Читать книгу Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht - Marco Gehrig - Страница 79
Allreal Holding
ОглавлениеArt. 38: Rechnungsabschluss
Die Jahresrechnung wird jeweils auf den vom Verwaltungsrat bestimmten Termin abgeschlossen.
Wenn die Statuten den Abschlusstermin und damit das Geschäftsjahr offenlassen, wird dieser vom Verwaltungsrat, gestützt auf die gesetzliche Pflicht zur Gestaltung des Rechnungswesens (OR 716a I Ziff. 3), festgelegt.