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1.3.1 So zitiert man sprachliche Beispiele

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Die Quellenangabe für Beispielbelege enthält den Namen des Angebots (Forum, Chat, Soziales Netzwerk etc.), den Namen des*der Autor*in (alternativ ein Kürzel) und das Datum der Veröffentlichung. Optional ist die Uhrzeit der Veröffentlichung, deren Relevanz abhängig von der linguistischen Fragestellung ist.

Der URL (Uniform Resource Locator) wird umgangssprachlich auch als: Internet- oder Webadresse bezeichnet.

Auf Grund ihrer Länge können URLs sperrig wirken und den Lesefluss beeinträchtigen. Es ist deshalb ratsam, nur den Namen des Angebots in das KurzzitatKurzzitat aufzunehmen (1-1) und der wissenschaftlichen Arbeit ein Verzeichnis beizufügen, das die vollständigen URLs enthält, etwa nach dem Literaturverzeichnis (siehe dazu 1.5.2). Auf diese Vorgehensweise ist zu Beginn einer Arbeit (z. B. in der Einleitung) hinzuweisen.

Formulierungsvorschlag: In der vorliegenden Arbeit werden Internetquellen für sprachliche Belege in Kurzform angegeben, um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen. Die vollständigen URLs wurden auf einer Liste zusammengefasst, die sich im Anhang befindet.

Je nach Fragestellung kann es notwendig sein, sowohl sprachliche Belege aus gedruckten Quellen als auch aus digitalen Quellen anzugeben. Insbesondere wenn in diesem Zusammenhang Print- und Rundfunkmedien, die auch digital erscheinen und in Social-Media-Kanälen präsent sind, als Quellen herangezogen werden, sind die Kurzverweise auf digitale Quellen konsequent durch die Angabe der Top-Level-Domain, wie .de in (1-2) zu kennzeichnen. Natürlich sind auch die Namen der digitalen Ausgaben von Printmedien sprechend, z.B. Spiegel online oder Zeit online (siehe 1-3). Leser*innen können so ohne aufwendiges Suchen im Anhang bereits im Fließtext erschließen, ob der entsprechende Beleg gedruckten oder digitalen Quellen entnommen worden ist. Die Angabe der Uhrzeit der Veröffentlichung ist ein weiterer Hinweis dafür, dass es sich um eine digitale Quelle handelt (siehe dazu auch den Abschnitt zu Datum und Uhrzeit).

(1-1)

jetzt mal doof gefragt aber wären nicht karottenchips auch ne idee? dann schmeiß ich ein paar karotten in den ofen, lass die schön trocken werden und verpack sie, oder mein ihr die werden weich nach ein paar tagen? karotten wegen ostern ;) (chefkoch, sabsieh, 2016-03-22, 10:40)

(1-2)

„Die Antarktis ist die letzte Wildnis der Erde“, sagt Swan beim Kongress für Ressourceneffizienz nahe Stuttgart. „Sie ist der einzige Ort der Welt, der uns allen gehört und sie ist die gefährlichste und stärkste leise Kraft.“ 90 Prozent des Eises der ganzen Erde befänden sich am Südpol, sagt er. „Und wenn wir das schmelzen lassen, müssen wir schwimmen.“ Oder Mauern um Hamburg und London bauen, damit es dort trocken bleibe. (sueddeutsche.de, sm, 2019-10-28, 18:52)

(1-3)

Wenn Fachleute über den Zusammenhang von Wetter und Klima sprechen, sagen sie pflichtgemäß: Wir sind uns zunehmend sicher, dass die Wahrscheinlichkeit extremer Ereignisse mit höherer mittlerer Erdtemperatur steigt. Wirksamer wäre, sie sagten: Am Waldbrand vor Berlin, an dem Brandgeruch, der in den Morgenstunden des 24. August 2018 Tausende Berliner bei der Polizei anrufen ließ, war einzig und allein das viele Kohlendioxid schuld, das jeder und jede von uns verursacht. (zeit online, th, 2018-11-4, 20:59)

E-Mails und Beiträge aus Sozialen-Netzwerk- oder Blog-Seiten werden nach demselben Muster zitiert, lediglich der Name des Angebots muss dann durch „E-Mail“, „Twitter“ (oder kurz: Tw), „Facebook“ (oder kurz: Fb), „Instagram“ (oder kurz: Ig), WhatsApp (oder kurz: WA), „Snapchat“ (oder kurz: Sc), „YouTube“ (oder kurz: YT), „Jodel“ (oder kurz: J), „Wikipedia (oder kurz: W) o.ä. ersetzt werden. Entscheidet man sich dafür, Namen von Nutzer*innen zu anonymisieren (siehe dazu die Erläuterung im unmittelbar folgenden Absatz), werden in der URL-Liste im Anhang einer wissenschaftlichen Arbeit nicht die vollständigen Internetadressen angegeben. Diese würden Rückschlüsse auf die Urheberschaft (eine Privatperson) zulassen. Solche Angaben sollten aus Datenschutzgründen nicht aufgenommen, sondern durch den Hinweis „privates Profil“ ersetzt werden.

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der*die Urheber*in eines Beitrags, den Sie als sprachlichen Beleg in Ihre Arbeit einbinden wollen, nicht eruieren lässt. In solchen Fällen kann ein [anon] für anonym eingesetzt werden. Es ist aber auch möglich, im Methodenteil der Arbeit eine alternative Vorgehensweise zu beschreiben, etwa, dass Belege, für die sich kein*e Urheber*in ermitteln ließ, durch ein spezifisches Kürzel gekennzeichnet sind (vgl. dazu auch den Abschnitt zu Nicknames).

KlarnamenGeben Nutzer*innen auf Plattformen, die für die (Netz-)Öffentlichkeit bestimmt sind (z. B. Blogs/Mikroblogs, YouTube, also Bereiche, die ohne Zulassungsbeschränkungen eingesehen werden können), Klarnamen oder zumindest Namen an, die bürgerliche Namen sein könnten, sollten diese (oder bei Twitter zumindest das Handle) zitiert werden, auch, um das Autorenrecht nicht zu verletzen. Das gilt auch für Firmennamen (siehe 1-4 und 1-5). Auf die in 1-4 und 1-5 bereits mitnotierten Social-Media-Reaktionen gehen wir im weiteren Verlauf dieses Kapitels noch ein.

(1-4)

Ich bin gerade mit einem in einer Diktatur lebenden Danke-Merkel-Taxifahrer ohne Meinungsfreiheit und ganz viel „Heilige Greta“-Faktenwissen zum Bahnhof gefahren.

Darf man in Ausnahmefällen um 10:00 Uhr morgens bereits Schnaps trinken? (Tw, Nina Straßner @DieJuramama, 2019-08-17, 10:04, L: 524, T: 13, K: 35)

(1-5)

Für uns ein besonderes (Vor-)Weihnachtsgeschenk: Der erfolgreiche Abschluss des traditionsreichen Verfasserlexikon 16. Jahrhundert, das nun als Verfasserlexikon 17. Jahrhundert weitergeführt wird. https://bit.ly/2QJ476G#früheneuzeit (Tw, DeGruyterLiteratur @degruyter_lit, 2018-12-20, 14:51, L: 9, T: 1, K: 0)

Auch auf Facebook oder Instagram geben Nutzer*innen durchaus ihren bürgerlichen Namen an. Sind die Daten, die Sie zitieren wollen, öffentlich, dürfen diese Klarnamen zitiert werden. Eine Orientierung bieten die Anonymisierungsregeln des Journal of Computer-Mediated-Communication (JCMC), die sich 2003 auf die Frage zur Anonymisierung von persönlichen Homepages beziehen.

Persönliche Homepages von prominenten Persönlichkeiten [dürfen] namentlich und mit Webadresse zitiert werden, „with respect to protecting the identity of individuals who are not notorious“ [müssen] inhaltliche Verweise auf sonstige persönliche Homepages anonymisiert werden. (Döring 2003: 241)

Das betrifft also Personen des öffentlichen Lebens (Politiker*innen, Schauspieler*innen, Musiker*innen, weitere bekannte Persönlichkeiten) oder Firmen, die das Soziale Netzwerk zu Werbezwecken nutzen, siehe Beispiel (1-6).

(1-6)

Nach einem grandiosen Auftakt gestern im ausverkauften Admiralspalast spiele ich heute „König Ödipus“ sowie morgen und übermorgen „Antigone“.

Für die beiden kommenden Termine gibt es noch Karten! (Fb, Bodo Wartke, 2019-10-3, 20:55, L: 145, K: 12)

Was im Hinblick auf Soziale-Netzwerk-Seiten als öffentlich gilt, wird derzeit diskutiert. So wird z. B. die Ansicht vertreten, dass in das Profil integrierte Teilen-Schaltflächen (auch Repin auf Pinterest, Retweet auf Twitter oder Teilen auf YouTube etc.) sogenannte „vorgefertigte Einwilligungserklärungen“ darstellen, vgl. die Erläuterungen von RA Schwenk auf (https://drschwenke.de/pinterest-und-die-rechtlichen-grenzen-beim-teilen-und-verlinken). Mit Blick auf Facebook ist jedoch zu sagen, dass solche Schaltflächen Bestandteil eines jeden Profils sind, dass es dadurch jedoch nicht automatisch als öffentlich betrachtet werden kann. Ein Indiz ist eher die Abonnieren-Schaltfläche, die auch Privatpersonen in ihr Profil integrieren und somit ihre Beiträge für eine potenzielle Öffentlichkeit freigeben. Sie dürfen ebenfalls – auch mit Rücksichtnahme auf etwaige Autorenrechte – kenntlich gemacht werden (siehe Beispiel 1-7), Kosten und Nutzen sind jedoch abzuwägen (siehe auch den folgenden Abschnitt zu Nicknames).

(1-7)

Ja, ja … es hätte so schön sein können, aber ich musste heute morgen als ich aufgewacht bin feststellen, dass mein Leben "Gott sei Dank" weitergeht. (Fb, Yvonne Balke, 2013-06-29)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um eine öffentlich zugängliche Seite handelt oder gar als Freund*in (z. B. bei Facebook) gelistet sind und deshalb Zugriff auf die sprachlichen Daten haben, empfehlen wir, den*die Profilurheber*in unkenntlich zu machen und Namen durch Kürzel zu ersetzen (siehe auch den folgenden Abschnitt zu Nicknames).

Gleichfalls ist das Profilbild unkenntlich zu machen oder gar nicht zu „zitieren“ (vgl. § 22 KunstUrhG), es sei denn, es ist Gegenstand einer theoretischen Betrachtung. Anderenfalls gilt das Kopieren als unerlaubtes Vervielfältigen.

Es kann jedoch nur in den Fällen, in denen dem*der Verfasser*in einer Arbeit eine Person bekannt ist, mit Sicherheit bestimmt werden, ob diese Person, identisch mit der Person ist, die auf dem Foto abgebildet ist und die das Foto hochgeladen hat, oder ob alle Personen, die auf einem Foto zu sehen sind, der Veröffentlichung bei Facebook (und anderen Sozialen Netzwerken) zugestimmt haben.

BildschirmfotosIn engem Zusammenhang damit steht auch die Frage, wie mit Bildschirmfotos (screenshots) zu verfahren ist, die zur Veranschaulichung in eine schriftliche Arbeit integriert werden sollen. Prüfen Sie bei Bildschirmfotos von privaten Sozialen-Netzwerk-Seiten, ob Ihre Fragestellung ein Bildschirmfoto wirklich notwendig macht. Genügt es beispielsweise nicht auch, die sprachlichen Belege abzutippen und als Beispiel in die Arbeit einzufügen? Falls nicht, sind Profilfotos und Klarnamen nicht in das Bildschirmfoto aufzunehmen, denn die Anonymisierung durch schwarze Balken (o. ä.) stellt bereits einen unerlaubten Eingriff in das Bild dar. Geben Sie in jedem Fall eine Quelle nach dem Muster eines Kurzverweises an und nehmen Sie die vollständige Quelle in Ihr Beispielverzeichnis auf. Bei Kommentaren auf YouTube gehört der Link zum Video, auf das sich der Kommentar bezieht, ins Beispielverzeichnis. Bildschirmfotos, die allein sprachliche Beispiele belegen, sind keine Abbildungen im ursprünglichen Sinn und bedürfen deshalb auch keiner für Abbildungen üblichen Beschriftung in der Form „Abb. XX: …“. Alle anderen Bildschirmfotos (um z. B. Text-Bild-Relationen o. ä. aufzuzeigen) sind wie Abbildungen zu behandeln und im Abbildungsverzeichnis mit vollständigen Quellen aufzuführen. Das heißt, dass bei öffentlich zugänglichen Seiten die gesamte URL anzugeben ist, bei beschränkt zugänglichen Seiten ein Kurzverweis, wie z. B. „privates Profil“.

IP in IP-Lizenz steht für „Intellectual Property“ und ist nicht mit IP in der im Sprachgebrauch üblichen IP-Adresse (= Internet Protocol) zu verwechseln.

Sie mögen nun einwenden, dass das Zitieren von Facebook-Daten unproblematischer nicht sein kann, erteilen doch alle Nutzer*innen mit der Registrierung bei Facebook „eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die […] auf oder im Zusammenhang mit Facebook [gepostet werden] (‚IP-Lizenz‘)“ (vgl. Facebook 2017: Nutzungsbedingungen). Das heißt, dass Daten zwar nicht verändert werden dürfen, ansonsten aber der Nutzung (auch durch Dritte) zugestimmt wird. Das gilt auch für Instgram und für WhatsApp, wobei nicht klar ist, ob der letztgenannte Dienst nur Profilbilder oder alle gesendeten Fotos nutzt. Abgesehen davon, dass vielen Nutzer*innen diese Tatsache gar nicht bewusst ist, sollte das Vorgehen von Facebook (und der dazugehörigen Dienste Instagram und WhatsApp) auch aus wissenschaftsethischen Gründen nicht unterstützt und schon gar nicht kopiert werden.

NicknamesWie ist beim Zitieren mit sogenannten Nicknames zu verfahren? Nicknames sind Pseudonyme, die von Nutzer*innen verwendet werden, um eine gewisse AnonymitätAnonymität zu wahren, wenn sie im WWW aktiv werden. Sie waren insbesondere in Zeiten großer Chat-AktivitätChat von Bedeutung, erleben aber im Kontext von Instagram zum Beispiel eine Renaissance und kommen auch in Foren weiterhin zum Einsatz. Nicknames dienen auch der Generierung einer digitalen (zweiten?) Identität. Das bedeutet, dass Nutzer*innen durchaus intentional konsequent unter ein- und demselben Nickname online agieren. Seitdem sich das Web 2.0 etabliert hat, ist es oftmals mit nur geringem Aufwand (und entsprechendem Interesse) möglich, Nicknames bürgerliche Namen zuzuordnen. Unter einem Nickname getätigte Äußerungen können somit unter Umständen sehr schnell auf eine Person im wirklichen Leben zurückfallen und gerade bei kompromittierenden Beiträgen reale Konsequenzen (gefährdete Reputation, strafrechtliche Folgen etc.) nach sich ziehen. Damit werden datenschutzrechtliche Überlegungen zumindest motiviert. Wenn wir als Sprachwissenschaftler*innen also vor der Frage stehen, inwieweit ein Beitrag inklusive Nickname zitiert werden kann, sollten wir Kosten und Nutzen sorgfältig abwägen.

Aufgabe 1-2

Überlegen Sie, welche Informationen über Nicknames transportiert werden können und inwieweit diese für sprachwissenschaftliche Fragestellungen relevant sein könnten.

Unter Kosten fallen hier die eventuellen Nachteile, die für den*die Urheber*in eines Internetbeitrags entstehen können, wenn ihr Nickname genannt und allzu leicht dem bürgerlichen Namen zugeordnet werden kann. Unter Nutzen fassen wir den erwarteten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Es ist beispielsweise unumgänglich, Nicknames zu zitieren, wenn sie selbst Gegenstand einer Untersuchung sind, beispielsweise im Hinblick auf ihre Semantik, Informationsdichte, Perspektivierung und in Relation zu den Inhalten der veröffentlichten Beiträge in einer entsprechenden kommunikativen Umgebung (vgl. dazu z.B. das Nicknames-Projekt von Schlobinski/Siever (2018) und Kolleg*innen).

So könnte untersucht werden, inwieweit der Fokus auf spezifische Charakteristika eines Nutzers/einer Nutzer*in gelenkt wird, wenn er*sie Nicknames wie longlegs oder blueeyes verwendet und in welcher Online-Umgebung das als angemessen akzeptiert wird. Gibt es zum Beispiel einen Unterschied, ob ein solcher Nickname in einem Flirtchat oder in einem politischen Kommentarbereich benutzt wird und welche Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Akzeptanz des Beitragsinhalts könnte die Verwendung in der einen oder anderen Umgebung haben? Eine andere Fragestellung könnte z. B. Diskriminierungsstrategien in Kommentarbereichen thematisieren. Informationen, die zusätzlich zu den sprachlichen Äußerungen über den Nickname kodiert werden, könnten für die Analyse relevant sein. Wählt ein*e Nutzer*in etwa einen Nickname wie H.e.s.s. oder rotesocke veranlasst das zu Mutmaßungen hinsichtlich seiner*ihrer politischen Gesinnung und sollte bei der Analyse der Beiträge berücksichtigt werden.

Zusammengefasst sollten die folgenden Überlegungen in den Entscheidungsfindungsprozess (Nickname zitieren oder anonymisieren) einbezogen werden:

 Ist die Nennung der Nicknames relevant für die Forschungsfrage?

 In welcher (möglicherweise für die Person, die im Web unter dem Namen agiert, kompromittierenden) Umgebung taucht der Nickname auf?

 Wie leicht ist es, im spezifischen Fall anhand des Nicknames Rückschlüsse auf den Klarnamen einer Person zu ziehen?

Diese Fragen sollten Sie sich natürlich sowieso stellen, bevor Sie Klarnamen in Ihre Arbeit integrieren.

Sollten Sie sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit dafür entscheiden, Klarnamen oder Nicknames zu anonymisieren, sollte dies im gesamten Dokument konsequent geschehen. Für eine bessere Übersichtlichkeit können Klarnamen und Nicknames in der Datensammlung mit Zahlen oder Buchstabenkombinationen indiziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein- und der*dieselbe Urheber*in auch ein- und dasselbe Kürzel erhält. Besonders von Belang ist diese Vorgehensweise bei Fragestellungen, die beispielsweise dialogische Prozesse thematisieren. Eine Liste, auf der Nickname und Kürzel einander zugeordnet dargestellt sind, muss dem*der Verfasser*in einer wissenschaftlichen Arbeit selbstverständlich vorliegen. Bei der Anonymisierung von Klarnamen ist ebenso zu verfahren.

Datum und UhrzeitWichtig könnten auch die genauen zeitlichen Angaben sein, um die Diskursdynamik zu bestimmen. Wird beispielsweise sofort geantwortet oder erst am nächsten Tag? Wie reagieren andere auf den Beitrag und wie antwortet der*diejenige, der*die die Diskussion begonnen hat? Datum des eingestellten Beitrags und Uhrzeit (sofern nachvollziehbar und abhängig von der spezifischen linguistischen Fragestellung) sollten also in das KurzzitatKurzzitat (und auch die vollständige Quellenangabe im der Arbeit beigefügten Verzeichnis) übernommen werden. Die Reihenfolge der Angaben kann selbstständig festgelegt werden, sollte aber in der gesamten Arbeit einheitlich bleiben. Wir erachten eine Reihenfolge wie: Name des Portals/der Plattform/des Internetangebots, Nutzernamen oder Index für den Nutzernamen oder Nickname, Datum, Uhrzeit (wenn eruierbar) und ggf. Social-Media-Reaktionen als sinnvoll, siehe (1-8).

(1-8)

Luca: Jeder von euch war schon mal bei StarBucks.

Ich, 15, habe noch nie einen StarBucks Laden gesehen

(YT, Seranet, 2019-10-31, ca. 21:00, L: 0, DL:0)

Demographische Informationen, wie Geburtsjahr oder Geschlecht, die Nicknames oftmals enthalten, können zwar in eine korpusergänzendeKorpus Legende aufgenommen werden, sie sind jedoch keine verlässliche Grundlage für eine Daten-Auswertung im Hinblick auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen.

Social-Media-ReaktionenInsbesondere beim Zitieren von sprachlichen Belegen von Sozialen-Netzwerk-Seiten stellt sich oftmals die Frage, inwiefern auch die Reaktionen auf einen Beitrag mit dokumentiert werden müssen. Wir erachten diese Angaben als zum jeweiligen Kommunikat zugehörig und empfehlen, diese in den Kurzverweis aufzunehmen. Gerade bei der seit 2016 erweiterten Facebook-Gefällt-mir-Funktion kann der Kurzverweis dabei rasch unübersichtlich werden. Abkürzungen für die jeweiligen Funktionen sind daher ratsam. Für Kommentare, die sowohl bei Twitter, Facebook, Instagram oder YouTube jeweils Reaktionen auf einen Initialbeitrag (Tweet, Statusmeldung etc.) darstellen, schlagen wir als Abkürzung das „K“ vor. Für die Teilen-Funktion (Retweet, Teilen) schlagen wir ein „T“ vor. Eine Positiv-Evaluation (Favorisierung, gefällt mir, Herzsymbol oder auch Daumen hoch) kann mit einem „L“ gekennzeichnet sein, die seit 2016 erweiterte Facebook-gefällt-mir-Option kann entsprechend mit einem „Lo“ für „Love“ oder „Liebe“, einem „Ü“ für „Überraschung“, einem „W“ für „Wut“, einem „Tr“ für „Trauer“ oder „Traurigkeit“ ergänzt werden, siehe (1-9). Bei YouTube gibt es auch eine Dislike-Funktion, die mit „DL“ abgekürzt werden kann, siehe Beispiel (1-8).

(1-9)

Wir sind im RADIO! Ein kleiner Beitrag auf BR24. Morgen um 6:20 auf B5 oder jetzt schon hier

www.br.de/…/trauerbewaeltigung-im-internet-wenn-sch

(Fb, 22monate, 2019-10-31, L: 46 (davon Tr:1, Lo: 18) T:1, K: 0)

Die Social-Media-Reaktionen sind natürlich eine sehr dynamische Größe. Im Beispielverzeichnis sollten deshalb auch Datum und Uhrzeit der Dokumentation notiert werden. In diesem Fall sind solche Angaben sehr hilfreich. In anderen Fällen haben diese Angaben wenig Aussagekraft, wir kommen darauf in Kap. 1.5 zurück.

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