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5. Nachtrag 2016

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John Rawls eröffnet seine Gerechtigkeitstheorie mit einem ethischen Paukenschlag, indem er Gerechtigkeit als erste Tugend des Institutionensystems kennzeichnet. In der Tat: Was für eine Metapher! Nach traditionellem Verständnis ist Gerechtigkeit zwar durchaus eine Tugend, aber als solche auf Handlungen bezogen, auf Handlungsdispositionen, auf den Charakter einer handelnden Person und schließlich auf die ganze Person selbst. Tugend ist ein individualethisches Konzept. Daher fällt es zunächst einmal schwer, sich vorstellen zu können, dass neben Personen auch Institutionen, also Regelarrangements, Tugenden aufweisen können. Aber genau darum geht es Rawls: Er lenkt den Tugendbegriff von Handlungen und Handlungsgesinnungen auf die institutionellen Handlungsbedingungen der Gesellschaftsordnung – mit folgender Pointe: „Die Art und Weise, wie wir über Fairness im Alltag denken, ist eine schlechte Vorbereitung für den großen Perspektivenwechsel, der erforderlich ist, wenn die Gerechtigkeit der [institutionellen; I.P.] Grundstruktur selbst betrachtet werden soll.“[21] Das bedeutet: Als Bürger eines demokratisch verfassten Gemeinwesens benötigen wir eine theoretisch fundierte Orientierungshilfe, wenn wir den Ebenenwechsel vollziehen wollen, der darin besteht, den öffentlichen Gerechtigkeitsdiskurs von Personen auf Institutionen umzulenken. Die Rawlssche Gerechtigkeitstheorie ist der Versuch, eine solche Orientierungshilfe anzubieten – und zugleich die Zweckmäßigkeitskriterien auszuweisen, an denen gemessen diese Orientierungshilfe extrem leistungsfähig zu sein beansprucht. Rawls geht es um nichts Geringeres als darum, mit seiner Theorie einen wissenschaftlichen Beitrag zur Befriedung gesellschaftlicher Konflikte zu leisten, indem er eine Verständigungsbasis verfügbar macht, die den Verfassungskonsens der modernen Gesellschaft zu stabilisieren hilft. Deshalb bemüht er sich um eine größtmögliche Transparenz seiner Theoriebildungsentscheidungen: Für seine Leser soll nachvollziehbar und einsichtig sein, warum er bestimmte Annahmen so und nicht anders trifft. Die Transparenz der Theoriebildungsentscheidungen ist so gesehen ein konstitutiver Bestandteil des von Rawls intendierten Aufklärungsbeitrags.

Besonders interessant daran ist nun der Umstand, dass Rawls in seinen Schriften zum politischen Liberalismus seiner Gerechtigkeitstheorie eine weitere Annahme hinzufügt, die so folgenreich ist, dass er sich gezwungen sieht, sein gesamtes Theoriegebäude daraufhin umzubauen. Um dem Faktum des vernünftigen Pluralismus angemessen Rechnung zu tragen, ist zusätzlich zum Ebenenwechsel auch noch ein Kategorienwechsel erforderlich. Hierfür steht die programmatische Überschrift seines Aufsatzes „Political, not Metaphysical“ von 1985. Was ist damit gemeint?

|20|Rawls gibt hierzu die Auskunft, dass sich sein Selbstverständnis des eigenen Theorieprogramms geändert habe, und zwar insofern, als er mit seiner Gerechtigkeitstheorie nicht länger Moralphilosophie, sondern politische Philosophie betreiben wolle. Der Sache nach geht es Rawls darum, eine grundlegende Distinktion zwischen Individualethik und Institutionenethik zu markieren: In einer liberalen Gesellschaft kann ich im Rahmen der geltenden Gesetze mein Leben so leben, wie ich es will – (a) ohne die von mir gewählte Konzeption des Guten, den von mir eingeschlagenen Lebensweg und die hierbei erworbenen Tugenden für alle anderen Bürger einsichtig und zustimmungsfähig machen zu müssen, aber (b) auch ohne die Hoffnung, dies für alle anderen einsichtig und zustimmungsfähig machen zu können. Deshalb haben individualethische Argumente für oder gegen einen bestimmten moralischen Lebensentwurf eine völlig andere Qualität – sie sind auch völlig anderen Anforderungen unterworfen – als institutionenethische Argumente, die in einem politischen Diskurs vorgebracht werden, um Regeln oder Prinzipien für Regeln vorzuschlagen, die nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen Verbindlichkeit beanspruchen. Institutionenethische Argumente unterliegen einer wesentlich größeren Rechtfertigungspflicht, aber auch einer wesentlich größeren Rechtfertigungsfähigkeit. Man kann es auch so ausdrücken: Während ein moralischer Konsens (im Sinne einer Einigung auf eine für alle verbindliche Konzeption des Guten) angesichts des Pluralismusfaktums unmöglich und damit letztlich auch verzichtbar geworden ist, ist es durchaus möglich – und unverzichtbar nötig! –, einen politischen Konsens zu erzielen und zu stabilisieren (im Sinne einer Einigung auf eine für alle verbindliche Institutionenstruktur, die alternative Konzeptionen des Guten friedlich koexistieren lässt). Regeln sind kollektiv verbindlich – Konzeptionen des Guten sind es nicht. Deshalb gelten für institutionenethische Argumente andere – d.h. strengere! – diskursive Anforderungen als für individualethische Argumente. Für letztere reicht es aus, dass sie eine – unter Umständen sehr kleine – Teilgruppe der Gesellschaft überzeugen; für erstere hingegen ist es nötig, dass sie einen Konsens aller Bürger herstellen. Deshalb reduziert Rawls den moralischen (= individualethischen) Gehalt seiner Gerechtigkeitstheorie auf ein Minimum und stärkt stattdessen ihren politischen (= institutionenethischen) Gehalt, indem er mit seiner Wende zum politischen Liberalismus die Gerechtigkeitstheorie auf Regeln und Prinzipien fokussiert, die für die Anhänger unterschiedlicher Konzeptionen des Guten gleichermaßen zustimmungsfähig sind.

Diese Rawls-Interpretation wird auch durch seine späteren Schriften bestätigt. Hinzuweisen ist auf mehrere wichtige Bücher:

(1) Rawls war sich sehr darüber im Klaren, dass seine Gerechtigkeitstheorie vornehmlich auf die USA als einen demokratisch verfassten Rechtsstaat mit einer ganz bestimmten Verfassungskultur zugeschrieben war. Um seine Theorie – und ihre Theorieleistungen – von der Ebene des Nationalstaats auf die globale Ebene des Völkerrechts anzuheben, sind deshalb theoretische Modifikationen erforderlich.[22]

|21|(2) Rawls hat seine Überlegungen zur Gerechtigkeitstheorie über viele Jahrzehnte hinweg kontinuierlich weiterentwickelt. Für die hier vorgelegte Interpretation seiner Schriften ist die finale Fassung eine aufschlussreiche Bestätigung.[23]

(3) Von besonderer Bedeutung für ein vertieftes Verständnis des Rawlsschen Ansatzes sind seine Vorlesungen zur Geschichte der Moralphilosophie und zur Geschichte der politischen Philosophie, in denen er sich als meisterhafter Interpret alternativer Theoriearchitekturen erweist.[24] Besonders zu empfehlen sind seine Ausführungen zu Immanuel Kant und zu Thomas Hobbes.

Aus der mittlerweile Bibliotheken füllenden Sekundärliteratur zu Rawls sei hier nur verwiesen auf die exzellenten Kommentarbände von Freeman[25] sowie von Mandle und Reidy[26].

Moderne Klassiker der Gesellschaftstheorie

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