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II. Der Zug durch die Wüste bis zum Sinai c. 15, 22–18, 27.

In der Wüste Sur macht der Herr, der Arzt Israels, das bittere Wasser gesund (15, 22–26), erquickt das Volk in Elim, in der Wüste Sin murrt das hungernde Volk, und der Herr sendet Wachteln und Manna (16, 1–36); in Raphidim murrt das dürstende Volk wiederum und erhält Wasser aus dem Felsen (17, 1–7); Amaleks Angriff auf Israel wird auf Moses Beten siegreich abgewehrt (8–16); eben hier bekommen sie durch Mose auf Jethros Rat auch Richter (c. 18).

III. Die Bundesschließung am Sinai c. 19–24.

1. Die Vorbereitungen c. 19.

Jehova fragt Israel durch Mose, ob es mit ihm den Bund schließen wolle, es solle sein Eigentumsvolk sein vor allen Völkern, ein priesterlich Königreich und ein heiliges Volk (19, 1–9), läßt sie dann sich heiligen für die Begegnung mit dem Herrn und grenzt den Berg ab (10–15); er erscheint in schrecklicher Majestät und läßt abermals das Volk in gebührende Ferne weisen (16–25).

2. Die zehn Worte vom Sinai und ihre Wirkung c. 20, 1–26.

a. Die zehn Worte des Heiligen c. 20, 1–17.

b. Nachdem das Volk sie gehört, flieht es vor der schrecklichen Majestät des Herrn (18–20), der Herr aber verordnet die künftige Weise der Begegnung Israels mit ihm (21–26).

3. Die Rechte Israels c. 21–23.

a. Was einer dem andern in Israel schuldig sei c. 21, 1–23, 12.

Knechte und Mägde haben als Miterlöste ein Recht auf ihre persönliche Sicherheit, auf Leib und Leben (21, 1–11). Alle Israeliten sind einander Schonung des Leibes und Lebens schuldig, die dawider freveln, sollen den Frevel büßen (12–32). Das Eigentum an Vieh (21, 33–22, 3), am Felde und Getreide (22, 4–5), an vertrautem Gute (6–15), an der dem Vater als Eigentum zugehörigen Tochter (16–17) ist zu achten; Zauberei, Sodomiterei, Götzendienst sind nicht zu dulden; die Fremdlinge, Witwen und Waisen, die Armen sind barmherzig zu behandeln; die Ehrfurcht vor Gott und dem Fürsten soll man bewahren, die Darbringung der Erstlinge nicht versäumen, von Zerrissenem als heilige Leute des Herrn sich enthalten (18–31); in Rechtshändeln soll man das Recht nicht beugen (23, 1–3), gegen Feinde nicht lieblos sein (4–5), Arme, Unschuldige, Fremdlinge nicht drücken (6–9), den Arbeitstieren, Sklaven, Fremdlingen und Armen das Ruhejahr und den Ruhetag zugute kommen lassen (10–12).

b. Was das Volk insonderheit dem Herrn schuldig sei c. 23, 13–33.

Israel soll dreimal des Jahres vor dem Herrn erscheinen und in der vom Herrn verordneten Weise ihn verehren (23, 13–19). Durch einen Engel werde er sie nach Kanaan bringen; den soll Israel fürchten und ihm gehorchen, mit den Kananitern und ihren Göttern keine Gemeinschaft machen, sondern treu zum Herrn halten, dann werde er es segnen und ihm wider seine Feinde helfen (20–33).

4. Die Bundesschließung c. 24.

Mose vollzieht nach erfolgter Annahme der „Rechte“ von seiten Israels den Bund (24, 1–8), die Vertreter Israels halten auf dem Sinai das Bundesmahl (9–11) und Mose wird berufen zu dem Herrn, die Bundestafeln zu empfangen (12–18).

IV. Die Einwohnung des Herrn in Israel c. 25–40.

1. Vorschriften über die Errichtung eines Heiligtums und den priesterlichen Dienst c. 25–31.

a. Einleitung: Israel wird zu freiwilligen Gaben für den Bau des Heiligtums aufgefordert (25,1–9). b. Die Bundeslade (25, 10–22), der Schaubrottisch und der goldene Leuchter (23–40). c. Die Struktur der Wohnung (c. 26). d. Der Brandopferaltar und der Vorhof (27, 1–19). e. Das heilige Öl (20. 21). f. Die Investitur und Weihe der Priester (c. 28. 29). g. Der tägliche Dienst am Brandopferaltar und die Bedeutung des Heiligtums: Wohnung Gottes unter seinem Volk und Stätte des gesegneten Verkehrs mit ihm (c. 29, 38–46). Der Rauchaltar und der Dienst am Rauchaltar (30, 1–10). h. Nachträge. Das bei Volkszählung zu entrichtende Sühngeld soll für den heiligen Dienst verwendet werden. – Waschung der Priester vor Antritt ihres Dienstes im Heiligtum. – Zusammensetzung des hl. Salböls und des hl. Rauchwerks (30, 11–38). i. Die Werkmeister und die Sabbatsruhe (c. 31).

2. Die Unterbrechung des Werks durch Israels Bundesbruch und die Bundeserneuerung c. 32–34.

Das Volk, von seinem Führer sich verlassen glaubend, läßt sich von Aaron ein Gottesbild machen, um ihm zu dienen und unter seiner Leitung weiter zu ziehen (32, 1–6); der Herr will es dafür vertilgen, steht aber auf Moses, des Mittlers, Fürbitte davon ab (7–14). Mose eifert für des Herrn Ehre im Lager, die Leviten treten zu ihm (15–29). Der Herr verkündet dem Volke, durch Mose, daß er nicht mit ihm ziehen, sondern nur seinen Engel mitsenden wolle (32, 30–33, 3), läßt sich aber durch Israels Buße bewegen, dieses Urteil wieder aufzuheben (4–14), und gewährt dem Mose als Unterpfand der Erneuerung seiner Gnade, daß er seine Herrlichkeit an ihm läßt vorübergehen. Im Wort der Predigt aber offenbart der Herr sein Herz und preist die Herrlichkeit seiner Gnade, die Sünden vergibt, freilich nicht den Verächtern (33, 15–34, 9). Zugleich schärft er dem Volke Israel als Bedingung der Bundeserneuerung von neuem die Enthaltung von den Heiden und ihrem Götzendienste und die treue Beobachtung seines Dienstes ein (34, 10–27). Er übergibt dem Volke die neuen Gesetzestafeln und läßt seinen Glanz auf Moses Antlitz leuchten (28–35).

3. Die Erbauung der Stiftshüttte und die Anfertigung der Kultusgeräte c. 35–39.

a. Die Vorbereitungen durch die Bestimmung der Arbeitszeit (35, 1–3), das Herbeischaffen des Materials von seiten des Volkes (35, 4–29) und Bestellung der Arbeiter (35, 30–36, 7). b. Die Ausführung des Werks, und zwar der Wohnung (36, 8–38), der Geräte (37, 1–29), des Brandopferaltars, des Beckens und des Vorhofs (38, 1–20). c. Aufzählung des verbrauchten Materials (38, 21–31). d. Verfertigung der Priesterkleidung (39, 1–31). e. Die Übergabe des vollendeten Werkes an Mose, der sie dafür segnet (39, 32–43).

4. Die Aufrichtung und Einweihung der Stiftshütte c. 40.

Die Vorschrift des Herrn (40, 1–15), die Ausführung (16–33), der Einzug des Herrn in das Heiligtum und die Offenbarung seiner Gegenwart in der Wolke (34–38).

Drittes Buch. Leviticus oder das Priestertum des Volkes Israel.

I. Opfer und Priestertum c. 1–10.

1. Die Opferung c. 1–7.

a.Allgemeine Vorschriften rücksichtlich der Gaben, der Weise und der Fälle ihrer Darbringung (c. 1–5), und zwar in betreff des Brandopfers (c. 1), des Speiseopfers (c. 2) des Dankopfers (c. 3), des Sündopfers je des Priesters oder der Gemeinde oder des einzelnen bei levitischen Verunreinigungen und unwissentlichen Verstößen gegen das Gesetz (c. 4), endlich des Schuldopfers (c. 5) zur Genugthuung für nichterfüllte Pflichten.

b. Vorschriften für die Priester (c. 6 u. 7), betreffend ihre Pflichten und Rechte bei und an den Opfern, und zwar bezüglich des Brandopfers (6, 1–6), des Speiseopfers überhaupt (7–11) und des Speiseopfers der Priester insbesonder (12–16), des Sündopfers (17–23), des Schuldopfers (7, 1–10), des Dankopfers (7, 11–36). Mit 7, 37–38 wird die Opferordnung (c. 1–7) abgeschlossen.

2. Die Einsetzung Aarons und seiner Söhne ins Priesteramt c. 8–10. Vergl. Ex. 28 und 29.

a. Die Weihe der Priester (c. 8) geschieht nach den erfolgten Vorbereitungen (8, 1–5), durch Investitur Aarons, die Waschung, Einkleidung und Salbung (6–13), und wird beschlossen mit der Opferhandlung, durch welche die Priester entsündigt (14–17), zum Dienste dargestellt (18–21) und geweiht (22–32) werden, und zwar soll die Weihe 7 Tage währen (33–36).

b. Der Amtsantritt Aarons und seiner Söhne (c. 9) geschieht durch abermalige Opfer und Heiligung für sich zur Entsündigung (1–14) und für das Volk (15–21) und schließt mit der Segnung des Volkes und der feierlichen Bezeugung seitens des Herrn, daß er an dem ersten Opfer der geweihten Priester Wohlgefallen habe (22–44).

c. Die Heiligung des Priestertums durch That und Wort Gottes (c. 10), und zwar durch ein Gottesgericht über die ältesten Söhne Aarons, die fremdes Feuer vor Jehova bringen wollten (1–5), sowie einige durch diesen Vorfall veranlaßte Vorschriften über geziemendes Verhalten der Priester bei den Dienstesverrichtungen (6–20).

II. Die Heiligung Israels für den Dienst des Herrn durch Reinigung des leiblichen Lebens c. 11–16.

1. Speiseordnung c. 11.

Das dem Herrn geweihte Volk soll sich von unreiner Speise, von der Speise der Heiden, enthalten und nur genießen, was der Herr für rein erklärt (c. 11).

2. Das Gesetz über die Geburt c. 12.

Das Weib, das infolge der Geburt unrein ist vor dem Herrn, soll nicht Gemeinschaft mit dem Heiligen haben, ehe sie sich gereinigt und, um wieder Zutritt zum Heiligtum zu erlangen, ein Opfer dargebracht hat (c. 12).

3. Das Gesetz vom Aussatz c. 13–14.

Der Aussatz macht den Menschen unrein vor dem Herrn, darum soll der Priester den Aussätzigen prüfen und nach gewissen Zeichen über seinen Aussatz Urteil sprechen und ihn nach Befund zur Gemeinschaft des heiligen Volkes zulassen oder davon ausschließen (13, 1–46); ebenso soll der Priester mit Aussatz behaftete Kleider verbrennen lassen (47–59). Ist aber der Aussatz geheilt, so soll der aussätzig Gewesene sich reinigen und durch ein Opfer wieder Zugang erlangen zur Gemeinde Jehovas (14, 1–32). Auch mit Aussatz behaftete Häuser soll man man für unrein erklären, nach Befund ganz oder teilweise zerstören oder doch verlassen, und erst nach vollzogener Reinsprechung wieder beziehen (33–53). Schluß des Gesetzes vom Aussatze (54–57).

4. Das geschlechtliche Leben c. 15.

Die geschlechtlichen Ausflüsse des Mannes (15, 2–15), der unwillkürliche Samenerguß (16–17) und der Samenerguß beim Beischlafe (18), der monatliche Blutgang des Weibes (19–24), der krankhafte Blutfluß des Weibes (25–31) verunreinigen, schließen vom Heiligtum und der Gemeinschaft des Volkes aus, fordern Reinigung und Opfer. Schluß (V. 32, 33).

5. Die jährliche Reinigung am Versöhnungstage c. 16.

Da demnach das ganze leibliche Leben unrein ist und jedermann das Jahr über in dieser oder jener Weise der Unreinheit verfällt und damit das Heiligtum befleckt, so bedarf die Gemeinde Israel als Ganzes einer jährlichen Entsündigung oder Reinigung durch gesteigertsten Opferakt des Hohepriesters selber (vgl. 16, 16). Dieser soll nämlich zu diesem Behufe, und nur zu diesem, einmal im Jahr ins Allerheiligste selbst gehen, um sich und Israel durch Opferblut zu entsündigen und das Heiligtum von der Befleckung durch das unreine Israel zu reinigen (16, 1–28), und das soll alle Jahre geschehen (29–34).

III. Die Heiligkeit Israels als des Volkes Gottes, im Leben und Wandel c. 17–25.

1. Das natürliche Leben c. 17–22.

A. Vorschriften für das ganze Volk.

a. Jehova will, daß sein Volk seine Speise im Heiligtum weihe zur Bekämpfung götzendienerischer Sitten (eine Bestimmung nur für die Wüstenwanderung gültig) (17, 1–9) und des Blut- und Aasgenusses sich enthalte (10–16),

b. das Eheverhältnis heilig halte, wie es dem Volke Gottes geziemt (18, 1–5), Blutschande aller Art (6–18), wie andere Arten von Unzucht und unnatürliche Laster für Greuel achte (19–23), um welcher willen das Land ehedem die Kananiter ausgespieen hat (24–30), und

c. in Thun und Lassen jeder Art vor Gott (19, 1–8) und Menschen sich so verhalte, wie es Gottes Volk geziemt (9–18), insbesondere die physische und moralische Weltordnung respektiere (19–32) und im Lebensverkehr barmherzig, redlich und billig sei (33–37). Denen, welche die c. 18 und 19 verbotenen Laster und Verbrechen begehen, werden nun

d. die entsprechenden Strafen verkündigt, und zwar für Götzendienst und Wahrsagerei (20, 2–8), für die Verachtung der Eltern und die Fleischessünden (9–21).

Mit einer zusammenfassenden Ermahnung zur Heiligung wird geschlossen (22–27).

B.Vorschriften für die Priester insbesonderec. 21 und 22.

Die Priester sollen sich durch Berührung von Toten und Trauerzeichen nicht verunreinigen (21, 1–6 und 10–12), eine makellose Ehe schließen und führen (7–9, 13–15); die mit Leibesgebrechen behafteten Glieder der Priesterschaft sollen vom Priesteramt fernbleiben (16–24). Das Geheiligte darf kein unrein gewordener Priester anrühren oder essen (22, 2–9); auch keine nicht zur Priesterfamilie gehörige Person soll davon genießen (10–16).

2. Das gottesdienstliche Leben c. 23–25.

Israel stellt sich als Volk Jehovas dar, wie im Leben überhaupt, so insonderheit

a. in seinen Festversammlungen, dem Sabbat (23, 3) dem Passah und ersten Erntefest (5–14), dem Feste der Wochen (15–22), dem Feste der Posaunen (23–25), dem Versöhnungstag (26–32), dem Laubhüttenfest (33–44);

b. in dem täglichen Dienst in der Darbringung des Öls für den heiligen Leuchter (24, 1–4) und der Bereitung der Schaubrote (5–9) – wie ernst es der Herr nimmt mit der ihm schuldigen Ehre, zeigt die Geschichte von der Bestrafung des Gotteslästerers (10–23) –

c. in der Feier des Sabbat- (25, 2–7) und Halljahrs (8–12) mit seinen Wirkungen auf den Grundbesitz (13–34) und die persönliche Freiheit des Israeliten (35–55).

Schluß der sinaitischen Gesetzgebung c. 26.

Der Herr verkündet dem nochmals vor Götzendienst und Sabbatsentheiligung gewarnten Volke, welche Segnungen es im Falle des Gehorsams in dem Lande der Verheißung empfangen wird (1–13), sowie die Strafgerichte für den Fall des Ungehorsams, nämlich Vertreibung aus dem Lande und Verstoßung unter die Heiden (14–39), aber auch die schließlichen Wirkungen der Gerichte: die Buße und Wiederaufnahme Israels (40–45).

Anhang zur sinaitischen Gesetzgebung. Die Gelübde c. 27.

Objekte des Gelobens sind Personen (27, 2–8), Vieh (9–13), Häuser (14–15) und Grundstücke (16–25), die mit Ausnahme der opferfähigen Tiere sämtlich gelöst werden konnten, ferner die Erstgeburten (26), die durch Bannung dem Herrn geweihten Personen und Sachen (28 und 29) und die Zehnten (30–33).

Viertes Buch. Numeri. Die Wanderung nach Kanaan.

I. Die Vorbereitungen für den Aufbruch c. 1–10, 10.

1. Die Musterung c. 1–4.

a. Die Zählung der Stämme, Bestellung der Hauptleute (c. 1) und Gruppierung der 12 Stämme um das Heiligtum; Juda ist der Anführer (c. 2).

b. Die Zählung und Bestellung der Leviten für den Dienst am Heiligtum anstatt der Erstgebornen Israels, sie lagern unmittelbar um die Stiftshütte, Mose und das Priestergeschlecht vor dem Eingang. Jedes Geschlecht der Leviten hat seinen besonderen Dienst. Die Erstgeburt ihres Viehes für die Erstgeburt des Viehes Israels. Anweisung zum Dienst. Anzahl (c. 3 und 4).

2. Die Reinhaltung des Lagers: alle levitisch Unreinen bleiben außer dem Lager (5, 1–4). Eingeschoben sind: Gesetze über Erstattung des Verschuldeten (5, 5–10) und über das Gottesurteil bei Verdacht des Ehebruchs einer Frau (5, 11–31) und über das Enthaltsamkeitsgelübde der Nasiräer (6, 1–21).

3. Der Segen für die Wanderung 6, 22–27.

4. Die letzten Begebnisse am Sinai c. 7–9, 14.

a. Die Darbringung der Weihgeschenke von den Stammesfürsten für das Heiligtum (c. 7).

b. die Einweihung der Leviten (c. 8).

c. Das Passah am Sinai und die Verordnung über das Nachpassah (9, 1–14).

5. Die Zeichen und Signale für die Züge Israels. Der Herr selber ist in der Wolke Israels Führer (9, 15–10, 10).

II. Der Zug Israels vom Sinai bis zu den Steppen Moabs c. 10,11–c. 21.

1. Der Zug vom Sinai bis Kades 10, 11–14, 45.

a. Der Aufbruch des Lagers aus der Wüste des Sinai (10, 11–36).

b. Israels Murren über die neuen Entbehrungen der Wüstenwanderung und Gottes Strafgerichte zu Tabeera und bei den „Lustgräbern“. Moses erhält 70 Älteste zu Gehilfen (c. 11).

c. Mirjams und Aarons Auflehnung wider Mose und Gottes Eintreten für ihn (c. 12).

d. Die Auskundschaftung des Landes Kanaan, Entmutigung des Volkes durch die bis auf Josua und Kaleb ungläubigen Kundschafter, die Auflehnung des Volkes und die Verkündigung des Strafurteils in Kades (c. 13 und 14).

2. Die 37jährige Irrfahrt in der Wüste c. 15–19 (vgl. 4 Mose 33, 19–36).

Aus dieser Zeit werden berichtet: a. verschiedene Opfergesetze, die Bestrafung eines Sabbatschänders, das Gebot der Quasten an den Kleidern – zum Zeichen, daß die Bundesgenossenschaft nur unterbrochen, aber nicht aufgehoben ist (c. 15); b. die Empörung und Vertilgung der Rotte Korahs, sowie die Bestrafung der murrenden Gemeinde und die Bestätigung des Hohepriestertums Aarons (c. 16. 17), zum Zeichen, wie unverbesserlich dieses Geschlecht und wie notwendig und gerecht das Urteil Gottes über dasselbe ist; c. das Gesetz über Dienst und Einkünfte der Priester und Leviten (c. 18), und d. über die Reinigung von der Todesunreinheit durch die Asche von der roten Kuh (c. 19), letztere Gesetze wieder zum Zeichen, daß die Bundesgemeinschaft zwischen Jehova und Israel nicht für immer aufgehoben ist.

3. Die letzten Züge Israels von Kades bis zur Höhe des Pisga im Gefilde Moabs c. 20–21.

a. Israel nach Vollendung des langen Umherwanderns abermals in Kades, der Pforte Kanaans, Tod der Mirjam (20, 1). b. Der Wassermangel und des Herrn Hilfe, Moses und Aarons Versündigung und Urteil (20, 2–13). c. Verweigerung des Durchzuges durch Edom (20, 14–21). d. Aarons Tod und Eleasars Einsetzung (20, 22–29). e. Sieg über Arad (21, 1–3). f. Umgehung des Landes Edom, auf dem Wege Murren über das Manna und neue Strafen durch feurige Schlangen und Rettung durch Blick auf die eherne Schlange (21, 4–9). g. Siege über Sihon und Og, freudige Erhebung Israels (21, 10–35).

III. Die Begebenheiten in den Steppen Moabs nebst Verordnungen über die Einnahme und Verteilung Kanaans c. 22–36.

1. Bileam, seine Weissagungen und sein Ende c. 22–25.

Bileam, ein Prophet aus der Heidenwelt, wird von Balak, dem König Moabs, unter Gottes Zulassung gedungen, um Israel zu fluchen, begibt sich zu Balak, wird aber unterwegs nochmals gewarnt, nichts wider Gottes Willen zu sagen (22, 2–35). Bileam sagt letzteres dem Balak (22, 36–40) und verkündet dann in vier Sprüchen, was Gott ihm eingegeben: 1. daß er Israel nicht verfluchen könne, weil sein Gott ihm nicht fluche (22, 41–23, 10); 2. daß Jehova dies Volk segne und als König unter ihm wohne (23, 11–24); 3. daß Israel in seinem Erbteile sich ausbreiten und mächtig werden würde (23, 25–24, 9); 4. daß aus Israel ein Herrscher hervorgehen werde, welcher alle seine Feinde zerschmettern wird (24, 10–24). – Bileam, der Feind Jehovas, rächt sich für den entgangenen Gewinn durch den bösen Rat an die Moabiter und Midianiter, Israel durch ihre Töchter zur Teilnahme an ihren Götzenfesten und deren Unzucht zu verführen; Pinehas aber eifert für die Ehre des Herrn und stillt den Zorn des Herrn (c. 25). (Dazu vgl. 31, 7–8).

2. Die Musterung Israels 26, 1–27,11.

Israel wird in den Steppen Moabs gemustert und empfängt die Verordnung über die Verteilung des einzunehmenden Landes Kanaan (26, 1–56). Hierauf folgt die Musterung der Leviten (57–62). An jene Verordnung schließt sich zufolge der Erbansprüche der Töchter Zelofchads das Gesetz über das Erbrecht bei dem Mangel eines männlichen Erben an (27, 1–11).

3. Moses Tod wird angekündigt und Josua zum Nachfolger geweiht 27, 12–23.

4. Die Ordnung der täglichen und festtäglichen Opfer im Lande der Verheißung (c. 28–30, 1) und die Gültigkeit der Gelübde. Letztere ist bei Hausgenossen (Söhne ausgenommen) abhängig von Zustimmung des Hausherrn 30, 2–17.

5. Der Rachekrieg gegen die Midianiter (c. 31) und zwar

a. der Kriegszug (31, 1–12), b. das Verfahren mit den Gefangenen (13–18), die Entsündigung der Kriegsleute, der Gefangenen und der Beute (19–24).

6. Die Austeilung des transjordanischen Landes an Ruben, Gad und halb Manasse gegen das Versprechen, in der Eroberung Kanaans die Vorhut zu bilden c. 33, 1-49.

7. Verordnungen über die Einnahme und Austeilung Kanaans 33, 50–36, 13.

Es wird zuerst verordnet, daß die Kananiter samt ihren Heiligtümern auszurotten seien; ihr Land soll unter die Geschlechter Israels verteilt werden (33, 50–56). Sodann werden die Grenzen des Landes Kanaan bestimmt (34, 1–15) und den Leviten ihre Wohnstätten angewiesen (35, 1–8); für die unvorsätzlichen Totschläger werden Zufluchtsstätten bestimmt (35, 9–34); über die Verheiratung der Erbtöchter, resp. über die Erhaltung der Stammgebiete in ihrem Umfange werden Verordnungen erteilt. Erbtöchter dürfen nur innerhalb des Stammes heiraten (c. 36).

Fünftes Buch. Deuteronomium oder die Erläuterung und Einschärfung des Gesetzes.

Erster Hauptteil: Die Abschiedsreden Moses an das Volk c. 1–30.

Überschrift 1, 1–5.

1. Erste oder Eingangs-Rede 1, 6–4, 43.

Mose erinnert das Volk, wie Jehova es zur Einnahme des Landes Kanaan berufen und zu dem Zweck nach Kades Barnea geführt (1, 6–19), wie es sich aber im Unglauben dawider aufgelehnt und Jehovas Zorn auf sich geladen habe (20–46). Dennoch habe Jehova nach Ablauf der Strafzeit zwar nicht Edom, Ammon und Moab (2, 1–23), aber dafür die Amoriterkönige Sihon und Og und ihre Reiche Basan und Gilead in die Gewalt der Israeliten gegeben (2, 24–3, 17) und Fürsorge zur Einnahme des Landes Kanaan getroffen, denn ihm (Mose) selbst sei der Eingang versagt (3, 18–29). Deshalb möge das Volk hinfort den Bund Jehovas halten, weder Bilder noch Gestirne anbeten, damit es nicht von neuem seinen Zorn auf sich lade und unter die Heiden zerstreut werde, sondern im Lande bleibe, das der Herr ihm geben wird, wiewohl der Herr auch bei der strafweisen Zerstreuung unter die Heiden seines auserwählten Volkes, dem er sich durch außerordentliche Offenbarungen kund gethan, nicht vergessen wird. – Drei Freistädte im Ostjordanland. – (4, 1–43.)

2. Zweite Rede oder die Wiederholung und Einschärfung des Gesetzes 4, 44–26, 19.

In der Überschrift (4, 44–49) kündigt Mose die folgende Rede als Vorlegung des Gesetzes an. Sodann erinnert er an die Verkündigung der zehn Gebote vom Sinai und an den Eindruck, den sie auf das versammelte Volk gemacht habe (c. 5). Dann weist er nach, daß das Wesen aller Gerechtigkeit oder Gesetzeserfüllung, wornach Israel trachten müsse, in der herzlichen Liebe Jehovas, seines Gottes, bestehe, dessen es im glücklichen Besitze Kanaans nicht vergessen solle (c. 6).

Diese Liebe soll Israel erweisen

1. durch treues Festhalten an Jehova, seinem Gotte c. 7–18.

a. Zu dem Ende wird Israel befohlen, die Kananiter mit ihrem Götzendienste auszurotten (c. 7). Eingedenk der göttlichen Zucht und Demütigung, die es in der Wüste erfahren (c. 8), und seiner vielfachen Empörungen wider seinen Gott (9, 1–10, 11) soll Israel vor Selbstüberhebung und Selbstgerechtigkeit sich hüten, damit es in dem einzunehmenden Lande Kanaan nicht bei dem Genusse der reichen Güter dieses Landes seines Gottes vergesse, sondern durch treue Bewahrung des Bundes sich dauernd die Segnungen seines Gottes bewahre (10, 12–11, 32).

b. Zur Erfüllung der Bundestreue gehört aber ferner (vgl. 12, 30), daß Israel nur Eine Stätte seines Gottesdienstes habe (12, 1–14) und Opfermahlzeiten nur an dieser Stätte halte (15 ff.); daß Israel alle Verführer zum Götzendienst und diesen selbst bestrafe (c. 13); daß Israel sich von heidnischen Trauergebräuchen und unreinen Speisen enthalte, dagegen seine Speise heilige durch Festmahlzeiten vor dem Herrn, sowie durch Mitteilen an die Armen. Ein Zehntteil des Einkommens soll dazu verwendet werden (c. 14). Zur Erfüllung der Bundestreue und zur Erhaltung des göttlichen Segens ist endlich nötig, daß Israel Barmherzigkeit erzeige an den Armen im Erlaßjahre (15, 1–10) und allezeit (11) an den Sklaven und Sklavinnen (12–18). Aber auch dem Herrn soll Israel geben, was es ihm schuldig ist: die Erstgeburt von seinen Haustieren, sofern sie rein ist (15, 19 ff.), die Opfer am Passah, am Feste der Wochen und der Laubhütten (16, 1–17). – In allen Städten soll man Richter und Amtleute einsetzen, welche ohne Ansehen der Person richten (16, 18–20). – Keine Symbole des Astarte- und Baalsdienstes neben dem Altar des Herrn! Kein fehlerhaftes Tier zum Opfer! Götzendiener, wenn ihre Schuld erwiesen, sind zu steinigen (16, 21–17, 7). – Schwierigere Rechtshändel soll man zur Entscheidung vor das Heiligtum bringen (17, 8–13). Wenn aber das Volk sich einen König setzt, so soll er nach dem Gesetze des Herrn sich selber halten, – und auch das Volk darnach regieren (14–20). Den Priestern und Leviten, als den Dienern des Herrn, soll man ihre Opferteile und Erstlinge geben (18, 1 bis 8); die heidnische Wahrsagerei u. dgl. (v. 10) soll Israel fliehen, dagegen sich zu dem Propheten wenden, den ihnen Gott an Moses Statt erwecken wird, und ihm gehorchen (v. 9–19). Vor einem falschen Propheten soll Israel sich nicht scheuen (v. 20–22).

Die Liebe Israels zu Jehova soll sich aber weiter erweisen

2. in der Liebe und Barmherzigkeit des einen gegen den andern, als Miterlösten des Herrn c. 19–25.

Zu dem Ende dienen die Bestimmungen über die Zufluchtsstädte für unvorsätzliche Totschläger (19, 1–13), das Verbot, die Grenze des Nächsten zu verrücken (14), das Gesetz, den falschen Zeugen zu bestrafen (15–21). Aus dem Grundsatze der Barmherzigkeit fließen auch die schonenden Bestimmungen über den Kriegsdienst (20, 19), die Vorschriften für die Städtebelagerung (10–20). Ebenso dienen der gegenseitigen Achtung der persönlichen Menschenrechte das Gesetz über die Sühnung des von unbekannter Hand verübten Mordes (21, 1–9), das Gesetz über die Behandlung des kriegsgefangenen Weibes (10–14), das Recht des Erstgebornen – welches zugleich das Recht des vom Manne zurückgesetzten Weibes ist (15–17), die Bestrafung des widerspenstigen Sohnes – wobei die väterliche Gewalt ebenso befestigt, als beschränkt wird – (18–21); die Bestattung des Gehenkten, wodurch das Land vor Verunreinigung geschützt wird (22–23). – Ebenso erzeigt sich die Nächstenliebe – und andrerseits die Achtung vor der natürlichen Ordnung der Dinge und die Achtung der Ehre des schwächeren Geschlechts in der Erfüllung der Bestimmungen von c. 22. Die Gemeinschaft aber, welcher der Israelit angehört, ist heilig; daher die Bestimmungen über das Bürgerrecht in der Gemeinde des Herrn (23, 1–9), über die Reinhaltung des Lagers auf Kriegszügen (10–14), Beschützung des entflohenen Knechtes; Hurenwesen nicht zu dulden. Verbot des Wucherns am Bruder. Kein Verzug in Bezahlung der Gelübde. Keine Plünderung fremder Feldfrucht (15–25). Eine besondere Verpflichtung hat der Israelit gegen die Verlassenen und Armen, daher die Verordnung des Scheidebriefs für das entlassene Weib, eine Erlaubnis, welche jedoch nicht zur Herunterwürdigung der Ehe führen soll (24, 1–5). – Freijahr der Neuvermählten. Einschränkung des Pfandrechtes. Todeswürdigkeit des Menschendiebstahls. Warnung vor Aussatzplage. Schonung bei Pfändung. Rücksicht gegen Tagelöhner (6–15). Warnung vor Ungerechtigkeiten im Gerichtsverfahren (16–18) und die Ermahnung, den Bedürftigen bei der Ernte die Nachlese zu gestatten (19–22), endlich die Verordnung über die körperliche Bestrafung (25, 1–3). Eine Liebespflicht schließt ferner auch die Leviratsehe in sich, sofern der Bruder durch sie des verstorbenen Bruders Geschlecht und Namen erhalten soll. Weigert sich der Bruder dieser Liebespflicht, so darf die Witwe ihn beschimpfen (25, 4–10), gemeine Beschimpfung des männlichen Geschlechts durch das weibliche unterliegt strenger Strafe (11–12). Hierauf wird noch zu Ehren der Liebe die Pflicht der Redlichkeit im Handel und Verkehr eingeschärft (13–16), zugleich aber auch die Strenge gegen tückische Feinde Gottes und seines Volkes, wie die Amalekiter (17–19).

Den Schluß der zweiten Rede bilden Verordnungen von gewissen religiösen Handlungen, womit Israel bezeugen soll, daß es alles dem Herrn verdanke und deshalb dem Herrn zum Gehorsam verpflichtet sei (26,1–19).

3. Dritte Rede. Segen und Fluch c. 27–30.

Nach dem Einzug in Kanaan soll Israel auf dem Ebal und Garizim Steine aufrichten, auf welche das Gesetz des Herrn geschrieben wird als thatsächliches Bekenntnis, daß im Lande Israel das Gesetz des Herrn gilt, und dazu Segen und Fluch des Gesetzes verkündigen (c. 27). Diesen Segen und Fluch legte Mose dann näher dar: und zwar den Segen (v. 1–14), dann den Fluch, sowohl im allgemeinen (15–19), als auch im einzelnen in 5 Ansätzen v. 20. 27. 35 47. 58 (20–68). Nachdem Mose an alles erinnert, was der Herr an Israel gethan (29, 1–8), folgt die Aufforderung, mit dem Herrn jetzt in den Bund zu treten (9–14) unter Hinweis auf die Strafen des Abfalls (15–28), aber auch auf die endliche Wiederbegnadigung bei ernster Buße und Rückkehr zum Herrn (30, 1–14). Endlich wird das Volk feierlich beschworen, von dem vorgelegten Segen und Fluch den Segen zu wählen (15–20).

Zweiter Hauptteil: Moses Abschied und Tod c. 31–34.

Mose sagt dem Volke und dem Josua des Herrn Beistand bei der Eroberung Kanaans zu (31, 2–8) und befiehlt den Priestern die Aufbewahrung und öffentliche Vorlesung des Gesetzbuches in jedem siebenten Jahre (9–13). Dann empfängt er vom Herrn den Auftrag, ein Lied abzufassen zum Zeugnis wider die Abtrünnigkeit des Volkes (14–23). Endlich wird die Übergabe des zum Abschluß gebrachten Gesetzbuches an die Leviten gemeldet (24–27) und der Vortrag des Liedes vor dem Volke angekündigt (28–30).

Das Lied Moses selbst handelt (vgl. 31, 19) von der unwandelbaren Treue des Herrn gegenüber der Verkehrtheit des treulosen Volkes. Nach einem feierlichen Eingang (32, 1–5) wird der Gedanke: der Herr ist untadelig und gerecht in seinem Walten, Israel aber handelt verderbt und verkehrt, als Thema an die Spitze gestellt und dieser Gedanke dann so ausgeführt, daß zuerst die Thorheit des Abfalls der Israeliten vom Herrn aufgedeckt (6–18), hierauf der göttliche Ratschluß der Verwerfung und Bestrafung des abtrünnigen Geschlechtes dargelegt wird, in dessen Durchführung ihm nur die Rücksicht auf seine eigene Ehre Einhalt gebietet (19–28); von dem verblendeten Volk ist keine Sinnesänderung zu erwarten, daher das beschlossene Gericht eintreten muß (29–35); doch wenn der Herr auch sein Volk richten muß, – um seiner Knechte willen (vgl. Jesaja 65, 8) wird er sich erbarmen, und nachdem er den Rest zur Erkenntnis gebracht hat, daß er allein Gott sei, wendet er sich zum Gericht über Israels Feinde, die ja zugleich seine Feinde sind, und erlöst sein Volk (36–43).

Nachdem Mose den Segen über alle Stämme Israel, sonderlich den Priesterstamm Levi gesprochen – den übrigens ein anderer, als er, niedergeschrieben hat – (c. 33), stieg er auf den Berg Nebo, sah das Land der Verheißung, starb und ward begraben. An seine Stelle trat Josua als Führer des Volkes Israel (c. 34).

Kurzgefaßte Einleitung in die heiligen Schriften

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