Читать книгу Zivilprozessrecht - Irmgard Gleußner - Страница 148

cc) Klageänderungen

Оглавление

154

Die Klage legt die Parteien und den Streitgegenstand fest. Mit Eintritt der Rechtshängigkeit kann der Streitgegenstand der Klage nur noch unter erschwerten Voraussetzungen geändert werden. Grund ist, dass der Beklagte nicht gezwungen werden soll, sich ständig gegen einen neuen Streitgegenstand verteidigen zu müssen. Die Voraussetzungen der Klageänderung sind in §§ 263, 264 ZPO geregelt (hierzu näher Rn. 235 ff.).

Zivilprozessrecht

Подняться наверх