Читать книгу Rechtsmedizin - Ingo Wirth - Страница 29

Оглавление

II. Tod und Leichenuntersuchung4. Ärztliche Leichenschau › 4.5 Personalienfeststellung

4.5 Personalienfeststellung

Die Identität des Verstorbenen lässt sich in der Mehrzahl der Fälle durch einen Vergleich mit dem Lichtbild auf Personalpapieren sowie durch das Befragen von Beziehungspersonen feststellen. Stark fortgeschrittene Leichenveränderungen, Tierfraß, Entstellung des Gesichts durch Zertrümmerung, Brandzehrung oder Verätzung sowie Fehlen des Kopfes lassen kaum eine Identitätsfeststellung ohne zusätzliche Untersuchungen zu. Der Leichenschauarzt handelt verantwortungsbewusst, wenn er die Todesbescheinigung in Zweifelsfällen auf unbekannt ausstellt.

Eine Wohnung als Leichenfundort darf nicht vorbehaltlos zur Identitätsfeststellung herangezogen werden. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen hochgradig fäulnisveränderte Leichen fälschlicherweise als Wohnungsinhaber angesehen wurden.

Rechtsmedizin

Подняться наверх