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Das gleichgeschaltete Volk – Voraussetzung des NS-Staates

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Die Diktatur benötigte einen zentralistisch zu lenkenden Staat. Gleichschaltungsgesetze ermöglichten es. Das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder vom 31. März 1933 löste den Föderalismus auf. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde Grundstein eines gleichgeschalteten Beamtenapparates. Für Unternehmen, Arbeiter und Angestellte bestand der Zwang, der Deutschen Arbeitsfront (DAF) beizutreten. Eine Reichskulturkammer kontrollierte die Künstler.

Auch die Privatsphäre genoss keinen Schutz mehr. Post- und Fernmeldegeheimnis waren aufgehoben. Schnüffelei, Bevormundung und Denunziation vergifteten die zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Urteile gegen Oppositionelle und Kritiker verschärften sich, die Todesstrafen nahmen zu. Sehr bald hatten sich die Parteien selbst aufgelöst oder waren verboten worden. Am 12. November 1933 fand die letzte Wahl statt. Sie sah nur das eine Votum vor, Hitler zu bestätigen. Mit 92% bekam er die erwartete Mehrheit. Per Gesetz wurde die NSDAP am 1. Dezember zur einzigen Partei, jede andere politische Gruppierung war fortan illegal.


Abb. 2.3 Das Herrschaftssystem des Nationalsozialismus

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