Читать книгу Vor und nach der Jägerprüfung - Herbert Krebs - Страница 91
Allgemeines
ОглавлениеDas Kapitel Waffen, Munition und Optik vermittelt grundlegendes Wissen zum Thema, denn nur mit Kenntnis der einschlägigen Materie kann die für Prüfung und Praxis geforderte Sicherheit im praktischen Umgang mit Waffe und Munition erworben, gepflegt und erhalten werden. Unfallverhütung und sichere Handhabung der Waffen ohne eigene oder Gefährdung anderer steht dabei an erster Stelle. Aber auch ansonsten kommt es nach Meinung vernünftiger Prüfer auf den Bezug zur sicheren Praxis auf dem Schießstand und auf der Jagd an und nicht darauf, die letzten technischen Details zu möglichst vielen Waffen und Optiken zu wissen oder gar ballistische Daten von Munition auswendig zu können.
Freilich müssen in der Jägerprüfung gründliche Fähigkeiten im richtigen und sicheren praktischen Gebrauch der zur Jagd hauptsächlich verwendeten Waffen nachgewiesen werden. Dazu vorgelegt werden – samt zugehöriger Munitionen – meist 3 Flinten (Selbstladeflinte, Doppelflinte, Bockflinte mit Ejektor), 2 kombinierte Waffen (meist Drilling mit Einstecklauf, Handspanner-Bockbüchsflinte) und Repetierer (davon einer mit Handspannung) sowie Pistole und Revolver. Diese Waffen muss der Prüfling nach ihren grundlegenden Konstruktionsmerkmalen sowie dem hauptsächlichen Verwendungszweck erkennen und vor allem richtig bedienen können.
Wer in der Jägerprüfung im Bereich »Waffen-Handhabungssicherheit« schwerwiegende Mängel aufzeigt, wird in der Regel von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
Alles Wichtige zum Thema Waffenrecht finden Sie ausführlich im Sachgebiet »Recht« ab >.
Auf der Jagd und im Umgang mit Waffen sind die Vorschriften des Waffengesetzes und die Unfallverhütungsregeln zu beachten.
Gesetzliche Grundbegriffe
1 | Was sind Feuerwaffen?
Zu den Feuer- oder Schusswaffen zählen die Langwaffen (Gewehre mit einer Gesamtlänge von mehr als 60 cm) wie Flinten, Büchsen und kombinierte Waffen sowie die Kurzwaffen (Pistole und Revolver).
2 | Wer erwirbt eine Waffe?
Eine Waffe oder Munition erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt.
3 | Wer besitzt eine Waffe?
Eine Waffe oder Munition besitzt, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
4 | Wer überlässt eine Waffe?
Eine Waffe oder Munition überlässt, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt.
5 | Wer führt eine Waffe?
Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, eigener Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
6 | Wer verbringt eine Waffe?
Eine Waffe oder Munition verbringt, wer diese Waffe über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert.
7 | Wer nimmt eine Waffe im waffenrechtlichen Sinne mit?
Eine Waffe oder Munition nimmt mit, wer diese Waffe und Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt.
8 | Wer schießt mit einer Waffe?
Wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.
Beschusszeichen Flinte