Читать книгу Geschichte des Elbdorfes Rissen - Hubert Wudtke - Страница 10
Erste Namen und erste Dorfereignisse aus Rissen und Tinsdal um 1590
ОглавлениеDie ersten Namen von Einwohnern aus Rissen haben wir in den Pinneberger Amtsbüchern von 1587-1591 gefunden: Claus Dreier, Catharina Lüdemann, Clawes Biermann, Metten Biermann, Engelen Brüggemann, Max Ellerbruch, Elsabe Kleinschmied und ihre Kinder Catherine, Johann und Siemon Kleinschmied.
Die seit 1582 geführten Amtsbücher enthalten rechtsrelevante Handlungen und Ereignisse, die uns bis heute einen guten Einblick in das ländliche Familien- und Alltagsleben gewähren. So erfahren wir von Clawes Biermann, dass er aus dem Nachlass seiner verstorbenen Frau am 28. Januar 1590 das Erbe für seine Tochter Metten regelt und am selben Tag ein zweites Mal heiratet und sich mit Engelen Brüggemann befreit, die einen ansehnlichen Brautschatz mit in die Ehe bringt.
„Clawes Biermann zu Rissen sagt seiner Tochter Metten der sel. Mutter wegen ab: 150 Mark, eine Kuh, der Mutter Kleider sollen zum Besten des Kindes verkauft und auf Rente gelegt werden.
Clawes Biermann zu Rissen befreit sich mit Engelen Brüggemann von Spitzerdorf: sie bringt als Brautschatz ein: 200 lübsche Mark, 5 Schafe, 1 Kuh, 1 Stier, Kisten und Kistenpfandt nach Landesgebrauch.“
Für 200 Mark, so belegen Kaufverträge aus diesen Jahren, kann man eine kleinere Hufe und weiteres Land kaufen. Für 200 Mark konnte man aber auch einem Maurermeister 400 Tageslöhne (bei 8 Schillingen pro Tag) bezahlen. Clawes (Klaus) Biermann hat also eine ordentliche Partie gemacht wie wohl auch Engelen Brüggemann. Der Name Biermann benennt vermutlich die für die Familie namensstiftende Tätigkeit eines Bierhändlers oder Schankwirts. Es soll um 1610 schon einen Krug in Rissen gegeben haben (Beuche 1991), war Clawes Biermann der Vollbauer mit Krugrecht in Rissen?
Aus den Verträgen geht auch die traditionelle Wertschätzung für die nötigen Alltagsgegenstände hervor; Engelen Brüggemann bringt nach Landesbrauch bewegliche „leblose Fährnisgegenstände“ (Kleidung, Gefäße, Schmuck, Bett- und Tischwäsche) als Kisten und Kistenpfandt mit in die Ehe, während die Tochter aus dem Verkauf der Kleider der Mutter einen Zins bekommen soll. Kleider und Schuhe werden gehütet, weitergegeben, als Wertgegenstände behandelt und bis zur Neige getragen.
Am 27.11.1591 regelt nach dem Tod von Tönnies Kleinschmied (Kleinschmedes) auch Elsabe Kleinschmied das Erbe für sich und ihre drei Kinder und heiratet am selben Tag den Schweinemeister Max Ellerbruch aus Pinneberg, der lebendige Habe – wohl Schweine und Ferkel – mit in die Ehe bringt.
Max Ellerbruch „nimmt die Güter in Rissen an. Er bringt ein 300 lübsche Mark, sonstige lebendige Habe, Kleider und Kleinodien.“ Elsabe Kleinschmedes teilt ab an ihre Kinder: „Catherine 120 lübsche Mark auf nächste Ostern – Johann 80 lübsche Mark Ostern über 1 Jahr – Siemon 80 lübsche Mark Ostern über 1 Jahr. Beide Jungs erhalten zusammen 1 Fohlen und jeder 1 Bett und Zubehör. Darüber hinaus für die Jungs das sandige Land im Hof, das die Mutter jedoch zeitlebens nießen und gebrauchen soll. Verheiratet sich die Mutter wieder, sind die beiden Söhne vorkaufsberechtigt für Haus und Hof.“
Diese Vertragstexte zeigen, wie besonnen das Leben im Rahmen der niederen Gerichtsbarkeit geregelt wurde. Die ältesten gefundenen Eintragungen zu Claus Dreier und Catherine Lüdemann zeigen beispielhaft wie in strittigen Fällen im Amt geschlichtet worden ist:
16.12.1587: „Claus Dreier, Rissen, kauft von Jakob von Appen senior und junior 3 Scheffel Roggen, die ihnen vor Zeiten abgesagt waren für 9 Mark = 8 Mark je Himten erblich. Dem Käufer werden 10 Spint = 20 Mark nachgegeben und der Rest ist in 2 Terminen zu zahlen (1 Scheffel = 8 Himpten; 1 Himpten = 4 Spint. Claus Dreier werden 10 von 96 Spint erlassen).
4.07.1587: Vergleich wegen Landesstreitigkeiten zwischen Catherina Lüdemann, Tinsdahl, und ihrem Bruder Ditmar Körner, Vogt in Spitzerdorf: „Aus einem Vertrage vom 3. Oktober 1576. Sie erhält 120 lübsche Mark, mit dieser Zahlung erlöschen ihre sämtlichen Ansprüche, wogegen Ditmar das strittige Land zu gebrauchen hat.“ Verhandelt in Gegenwart des Drosten und Amtmann.
Alltagsereignisse – kleine Kriminalfälle
Zu Rissens Dorfleben gehören natürlich nicht nur Alltagsroutinen und friedliche Schlichtungen, bisweilen kommt es auch zu Störungen und Gewalttaten, zu Raufereien, Beschimpfungen, Arbeitsverweigerungen, zu Diebstählen und sexuellen Übergriffen. In den Brücheregistern (1600-1700) sind die Übeltaten, die auf der Hatzburg verhandelt und mit Geldstrafen abgeurteilt worden sind, in schönster Schrift aufgezeichnet:
Auszug aus einem Brüchebuch
Dietrich Behrmann hat des Voigts Johan Biesterfeldt Hund erschossen. Beklagter will beweisen, dass der Dragoner Johan Hinrich den Hund erschossen.
Derselbe hat Hans Minnermann für einen Räuber und Schundthund, auch dessen Sohn für einen Dieb gescholten.
Dieter Lange aus Klein Flotbek hat Heinrich Rodan Braun und blau geschlagen.
Johan Eickhoff hat den Ancker, welchen er Hans Maes getauschet hat, ohne Verlaub wieder an sich genohmen.
Michel B. hat ohne Verlaub Busch gehauen.
Johan Struckmann zu Wedell hat Otto Diedrichs Nase und Maull entzwey geschlagen.
Jochim Langelohe hat daselbst unter der Predigt gezechet.
Peter Breckwoldt hat Gertken Schulten geschwaengert.
Hanns zu Tinnsdal hat Hans von H. mutwilligerweise ein Pferd wekgenohmen.
Der Dockenhuner Kuhirte hat Lüdeken Ladiges geblutwundet.
So geht es die Jahrzehnte hindurch, die Raufereien, Beschimpfungen und Verstöße wiederholen sich wie die kirchlichen Feste und die Jahreszeiten (vgl. W. Ehlers: Das Amt Hatzburg im Spiegel des amtlichen Brücheregisters 1991) und sind uns bis heute erhalten geblieben.