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bb) Verteidiger

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Regelmäßig, wenngleich nicht ausschließlich[121], wird die Rolle des Verteidigers in Strafverfahren durch Rechtsanwälte wahrgenommen.[122] Der rechtlich-normative Status dieses Berufsstandes wird durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen geprägt:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)[123], die eine Bestimmung zur Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege enthält (§ 1 BRAO) und unter anderem Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts normiert (§§ 43 ff. BRAO).
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)[124], das für sogenannte europäische Rechtsanwälte[125] Fragen der Berufsausübung und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland regelt.

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Zu nennen sind in diesem Kontext auch Bestimmungen, die zwar kein formelles Gesetz bilden, aber mit den vorstehend genannten Gesetzen inhaltlich zusammenhängen:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)[126], die eine Satzung darstellt und von einem Organ der Bundesrechtsanwaltskammer verabschiedet wird.[127] Durch die BORA werden Bestimmungen der BRAO konkretisiert.[128]
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)[129], die anwaltliches Verbandsrecht darstellen[130] und die im Fall der grenzüberschreitenden Tätigkeit eines Rechtsanwalts innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes zu beachten sind (Nr. 1.5 CCBE).
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