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IX. Antikorruptionsrecht
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Mit Inkrafttreten des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 wurden in Österreich neue Regelungen zur Bekämpfung von Korruption eingeführt. Die wesentlichen Änderungen liegen in der Neuregelung der Vorteilsannahme, des „Anfütterns“, der Erweiterung der Strafbarkeit im Inland und der Erweiterung des Amtsträgerbegriffs. Die Gesetzesänderungen in den vergangen Jahren stellen im Wesentlichen eine Fortsetzung der Aus- und Neugestaltung einer gewünschten erhöhten Kriminalisierung von Bestechlichkeit und Bestechung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor dar. Gleichzeitig stellen die neuen Bestimmungen auch eine Annäherung an internationale Vorgaben bzw. eine Erfüllung von Verpflichtungen Österreichs in der Korruptionsbekämpfung dar.