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III. Vitale Reaktionen

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Vitalreaktionen

2. Örtliche Vitalreaktionen

3. Wundaltersschätzung

Bei allen Wunden oder anderweitigen Körperschädigungen ist die Frage zu entscheiden, ob die Verletzung zu Lebzeiten (vital), während des Sterbens (agonal) oder nach Eintritt des Todes (postmortal) entstanden ist. Diese Fragestellung hat eine außerordentliche kriminalistische Bedeutung für die Sachverhaltsaufklärung und muss bei jeder Leichenuntersuchung beantwortet werden. Es handelt sich dabei um eine ganz spezifische Aufgabe des Rechtsmediziners.

Wird beispielsweise auf der Straße eine Leiche mit Spuren des Überrollens gefunden, so kann das Hinwegrollen eines Fahrzeugs über den Körper durchaus zum Tod geführt haben. Andererseits ist es auch möglich, dass ein natürlicher Tod, etwa ein Herzinfarkt, mit zufälligem, nachfolgendem Überrollen oder ein nichtnatürlicher Tod durch Erwürgen mit nachträglichem Überrollenlassen der Leiche zur Verschleierung des Tötungsdelikts vorliegt. In diesen Fällen fehlen die Zeichen eines zu Lebzeiten erfolgten Überrollens.

Mit dem Terminus vitale Reaktionen werden alle gestaltlich fassbaren Zustandsänderungen und Vorgänge des Organismus und einzelner Gewebe bezeichnet, die als Folgen aktiv biologischer, nur zu Lebzeiten möglicher Reaktionen auf einen Reiz oder eine Schädigung des Körpers entstehen. So wie eine Einwirkung auf den Organismus sowohl örtliche als auch allgemeine Folgen haben kann, ist bei den vitalen Erscheinungen zwischen örtlichen und allgemeinen Reaktionen zu unterscheiden.

Die allgemeinen vitalen Reaktionen stellen eine Antwort der großen Funktionssysteme des Körpers, wie Kreislauf, Atmung und Zentralnervensystem, auf das schädigende Ereignis dar, sind also an das Funktionieren dieser Systeme gebunden. Je länger die Zeitspanne zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Todeseintritt ist, desto stärker ausgeprägt sind die vitalen Reaktionen des Organismus. Zu den allgemeinen Vitalreaktionen zählen:

Ausblutung,
Embolie,
Aspiration,
Verschlucken,
Schockfolgen.

Örtliche vitale Reaktionen sind Zustandsänderungen der unmittelbar geschädigten Gewebe. Als praktisch bedeutsame, lokale Vitalreaktionen entstehen:

Blutunterlaufung,
Entzündung,
Wundheilung,
Thrombose.

Unberücksichtigt bleiben zunächst solche örtlichen vitalen Erscheinungen, die als spezifische Reaktionen auf bestimmte Reize auftreten, wie Stauungsblutungen bei Strangulation, Schaumpilz bei Ertrinken, Strommarken, Brandblasen, Frostbeulen oder Verätzungsspuren. Ihr Zustandekommen wird bei den jeweiligen Todesursachen erläutert.

Rechtsmedizin

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