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Berufsbild für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagogen*innen (Auszug)

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»Leitziel professioneller Sozialarbeit ist es, dass Menschen, insbesondere Benachteiligte, Gruppen, Gemeinwesen und Organisationen, ihr Leben und Zusammenleben im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen zunehmend mehr selbst bestimmen und in solidarischen Beziehungen bewältigen zu können. Ziel des professionellen Handelns ist die Vermeidung, Aufdeckung und Bewältigung sozialer Probleme, auch durch präventive Maßnahmen« (DBSH 2009, S. 23).

Daraus lässt sich in Bezug zu überlasteten, erschöpften Menschen im Arbeitsbereich schlussfolgern, dass die speziellen Aufgaben der Sozialarbeit hier in der Verbesserung der (Arbeits-)Stressresistenz und der Stärkung der Selbsthilfefähigkeit liegen. Dabei kommt es darauf an, geeignete Methoden zur Stress- und Arbeitsbewältigung zu kennen und der Klientel näher zu bringen. Des Weiteren besteht die Aufgabe Sozialer Arbeit neben der allgemeinen Beratung und Unterstützung von Erwerbstätigen auch in der Mitwirkung einer bedarfsgerechten Organisations- und Personalpolitik in Betrieben (DBSH 2009, S. 23). Damit wird die betriebliche Sozialarbeit auch dafür eingesetzt, dass Burnout in der Arbeitswelt verhindert oder wenigstens bewältigbar wird ( Kap. 5 »Wege aus dem Burnout«).

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