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bb) Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
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Von strafprozessualer Relevanz ist auch das Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz[145], das unter anderem die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen zum Gegenstand hat (§ 1 Abs. 1 JVEG).[146]