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3. Kapitel Compliance Management als Schnittstellenaufgabe – Überlegungen und Anregungen zur erfolgreichen Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensfunktionen I. Einleitung

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Im Reigen der Unternehmensfunktionen ist Compliance1 nach wie vor als eine Art Nachkömmling anzusehen. Alle auf Gewinnerzielung angelegten und im Wettbewerb tätigen Unternehmungen verfügen, ungeachtet ihrer Größe, schon immer zumindest über eine Unternehmensleitung und eine Finanzfunktion. Letztere hat ein mindestens in Grundzügen organisiertes Rechnungs- und Berichtswesen und ein Controlling. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße und in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell findet man auch weitere organisatorische Untergliederungen, etwa für den Einkauf, die Produktion, den Vertrieb und das Marketing. Hinzu gesellen sich dann typischerweise eine Personalabteilung, eine Rechtsabteilung, eine Innenrevision und manchmal auch eine eigene Unternehmenskommunikation.2 Oft haben sich die Mitarbeiter organisiert und einen oder mehrere Betriebsräte gebildet. Größere Unternehmen haben oft einen Beirat oder einen gesetzlich zu bildenden Aufsichts- oder Verwaltungsrat, der seinerseits mitbestimmt sein kann.

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All diese angestammten unternehmensinternen „Stakeholder“ haben nun in den vergangenen Jahren den Aufstieg der Compliance als neuer Unternehmensfunktion miterlebt. Eine nicht abreißende Kette von medienintensiven Skandalen, behördlichen Untersuchungen, empfindlichen Sanktionen und Karrierebrüchen und die sich daraus ergebenden organisatorischen, prozessualen und personellen Konsequenzen haben Compliance eine kaum zu überschätzende Aufmerksamkeit beschert. Die Verstöße sind vielfältig und reichen, um nur einige Beispiele zu nennen, von Preisabsprache-Kartellen über vielfältige Korruptionstatbestände, Geldwäsche, Embargoverletzungen, massenhafte Softwaremanipulation zur Umgehung von Umweltnormen oder Verstöße gegen Datenschutzregeln.3 Viele Unternehmen haben daher in den vergangenen Jahren Compliance-Abteilungen aufgebaut oder ausgebaut und Compliance-Management-Systeme aus der Taufe gehoben. Trotz eines phasenweise als „Compliance-Hype“ kritisierten Überziehens mancher Entwicklungen oder Maßnahmen ist es offenkundig, dass es sich bei Compliance nicht um eine Modeerscheinung handelt, eine jener Initiativen also, mit denen die Unternehmenszentrale mehr oder weniger regelmäßig den Gesamtkosmos des Unternehmens beglückt, nur um sie nach einigen Quartalen auslaufen und einen stillen, meist wenig betrauerten Tod sterben zu lassen. Compliance hat sich zumindest in der westlichen Wirtschaftshemisphäre fest etabliert und sie wird uns weiterhin begleiten. Legislatorische Maßnahmen, wie etwa das im Sommer 2020 ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachte deutsche „Verbandssanktionengesetz“4 werden diese Entwicklung weiter stärken und auch hierzulande vollends unumkehrbar machen.

Compliance Management im Unternehmen

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