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Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses (Auszug)
Оглавление§ 2 Definition und Bewertungsmaßstäbe (1) Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.
Um die Relevanz der Krankschreibungen noch etwas plastischer zu formulieren, lohnt sich eine Berechnung des Vorkommens für die deutsche Bevölkerung: Ausgehend von den etwa 2,7 Fällen Krankschreibungen wegen Burnouts je 1.000 Versicherten (Knieps & Pfaff 2016, S. 63) und hochgerechnet auf die mehr als 44 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland (Statistisches Bundesamt 2020a) bedeutet dies, dass jedes Jahr ca. 120.000 Menschen wegen eines Burnouts arbeitsunfähig sind. Und es ist bis jetzt noch keine Trendumkehr erkennbar. Allein die Dauer der Krankschreibung wegen Burnouts hat sich von 2012 bis 2015 um fast zehn Tage auf ca. 25 Arbeitsunfähigkeitstage pro Burnout-Betroffenen reduziert. Die Aktionen aus der Politik, dem Sozialversicherungswesen und der Medizin scheinen zumindest teilweise zu wirken.