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3.4.4 US-GAAP

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In den USA hat die staatliche Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, Rechnungslegungsnormen zu erlassen. Die SEC ihrerseits hat diese Aufgabe an das 1973 als unabhängige private Organisation errichtete Financial Accounting Standards Board (FASB) als Standard Setter übertragen. Die vom FASB erlassenen Standards (SFAS) sind ein zentraler Bestandteil des als Generally Accepted Accounting Principles der USA (kurz: US GAAP) bezeichneten Systems von Grundsätzen zur formellen und materiellen Gestaltung von Unternehmungsabschlüssen. Diese werden vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), als verbindlich anerkannt und müssen von allen prüfungspflichtigen oder freiwillig geprüften Unternehmungen angewendet werden. Es gibt allgemein gültige und branchenorientierte Standards, welche aufgrund eines aufwändigen Verfahrens erlassen werden. Die amerikanischen Richtlinien für die Buchführung und Rechnungslegung sind sehr umfangreich und nicht leicht überblickbar. Neben den SFAS sind zudem immer noch Normen der Vorgängerorganisation des FASB, des Accounting Principles Board (APB), in Kraft.

Die wesentlichen Merkmale der US GAAP sind:

• Fair Presentation,

• Conceptual Framework,

• Formalistische Einzelregelungen (rule based),

• Orientierung am Schutz der Investoren,

• Pflichtbestandteile mit Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, Geldflussrechnung,

• und Nachweis der Veränderung des Eigenkapitals,

• Gliederung durch Mindestvorschriften.

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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