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Darf man seinem Kind einen exotischen Vornamen geben, obwohl man Maier heißt?

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Ehe wir an die Antwort gehen, muss ich meinem Haberer Hermann Maier, mit dem ich in Frieden und wechselseitiger Bewunderung lebe, hastig versichern, dass die Frage in dieser Form von einer Dame gestellt wurde, die mit Wintersport nichts am Hut hat.

Andernfalls hätte sie gewusst, dass durch ihn, den Hermann, gerade der Name Maier von einem Allerweltsnamen zu einem strahlenden Etikett wurde. Wir reformieren die Frage also insofern, als wir uns statt Maier jetzt Huber, Gruber oder Novak vorstellen.

Eine Höflichkeit höherer Ordnung verlangt zunächst, dass wir uns an die Gesetze halten, da diese eine Übereinkunft der demokratischen Gesellschaft sind.

Die Gesetze befähigen die einschlägigen Behörden, gewisse Vornamen abzulehnen, die irregeleitete oder dauer-rauschige Eltern in Anfällen geschmackssicherer Heiterkeit für ihre Kinder vorsahen. So lehnte man dem Vernehmen nach „Bastard“ und „Souvenir“ ab, auch „Mickymaus“ fand keine Gnade. Begründet wird dies meist mit vorhersehbaren Nachteilen des Kindes, wenn nicht gar bleibenden psychischen Schäden.

Dem Ehrgeiz der Eltern aber, ihren Kindern schon durch den Vornamen einen Höhengewinn zu verschaffen, sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Die Eltern dürfen dabei auch ihre eigenen Sehnsüchte und Leidenschaften einbringen. Wer das Säuglings-Töchterchen in die Nähe von Leinwandschönheiten rücken will, darf es als Laetitia Moser, Gwyneth Hinterschratebner und Penelope Bauernfeind taufen lassen.

Männliche Säuglinge, deren Zeuger sich eine reiche Hightech-Karriere des Kindes erträumen, dürfen fortan Steve Joppinger und Bill Gartelhofer heißen, oder Edison Eipeldauer. Ganz leicht werden es auch diese Kinder nicht haben. Doch manchmal kommt der Versuch, einen bodenständigen Familiennamen mit einem weltweit günstig besetzten Vornamen zu verbinden, so sympathisch rüber, dass zumindest kein Schaden entsteht.

Ein Beispiel ist mir persönlich vertraut. So plante ich in meiner Sturm- und Drangzeit, als ich noch viele Raufhändel vom Zaun brach, den tüchtigen Rechtsanwalt Novak ins Boot zu holen. Dieser war von theaterverliebten Eltern auf Romeo getauft worden. Der Name Romeo Novak ist so ergreifend witzig, dass er jeden Richter, zumindest aber jede Richterin, zu mildesten Urteilen gerührt hätte. Leider verlor ich, bevor ich ihn engagieren konnte, jede Lust an Streitereien.

Um dieses Kapitel im Wege eines Kreisschlusses zu beenden: Viele Eltern in Österreich, der Schweiz und Deutschland, die Maier gerufen werden, haben zumindest überlegt, ihren Sohn Hermann und die Tochter Hermine zu nennen. Darauf gibt es ja kein Copyright, und das ist gut so.

Darf man sich`s urgut gehen lassen?

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