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3.4.5 Motive für die Wahl des Rechnungslegungsstandards

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Es bestehen unterschiedliche Motive für die Wahl eines Rechnungslegungsstandards. In der Schweiz ist in den letzten Jahren ein verstärkter Anreiz für die Anwendung von Swiss GAAP FER auf Kosten des IFRS zu verzeichnen. Rund 40 börsenkotierte Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Rechnungslegung von IFRS auf Swiss GAAP FER umgestellt. Folgende Gründe spielten für den Wechsel eine wichtige Rolle:122

• Hohe Komplexität, Kosten und Regelungsumfang von IFRS,

• Vorteilhaftigkeit von Swiss GAAP FER,

• fehlender Nutzen von IFRS-Rechnungslegung.

Insbesondere die Regelung der Personalfürsorge sowie die Handhabung des Goodwills ist nach IFRS kostspielig und nachhaltig. Der Wechsel auf Swiss GAAP FER führt bei diesen diversen Wechseln auch zu keinem Informationsdefizit für die Finanzanalytiker und Investoren.123

Bei IFRS stehen international folgende Punkte bei der Geschäftsberichterstattung international in der Kritik:124

• Zu universelle, komplexe Standards,

• nicht standardisierte Gewinngrössen,

• komplexe Fair-Value-Bilanzierung,

• Fokussierung auf kurzfristige Ergebnisoptimierung durch Verschiebung von Aufwendungen und Erträgen.

Gründe für einen Wechsel auf Swiss GAAP FER sind im Weiteren die fehlenden externen Kapitalgeber und die fehlenden komplexen Unternehmensstrukturen. Bei Familienunternehmen ist oft kein externer Kapitelgeber vorhanden, weshalb der Bedarf an umfangreicher Berichterstattung geringer ist.

Ein wesentliches Motiv für die Auswahl eines Rechnungslegungsstandards sind sicherlich die internen Anreizstrukturen für die Unternehmensleitung, so dass sie im Rahmen der Standards Ergebnisse ›steuern‹ können, um den Erwartungen der Investoren gerecht zu werden. In einem gewissen Sinne erlaubt Swiss GAAP FER mehr Wahlrechte als IFRS und bietet durch seinen modularen Ansatz eine höhere Flexibilität.

Bei der Wahl des Rechnungslegungsstandards ist in den Mittelpunkt zu setzen, dass der Rechnungslegungsstandard dazu dient, die Geschäftstätigkeit und das finanzielle Resultat nach tatsächlichen Gegebenheiten zu kommunizieren. Dabei bestehen bei der Bestimmung des Rechnungslegungsstandards und bei der Konkretisierung Wahlrechte, die es zu bestimmen gilt. Die Wahl des Rechnungslegungsstandards ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Der Nutzen für ein Unternehmen liegt bei einer verbesserten, transparenteren Rechenschaftsablage, Verfügbarkeit von internen Zahlen oder verbesserten Finanzierungsbedingungen (in Form eines ›besseren‹ Ratings). Wobei allerdings der Rechnungslegungsstandard ohne Belang sein sollte für das Rating eines Unternehmens.125

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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