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Judenverfolgung durch den Staat

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Nach dem 30. Januar 1933 wurde dieses Ziel Aufgabe des Staates. Die antijüdischen Maßnahmen im NS-Staat durchliefen mehrere Phasen, die sich in ihrer Härte steigerten. Die erste ging bis zum Herbst 1935. Sensationslust veranlasste manchen, an dem zum Boykott-Tag ausgerufenen 1. April 1933 dabeizustehen, als die SA Schaufenster jüdischer Warenhäuser einwarf, ungehindert jüdische Geschäfte mit Hassparolen beschmierte und Kunden am Betreten hinderte. Sie brüllte in die Menge: Deutscher wehr dich/mach dich frei/von der Judentyrannei!

Das war der Auftakt für die nächsten Maßnahmen: Juden wurden aus Beamtenpositionen und freien Berufen verdrängt, der gemeinsame Unterricht von nichtjüdischen mit jüdischen Kindern untersagt. An den Universitäten bekamen Juden keine Studienplätze mehr. Der bisher gut gelittene, freundliche Nachbar starb den bürgerlichen Tod. Man ging ihm aus dem Weg; und auch den Kindern war verboten, mit den „Judenkindern“ zu spielen.

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