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III. Vitale Reaktionen › 3. Wundaltersschätzung

3. Wundaltersschätzung

Finden sich an einer Leiche Verletzungen, die eine gewisse Zeit überlebt wurden, stellt sich die Frage nach dem Wundalter. Die Wundaltersschätzung bildet eine Voraussetzung für die Beantwortung wesentlicher kriminalistischer Fragestellungen, beispielsweise zu welchem Zeitpunkt eine Verletzung entstanden ist oder ob sich bei mehreren Verletzungen eine Reihenfolge feststellen lässt. Unabhängig von der Art einer Körperschädigung (z. B. Schlag, Stich, Verbrennung, Verätzung, Strahleneinwirkung) reagiert der Körper stets mit denselben Mechanismen, die als Wundheilung bezeichnet werden. Zunächst entsteht eine umschriebene Entzündung, die mit einer Vielzahl zellulärer Stoffwechselvorgänge einhergeht. Sichtbar wird die Entzündungsreaktion durch Schwellung und Rötung. Das zerstörte und unterblutete Gewebe wird abgebaut und schließlich durch Narbengewebe ersetzt.

Da die Wundheilung regelmäßig in mehreren Phasen abläuft, wurde versucht, die Abfolge der einzelnen Vorgänge für eine Wundaltersschätzung zu nutzen. Angewandt wurden histologische, enzymhistochemische, immunhistochemische und biochemische Verfahren. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass der zeitliche Ablauf der Wundheilung sich von Mensch zu Mensch erheblich unterscheidet. Wesentliche Gründe dafür sind Art und Größe der Wunde (z. B. Abschürfung, Stich, Verbrennung), Alter und Gesundheitszustand des Verletzten sowie Ausbleiben oder Hinzutreten einer Infektion. Aufgrund der Komplexität und der biologisch bedingten Variabilität der Wundheilung kann für den Einzelfall kein definiertes Zeitintervall, sondern immer nur ein wahrscheinlicher Zeitraum angegeben werden (Tabelle 4).

Tab. 4: Ablauf der ungestörten Wundheilung (keine Infektion) bei mechanisch bedingten Hautverletzungen (nach Krause et al., 1998)[1]

Befund Zeit nach Verletzung
Blutung wenige Minuten
Bildung eines weichen Wundschorfs 1 Stunde
Wundränder rot und geschwollen bis 12 Stunden
Verfestigung des Wundschorfs bis 24 Stunden
Hautneubildung an den Wundrändern 24 – 48 Stunden
Abfallen des Wundschorfs, 7 – 10 Tage
bei guter Heilungstendenz 3 – 5 Tage
Narbe hellrot bis bläulich 10 Tage
Narbe zunehmend blass 2 Wochen
Narbe weiß-glänzend und derb 2 Monate

Bei Abschürfungen tritt an der verletzten Hautstelle Gewebswasser oder Blut aus, und es entsteht eine Verschorfung. Für die Altersschätzung einer solchen oberflächlichen Schürfung gilt, dass sich der Wundschorf nach etwa 1 Woche ablöst. Die darunter neu gebildete Haut sieht zart-rosa aus. Nach 2 bis 3 Wochen ist die Verletzung nicht mehr zu erkennen.

Die Altersschätzung von Hautunterblutungen ist im Kapitel IV Nummer 1.1 beschrieben.

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