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II. Tod und Leichenuntersuchung4. Ärztliche Leichenschau › 4.6 Ausstellen der Todesbescheinigung

4.6 Ausstellen der Todesbescheinigung

Nach Abschluss der Leichenschau hat der Arzt gemäß landesrechtlicher Bestimmungen die Todesbescheinigung vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Der Formularsatz besteht im Allgemeinen aus einem offenen (nicht vertraulichen) Teil mit Daten für ordnungsbehördliche Verwaltungszwecke und einem vertraulichen Teil mit medizinischen Angaben zur Todesursache. Die Todesbescheinigung darf der Arzt nur im Ergebnis der von ihm selbst vorgenommenen Leichenschau ausstellen.

Mit der Weitergabe der Todesbescheinigung ist für den Arzt die Leichenschau beendet. Hat er einen natürlichen Tod eingetragen, darf der dafür vorgesehene Teil an eine Person übergeben werden, die für die Bestattung der Leiche zu sorgen hat.

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