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2. Evangelische Kirche

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Grundlegend für die evangelische Dienstgemeinschaft ist das Verständnis des gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen.224 Das Amt der Kirche wurzelt dabei im Amt der Apostel und stellt ein einzigartiges, auf die Repräsentation Christi gerichtetes Amt dar, das im Wege der Ordination verliehen wird.225 Der Amtsträger steht dabei allerdings „in der Gemeinde“226, da die Dienstgemeinschaft trotz unterschiedlicher Aufträge durch die „[…] gemeinsame […] Verantwortung vor der allen geltenden Aufgabe […]“227 geprägt ist. Diese dienstliche Ordnung hat ihre theologische Grundlage im dreifachen Amt Christi, als Priester, Lehrer und Hirte.228

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

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