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Die weiterführenden Ermittlungen

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Vergewaltigungsfälle, in denen Opfer und Täter zuvor auf irgendeine Weise Kontakt hatten, kommen verhältnismäßig häufig vor, während es sehr selten zu einer Vergewaltigung wie der oben beschriebenen kommt.

In diesem Fall gab es mehrere Punkte, an denen die Ermittler ansetzen konnten.

Schon am Tag der Anzeigenaufnahme war die Geschädigte im Gerichtsmedizinischen Institut des Reichskrankenhauses auf eventuelle Spuren des Täters untersucht worden, außerdem ging es darum, eventuelle körperliche Schäden zu dokumentieren, die sich das Opfer durch die Handlungen des Täters zugezogen hatte. Die Untersuchung ergab, dass das Opfer oberflächliche Verletzungen in Form von Rötungen an den Armen, an den Knien und im Gesicht davongetragen hatte.

Das Gerichtsmedizinische Institut hatte das im Kongelundsvej gefundene Kondom sichergestellt und auf DNA-Spuren untersucht.

Die Aussage der Geschädigten hinsichtlich ihres Tuns in der Zeit vor der Tat wurde genau geprüft, unter anderem wurden Videoaufnahmen von den Haltestellen der Metro gesichtet, außerdem wurden die Freunde befragt, die sie angegeben und mit denen sie zusammen gewesen war. Es stellte sich heraus, dass die Geschädigte vollumfänglich und genau angegeben hatte, wo sie wann gewesen und mit wem sie zusammen gewesen war.

Bei der Beschreibung des Täters wies sie besonders darauf hin, dass der Mann eine schwarze Strickmütze mit Rollrand am unteren Ende und eine schwarze Jacke getragen hatte. Am unteren Teil des einen Ärmels befand sich ein Reißverschluss.

Aufgrund dessen hielt man es für möglich, Überwachungsfotos mit Personen zu finden, die eine solche Jacke trugen. Daher wandte man sich an Banken, Geschäfte, Tankstellen, 24-Stunden-Kioske und ähnliche Einrichtungen in einem verhältnismäßig großen Umkreis des Tatorts, um zu prüfen, ob eine Person dabei war, deren Aussehen und Alter der Täterbeschreibung der Geschädigten entsprach.

Beim Durchsehen der Videos der Seven Eleven-Niederlassung in einer Seitenstraße des Kongelundsvej fand die Polizei eine Aufnahme, auf der zu sehen war, dass ein Mann am 25. September gegen 5:00 Uhr morgens im Laden war, um Zigaretten und Bier zu kaufen. Eine der Kameras zeigte, dass er eine schwarze Jacke mit einem Reißverschluss am Ärmel unten am Handgelenk trug, als er den Arm über den Tresen streckte, um die Waren entgegenzunehmen.

Die Stelle am Handgelenk, der Zeitpunkt etwa eine halbe Stunde nach der Tat, die Kleidung des Mannes und nicht zuletzt die eingekauften Waren, Bier und Zigaretten, erschienen in den Augen der Polizei „passend“. Zu sehen war, dass der Mann mit Kreditkarte bezahlte, was die Möglichkeit bot, den Käufer zu identifizieren. Beim zuständigen Gericht wurde eine Verfügung beantragt, wonach Seven Eleven der Polizei die Kunden-Daten bereitzustellen hatte.

Das Gericht entschied, die Daten seien an die Polizei weiterzugeben, und man machte den Inhaber der Kreditkarte ausfindig, der sich als die Person herausstellte, die im Laden gewesen war. Das Aussehen des Verdächtigen entsprach jedoch nicht ganz der Beschreibung der Geschädigten, aber es kommt nicht selten vor, dass Täterbeschreibungen der Zeugen in hohem Maße von den Realitäten abweichen.

Einige Polizisten fuhren zur Wohnung des Verdächtigen, doch schließlich traf man ihn an seinem Arbeitsplatz an, wo man ihm sagte, dass es um die Ermittlungen in einem Fall schwerer Vergewaltigung am 25. September 2010 ging – verübt im Kongelundsvej. Er bestritt, etwas mit der Sache zu tun zu haben, war aber zu einem Verhör bereit.

Sein Problem war, dass er sich überhaupt nicht erinnern konnte, was er an dem fraglichen Tag gemacht hatte, auch nicht, nachdem er mit der Information konfrontiert wurde, dass er am frühen Morgen im Seven Eleven eingekauft hatte. Er war Angestellter in einer kleineren Firma, deren Inhaber darüber informiert wurde, dass die Polizei wegen eines Schwerverbrechens ermittelte und sein Mitarbeiter die Beamten in diesem Zusammenhang begleiten musste. Der Verdächtige fuhr freiwillig mit zu seiner Wohnung, wo sich sein erwachsener Sohn aufhielt. Im Laufe der Befragung des Verdächtigen bei ihm zu Hause stellte sich heraus, dass er für die Tatzeit ein Alibi hatte.

Da am Tattag ein Kondom sichergestellt worden war, in dem sich vermutlich Sperma des Täters befand, wurde dem Verdächtigen ein Mundabstrich entnommen, um sein DNA-Profil zu erstellen und ihn so möglicherweise als Täter der Vergewaltigung ausschließen zu können.

Der Mundabstrich ist die Methode der Polizei, DNA verdächtiger Personen sicherzustellen. Ein Beamter, ausgerüstet mit Mundschutz und Gummihandschuhen, führt ein Plastikstäbchen mit einem Schaumgummischwamm in den Mund der Person, deren DNA bestimmt werden soll, und führt damit kreisende Bewegungen auf der Innenseite beider Wangen aus. Die von dem Gummischwamm aufgesaugte Flüssigkeit wird auf eine Karte mit einer speziellen Beschichtung aufgetragen, die Karte wird in ein Kuvert verpackt, das wiederum in einem weiteren Umschlag zur Analyse in das Labor für Forensik des Gerichtsmedizinischen Instituts im Reichskrankenhaus geschickt wird.

Die Polizei war von seiner Unschuld überzeugt, und das Ergebnis der Analyse im Labor für Forensik ergab, dass es zwischen der Flüssigkeit in dem Kondom und der DNA, die durch den Mundabstrich sichergestellt worden war, keine Übereinstimmung gab. Die Ermittlungen im Fall der Vergewaltigung mussten also weitergeführt werden.

Die größten Kriminalfälle Skandinaviens - Teil 1

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