, verstärkten Beschuss sowie den Instandsetzungsbeschuss.

4 | Was ist ein Beschusszeichen?

Ein vom Beschussamt für eine bestandene ­Beschussprüfung vergebenes »Prüfsiegel«.

5 | Was bedeutet der Buchstabe »N« unter dem Bundesadler/CIP-Schriftzug in deutschen Beschusszeichen?

Abkürzung für »Nitro«, d. h. rauchloses Pulver.

6 | Wo befinden sich die Beschusszeichen?

Bundesadler/CIP und Kennbuchstabe auf jedem wesentlichen Teil sowie sonstigen höchstbeanspruchten Teilen, die zur Aufnahme des Laufs oder des Verschlusses dienen. Das sind z. B. Lauf, Basküle, Schlitten, Trommel, Verschluss und Griffstück.

7 | Welche Bezeichnungen sind auf Läufen sonst noch angebracht?

Das Beschussdatum (ggf. verschlüsselt), eine laufende Nummer (Waffennummer), das Kaliber und das Ortszeichen des Beschussamtes.

8 | Haben auch Kurzwaffen Beschuss­-zeichen?

Ja, am Lauf, bei Pistolen an Schlitten und Griffstück, bei Revolvern auf der Trommel.

9 | Wie erkennen Sie, ob ein Lauf amtlich beschossen ist?

An den Beschusszeichen, die von den staatlichen Beschussämtern in Läufe und ggf. Verschlussteile eingeschlagen werden.

10 | Muss auch ein Wechsellauf oder Einstecklauf amtlich beschossen werden?

Für jeden Lauf ist ein amtlicher Beschuss vor­geschrieben.

11 | Muss eine Waffe neu beschossen werden, wenn der Lauf gekürzt wurde?

Ja. Grundsätzlich ist jede Waffe einem Instandsetzungsbeschuss zu unterziehen, wenn an einem wesentlichen Teil materialschwächende oder verändernde Arbeiten vorgenommen worden sind.

12 | Können auch Privatpersonen Waffen zum Beschuss einliefern, oder geht dies nur über einen Büchsenmacher?

Jeder Waffenbesitzer kann seine Waffen direkt an ein Beschussamt einliefern.



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