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2. Weitere Rechtsquellen
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Die folgenden Rechtsquellen sind grundsätzlich bereichsspezifischer Natur: Sie erfassen Regelungen für bestimmte Verfahrensbeteiligte (Rn. 30 ff.), für bestimmte Verfahrensgegenstände (Rn. 33 ff.) sowie für Kosten, Auslagen und Entschädigungen (Rn. 37 ff.). Hinzu kommen das Bundeszentralregistergesetz, das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Bundeskriminalamtgesetz und die Justizbeitreibungsordnung (Rn. 41 ff.).