Читать книгу Leo Deutsch: Sechzehn Jahre in Sibirien - Leo Deutsch - Страница 7

Vorbemerkungen zum Buch – „Sechzehn Jahre in Sibirien“

Оглавление

Vorbemerkungen zum Buch – „Sechzehn Jahre in Sibirien“

Als im Jahre 1889 Kennan sein berühmt gewordenes Buch über Sibirien veröffentlichte, gellte ein Schrei der Entrüstung durch die ganze zivilisierte Welt über die Behandlung der politischen Gefangenen in den sibirischen Gefängnissen und Zwangsansiedlungen.


(Kennan, * 1845 † 1924, arbeitete sich aus dürftigen Verhältnissen zum höheren Telegraphenbeamten in Cincinnati empor und machte 1864 seine erste Forschungsreise nach Kamtschatka. Von 1865 bis 1868 nahm er an der amerikanischen Kabelexpedition nach Alaska und Sibirien teil und veröffentlichte nach seiner Rückkehr das ethnographisch interessante Buch: Tent life in Siberia (1870; deutsch: Zeltleben in Sibirien, Berlin 1890–1892).)

Zum ersten Mal drangen die Stimmen der Gequälten aus jenen gottvergessenen Winkeln der Erde an die europäische Öffentlichkeit, und das Maß des Entsetzens über die offizielle russische Grausamkeit, die selbst nicht vor dem Weibe Halt machte, wurde zum Überlaufen gebracht. Der Zarismus wurde auf die Anklagebank gesetzt und verurteilt; für das infame russische Strafsystem fand man kaum noch Worte, so groß war der Abscheu vor allem, was damit zusammenhing.

In Russland selbst änderte sich gar nichts, es blieb, wie es war, ja mit der Zeit sind wohl noch mancherlei Verschlimmerungen eingetreten.

Und dennoch gibt es in Europa Staaten, die sich nicht scheuen, dem russischen System Henkerdienste zu leisten, unbekümmert darum, dass sie dadurch mit einer wahren Selbstverachtung der modernen Kultur das Grab graben helfen.

Nun ist wiederum ein Buch über Sibirien erschienen, und zwar gleichzeitig in vier Sprachen, [Ist inzwischen noch ins Holländische, Italienische und Polnische übersetzt worden.] das die Beobachtungen Kennans nicht nur bestätigt, sondern – und darin liegt der Hauptwert der Darstellung – wesentlich erweitert und uns einen tiefen Blick in die Justiz- und Verwaltungsverhältnisse Russlands tun lässt; jeder Leser wird das Motto aus Dantes Hölle, das Kennan seinem „Sibirien“ vordruckte, das „Lasciate ogni speranza“, jetzt erst verständlich finden und sich überrascht fragen, ob ein Staat wie Russland, dessen Regierungsform und Praktiken einem asiatischen Barbarenstaat gleich zu achten sind, heute eine Bündnisfähigkeit im modernen westeuropäischen Sinne hat.

Auf den folgenden Bogen erzählt ein russischer Student, Leo Deutsch, der wegen Beteiligung an terroristischen Bestrebungen in den achtziger Jahren des verflossenen Jahrhunderts aus Russland flüchtete, wie er in Freiburg im Breisgau von der deutschen Polizei verhaftet, dort in Untersuchungshaft gezogen und endlich nach Russland ausgeliefert worden sei. Der Leser durchlebt mit dem Erzähler dessen Schicksale: die Untersuchungshaft in Deutschland, den Transport an die russische Grenze, die Auslieferung an Väterchens Gendarmen, das Schleppen von Gefängnis zu Gefängnis, die Anklage und die Verurteilung, den Transport nach Sibirien und endlich den vieljährigen Aufenthalt in Kara unter den politischen Gefangenen, der mit Entlassung in die Strafkolonie („freies Kommando“) und der Flucht aus Sibirien über Japan nach San Francisco endigt.

Wie Leo Deutsch, so befanden und befinden sich in Sibirien Tausende von intelligenten jungen Leuten, die in ihrem Wissen und Können von der Regierung zurückgewiesen und schließlich in ihrer bürgerlichen Existenz vom Zarismus zu Boden getreten worden sind, die „unter anderen Verhältnissen ihrem Vaterland unschätzbare Dienste hätten leisten können“.

Bis in die achtziger Jahre stellten das Kontingent zu den „Staatsverbrechern“ hauptsächlich die Studierenden der russischen Hochschulen und zum kleinen Teile auch die Offiziere der Armee: heute stellt auch der russische Arbeiter einen erheblichen Teil zu den „Staatsverbrechern“, wodurch die Physiognomie der Verbannten eine wesentlich andere, eine volkstümliche wird. Bei jedem Streik werden „Arbeiter-Führer“ aus der Menge herausgeholt und „nach Sibirien“ verurteilt, damit sie dort über die Weisheit Väterchens nachdenken können.

Solche sich immer stärker wiederholende Vorgänge zeitigen aber auch eine Wirkung im Inneren des europäischen Russland. Der Ruf nach Beseitigung des autokratischen Regiments ertönte früher nur aus den Reihen der Intelligenz, der Arbeiterstand verhielt sich dem gegenüber indifferent. Die Entwicklung der Industrie häuft große Arbeitermassen an einzelnen Orten zusammen. Die häufigen Bekanntschaften mit den Nagaiken der Kosaken und den Hinterladern der Soldaten haben den Arbeitern in überzeugender Weise demonstriert, dass ihr Feind nicht nur der Kapitalismus, sondern auch der despotische Zarismus ist; laut und deutlich ertönt auch aus den Arbeiterreihen der Ruf: Nieder mit dem Zarismus! Natürlich, jetzt wird den Polizeiseelen Russlands der Boden heiß unter den Füßen, und die immer stärkere Anwendung von Unterdrückungsmaßregeln gegen die Arbeiter zeigt die Ohnmacht der offiziellen Vertreter der Autokratie; denn kaum ist hier ein Aufstand zu Boden geknüppelt, so bricht er an einer anderen Stelle mit doppelter Heftigkeit wieder aus.

Mit der Beteiligung der Arbeiterklasse am politischen Kampfe in Russland ist der Autokratie ein Gegner erwachsen, den sie nicht bezwingen kann, vor dem sie kapitulieren muss.

* * *

Anlässlich eines in Königsberg anhängig gemachten Geheimbundprozesses gegen deutsche Staatsangehörige, die angeblich russische revolutionäre Schriften über die russische Grenze haben schmuggeln wollen, wurde eine Interpellation vom Abgeordneten Haase im Reichstag eingebracht, bei deren Besprechung der Reichskanzler auch den Fall Deutsch anführte, um darzutun, dass die preußische deutsche Politik von heute derjenigen Bismarcks der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts in allem gleichwertig sei.

Graf v. Bülow führte folgendes aus:

„Unsere Akten bieten ein reichhaltiges Material für die Beurteilung der Methode, welche Fürst Bismarck in solchen Fragen für die dem deutschen Interesse entsprechende hielt. Ich will nur zwei Fälle herausgreifen. Der eine Fall betrifft die in den Jahren 1881 und 1882 spielende Angelegenheit der Ausweisung des russischen Staatsangehörigen Stanislaus Mendelssohn, der andere die Auslieferung des russischen Staatsangehörigen Leon Deutsch-Buligin vom Jahre 1884. „Mendelssohn sollte einer von uns der russischen Regierung erteilten Zusage gemäß nach der russischen Grenze hin ausgewiesen und den russischen Grenzbehörden überliefert werden. Die russischen Behörden wurden jedoch nicht rechtzeitig benachrichtigt, und so gelang es Mendelssohn, zu entkommen, ehe die Übergabe an die russischen Behörden erfolgen konnte. Darüber enthalten nun die Akten folgendes. In einem Schreiben an den Justizminister und an den Minister des Inneren sagt der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, also der Vertreter des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck:


(Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, ab 1865 Graf von Bismarck-Schönhausen, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 auch Herzog zu Lauenburg (* 1. April 1815 in Schönhausen (Elbe); † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Aumühle), war ein deutscher Politiker und Staatsmann)

‚Die russische Regierung legt großen Wert darauf, des Mendelssohns habhaft zu werden, und ich halte es aus politischen Rücksichten für angezeigt, diesem Wunsche unsererseits tunlichst entgegenzukommen. Die Ausweisung würde rechtlich zulässig sein, selbst wenn sie nur aus Gefälligkeit gegen die russische Regierung geschähe.‘

„Sodann heißt es in einem Erlass nach St. Petersburg: Ew. pp. wollen sich darüber Gewissheit verschaffen, ob seitens der russischen Regierung ... betreffs dieser Ausweisung ( i. e. Mendelssohn und Genossen) noch besondere Wünsche bestehen. In einem damaligen Memorandum des Auswärtigen Amtes über den Fall Mendelssohn hieß es am Schluss: Russischerseits wird dieser Ausgang der Sache unseren inneren Behörden als ein Mangel an Willfährigkeit ausgelegt. Dazu bemerkt Fürst v. Bismarck in einem eigenhändigen Marginal: ‚Mit vollem Recht, und das Verhalten steht mit den Anstrengungen, die ich mache, um Vertrauen in Petersburg zu wecken, in einem für unsere russischen Beziehungen schädlichen Widerspruch.‘ „Endlich finden sich in einem vom Fürsten v. Bismarck selbst unterzeichneten Erlasse an unseren damaligen Geschäftsträger in Petersburg folgende Sätze: ‚Das eingeschlagene Verfahren steht mit meinen Intentionen in direktem Widerspruch, und ich bedaure lebhaft, dass ... der russischen Regierung begründeter Anlass gegeben worden ist, an der Aufrichtigkeit der ihr früher erteilten Zusage zu zweifeln.‘ Deutsch, der von der russischen Regierung als Nihilist bezeichnet wurde, war auf deren Antrag von der badischen Regierung ausgeliefert und später vom Militärbezirksgericht in Odessa zu Zwangsarbeit verurteilt worden. Zur Charakteristik des Standpunkts des ersten Reichskanzlers dienen folgende Stellen aus den Fall Deutsch betreffenden Akten des Auswärtigen Amtes. In einem Erlass an den preußischen Gesandten in Darmstadt sagt im Auftrag des Fürsten Bismarck der Staatssekretär Graf Hatzfeldt:


Melchior Hubert Paul Gustav Graf von Hatzfeldt zu Wildenburg – 1831 – 1901

‚Ich bemerke ergebenst, dass es für unsere politischen Beziehungen zu Russland nützlich sein würde, wenn in diesem Falle dem berechtigten Wunsche der russischen Regierung, eines von ihr als gefährlich und verwegen bezeichneten, aus russischen Gefängnissen flüchtig gewordenen russischen Revolutionärs habhaft zu werden, unsererseits entgegengekommen werden könnte.‘ Ein Schreiben desselben Staatssekretärs an das Großherzoglich badische Staatsministerium enthält folgenden Passus: ‚Da der Deutsch in Russland wegen gemeiner Verbrechen verfolgt wird und überdies aus politischen Gründen Wert darauf zu legen ist, in diesem Falle den Wünschen der russischen Regierung gerecht zu werden, glaube ich mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, dass das Großherzogliche Staatsministerium bereit sein werde, seine Mitwirkung dazu eintreten zu lassen, um den Verhafteten in die Hände der russischen Behörden zu liefern.‘ In einem über diese Angelegenheit Seiner Majestät dem Kaiser erstatteten Immediatbericht sagt Fürst Bismarck: ‚Für den Fall jedoch, dass sich diese Beibringung

– nämlich der zur Auslieferung erforderlichen Beweisstücke – verzögern sollte, wünscht sie – nämlich die russische Regierung –, dass die Ausweisung des Genannten in einer Weise ausgeführt werde, welche es den russischen Behörden ermögliche, ihn auf russischem Gebiet zu ergreifen. Seine Majestät der Kaiser von Russland nimmt persönlich großes Interesse daran, dass der von seiner Regierung ausgesprochene Wunsch erfüllt werde. Für die Pflege unserer Beziehungen zu Russland ist es nach meinem ehrfurchtsvollen Dafürhalten von Wichtigkeit, dass unsererseits alles geschieht, um dem gedachten Wunsche zu entsprechen.‘ In einem ebenfalls von dem Fürsten selbst unterschriebenen Erlass an das Großherzoglich badische Staatsministerium heißt es: ‚Seine Majestät der Kaiser von Russland legt großen Wert darauf, dass dieser gefährliche und in anderen Verbrechen implizierte Nihilist in Russland zur Untersuchung gezogen werden könne. Die Erfüllung oder Versagung dieses Begehrens wird deshalb nicht ohne Rückwirkung auf die Empfindungen bleiben, welche der Kaiser Alexander der deutschen Politik gegenüber hegt, und welche durch unsere auswärtige Politik im Interesse des Friedens mit Sorgfalt und Erfolg gepflegt worden sind. Nach der Verfassung Russlands sind die persönlichen Überzeugungen und Eindrücke des Kaisers maßgebend für die Politik unseres großen Nachbarreiches. Unter diesen Umständen ist es aus politischen Rücksichten wichtig, dass den Wünschen der russischen Regierung entsprochen werde. Sollte die Auslieferung dennoch versagt werden, so würde das Auswärtige Amt und die Diplomatie die Verantwortlichkeit für die Rückwirkung der Versagung auf die Beziehungen des Reiches zu Russland ablehnen müssen.‘ So weit Fürst Bismarck. Ich füge hinzu, dass von uns während der letzten fünf Jahre nur drei russische Revolutionäre über die russische Grenze ausgewiesen worden sind, und zwar waren dies zweifellose Anarchisten, die wir selbst nicht behalten konnten, und deren Übernahme wir auch anderen Ländern nicht zumuten konnten.

Siehe Band 157e in dieser gelben Buchreihe


Außer diesen drei notorischen Anarchisten, die über die russische Grenze ausgewiesen worden sind, sind noch eine größere Anzahl politisch verdächtiger Personen der Ausweisung als lästige Ausländer verfallen. Aber kein einziger dieser politisch Verdächtigen ist über die russische Grenze abgeschoben worden. Ich erkläre also, dass alles, was hier vorgebracht worden ist über angebliche Liebedienerei der deutschen Behörden gegenüber russischen Behörden, über eine angebliche Schwäche der deutschen Regierung gegenüber der russischen Regierung, – dass das alles der Wahrheit nicht entspricht.“

* * *

„Nun ist heute auch gesagt worden, es sei sehr schwierig, zu definieren, wer eigentlich Anarchist sei, und welche Handlungen als anarchistische zu betrachten und zu behandeln wären. In der Theorie mag das schwierig sein, wenn es sich z. B. um die Redaktion eines Gesetzentwurfs handelt. In der Praxis liegt die Sache aber doch bedeutend einfacher. Ich glaube, dass niemand in diesem hohen Hause ist, der daran zweifelt, dass Schriften, wie sie neulich mein verehrter Nachbar, der hier neben mir sitzt, der Herr Justizminister, im preußischen Abgeordnetenhause verlesen hat, einen anarchistischen Charakter tragen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Bestimmung, auf welche Russen sich die Beobachtungstätigkeit des russischen Agenten zu erstrecken hat, und über wen ihm Auskunft zu erteilen ist, in Deutschland lediglich den deutschen Behörden zusteht. Diese haben die Pflicht, darüber zu wachen, dass der russischen Polizei nicht weiter, aber so weit Hilfe geleistet wird, wie dies der Zweck der solidarischen Bekämpfung des Anarchismus erheischt. Kommen dabei Fehlgriffe vor, so werden sie korrigiert werden. Von Maßnahmen gegen russische Liberale oder gar gegen deutsche Staatsangehörige ist gar nicht die Rede. Es ist noch keinem russischen Studenten, der sich bei uns bilden, der in unseren Hörsälen, in unseren Universitäten der Wissenschaft leben will, irgendwelches Hindernis in den Weg gelegt worden. Die fremden Studenten werden bei uns mit derselben Liberalität behandelt wie die einheimischen. Aber die Entscheidung darüber, was Fremde bei uns tun und was sie nicht tun dürfen, steht der Regierung dieses Landes zu, nicht fremden Nihilisten und ihren Beratern und Helfern von der sozialdemokratischen Partei. Und wenn die fremden Herren sich bei uns so mausig machen, wie sie dies in der letzten Zeit getan haben, wenn sie so impertinente Erklärungen verfassen, wie sie Herr Bebel soeben verlesen hat, und wie sie in der Tat die hiesigen slawischen Studenten unter Führung des Herrn Mandelstamm und Silberfarb vor einiger Zeit vom Stapel gelassen haben, so werde ich dafür sorgen, dass solche Leute ausgewiesen werden. In keinem Lande der Welt würde ein solcher Unfug von Fremden geduldet werden. In keinem anderen Lande würden Fremde sich das herausnehmen. Mitleid und Nachsicht dort, wo sie am Platze sind, Duldung und Schutz für solche, die sich unter unsere Gesetze stellen und sie beobachten, und die sich anständig aufführen. Aber wir sind in Deutschland noch nicht so weit gekommen, dass wir uns von solchen Schnorrern und Verschwörern auf der Nase herumtanzen lassen. Für ein Laboratorium mit nihilistischen Sprengstoffen sind wir zu gut.“

* * *

Den „Schnorrern und Verschwörern“ wurde die Quittung bald darauf überreicht: Mandelstamm und Silberfarb mit noch 12 russischen Studenten wurden ausgewiesen. Der Zar wird jetzt überzeugt sein, dass man in Berlin Wert darauf legt, dass die von der russischen Regierung ausgesprochenen Wünsche prompt erfüllt werden.

„Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt!“

* * *

Leo Deutsch: Sechzehn Jahre in Sibirien

Подняться наверх