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11.3 Widerspruchsrecht

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Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Auftraggeber die Daten des Betroffenen binnen acht Wochen zu löschen und allfällige weitere Übermittlungen zu unterlassen.

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