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Die Nürnberger Gesetze

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Die gesteigerte Ausgrenzung der Juden aus der Gemeinschaft begann mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935. Es war eine Sammlung von Vorschriften, die – ausgehend von der Aberkennung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit – die Juden Deutschlands durch rigorose Verbote in eine Zone des Geächtetseins stieß.

Das Blutschutzgesetz verbot Eheschließungen mit „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes". Außereheliche Beziehungen waren als „Rassenschande“ mit schwersten Strafen, sogar der Todesstrafe, bedroht. Die Ächtung reichte bis in die alltäglichen Angelegenheiten. Dem deutschen Vornamen musste ein alttestamentlicher vorangestellt werden.

Reisepässe und Ausweise wiesen, mit einem großen „J“ gekennzeichnet, seinen Inhaber als Juden aus. Das Betreten von Parkanlagen und Gaststätten war Juden ebenso verboten wie Hunde und Katzen zu halten oder Kino- und Theaterbesuche zu unternehmen. Sie wurden wie Aussätzige behandelt. Aus allem Leben, das sie einmal umgab, waren sie ausgeschlossen worden. Nach Erlass dieser Gesetze suchten 8.000 deutsche Juden den Freitod, 75.000 emigrierten. Draußen erwartete sie zwar oft ein sehr notvolles, dafür aber ein von Angst und Erniedrigungen freies Leben.

Eine noch relative Duldung in der Wirtschaft verdankten die deutschen Juden ihren internationalen Beziehungen, auf die der Außenhandel des zum Krieg rüstenden Reiches nicht verzichten wollte.

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