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Branchenspezifische Swiss GAAP FER

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FER 14: Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen

FER 21: Rechnungslegung für Nonprofit-Organisationen

FER 26: Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen

FER 41: Rechnungslegung von Gebäudeversicherer und Krankenversicherer

Swiss GAAP FER sind – gleich wie die IFRS – ein Musterbeispiel für so genanntes Soft Law, d. h., für Normen, welche durch Selbstregulierung eines Fachgremiums erlassen werden. Je breiter die Akzeptanz, desto mehr können diese als «Usanz» betrachtet werden. Wie bei den Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS (HGB) und den IFRS (EU-Verordnung) gilt die Fachkommission der Swiss GAAP FER als privates Rechnungslegungsgremium für anerkannte Standards der Rechnungslegung über die entsprechende Verordnung. FER erlangt somit Gesetzeskraft für die Konzernrechnung in der Schweiz.

Wesentliche Merkmale von Swiss GAAP FER sind:

• True and Fair View (FER-RK 1),

• modularer Ansatz mit dem Rahmenkonzept,

• Pflichtbestandteile: Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, Geldflussrechnung und Eigenkapitalnachweis,

• Gliederung: Mindestvorschriften,

• Differenzierung nach den Informationsbedürfnissen (Kern-FER und weitere FER),

• Vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis insbesondere für KMU.

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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