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9. Unternehmenskommunikation

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Der gute Ruf eines Unternehmens ist ein ebenso zentraler wie verletzlicher Vermögensgegenstand. Dies gilt umso mehr in einer durch Informationsflut, Kurzatmigkeit, Globalisierung und Skandalisierung geprägten, rund um die Uhr aktiven Kommunikationslandschaft, zu der in den letzten Jahren vor allem die sozialen Netzwerke hinzugetreten sind. Ein dem amerikanischen Unternehmer und Investor Warren Buffett zugesprochenes Zitat bringt die daraus resultierende Verletzlichkeit der Unternehmensreputation auf den Punkt: „Für einen guten Ruf muss man 20 Jahre arbeiten, zerstören kann man ihn jedoch in 5 Minuten. Wer das bedenkt, wird bestimmte Dinge etwas anders angehen.“

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Eine professionelle interne wie externe Unternehmenskommunikation ist daher heutzutage wichtiger denn je, um das kostbare Gut des guten Rufs eines Unternehmens pflegen und schützen zu helfen.33 Gleichzeitig kann sie auch entscheidend dazu beitragen, dass ein Unternehmen, das sich die Compliance besonders deutlich auf die Fahnen geschrieben hat, als Vorreiter der Compliance im Markt und in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Daraus können sich dann sogar Wettbewerbsvorteile ergeben.

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Nach innen „in das Unternehmen hinein“ werden Unternehmenskommunikation und Compliance, zum Beispiel bei der Konzipierung, Formulierung und Verbreitung eines Verhaltenskodex (Code of Conduct), zusammenkommen – und hoffentlich ihre jeweilige Expertise zu bündeln wissen. Im Idealfall paaren sich dann juristisch geschulte Präzision und Prägnanz mit redaktioneller Erfahrung, Augenmaß und adressatengerechter Sprache.

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Der Grundsatz: „Viel hilft viel“ gilt hier gerade nicht, eher „Weniger ist mehr“. Verständlichkeit, Einprägsamkeit und Knappheit zeichnen gute Verhaltenskodizes oder andere, an die breite Unternehmensöffentlichkeit oder externe Vertragspartner gerichtete Veröffentlichungen aus. Dabei sollten die handelnden Personen konsequent der Versuchung widerstehen, einfach mehrere, tatsächlich oder vermeintlich „bewährte“ Verhaltenskodizes anderer Unternehmen aufeinanderzuhäufen oder sich in ausufernden perfektionistisch-ausgeklügelten Formulierungen zu ergehen.

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Eine weitere wichtige Facette der compliance-orientierten Unternehmenskommunikation besteht in der Beförderung, Verstärkung und Wiederholung von Bekenntnissen der Unternehmensleitung zur Compliance, dem bereits oben beschriebenen „Tone at the Top“.

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In dem Maße, in dem die Unternehmenskommunikation ihr eigenes Verständnis für die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der Compliance vertieft, kann ihr auch eine Art zusätzlicher Wächterfunktion bei der Formulierung von Compliance-Zielen und bei der Sensibilisierung wichtiger Unternehmens-Multiplikatoren zuwachsen. Vollmundige oder sogar gefährliche34 Verlautbarungsversuche („brutalstmögliche Aufklärung“, „Null Toleranz“) können so noch rechtzeitig eingefangen werden und auch im nie enden wollenden Sisyphus-Kampf um das Begrenzen ebenso markiger wie teilweise rechtswidriger interner Anspruchsziele oder mehr oder weniger gern gehörter missglückter Ehrgeizbekundungen („Wettbewerber vernichten“) ist die Unternehmenskommunikation ein höchst willkommener Mitstreiter.

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Die Außendarstellung des Unternehmens und seiner Compliance-Aktivitäten nimmt eine weitere und heutzutage immer wichtigere Rolle der Unternehmenskommunikation ein. Das betrifft die Kommunikation auf der Website des Unternehmens ebenso wie die Vorbereitung und Moderation von Äußerungen des Führungspersonals in der Öffentlichkeit: Ob es nun darum geht, Gesellschafter oder Aktionäre zu informieren, kritische Fragen von Medien oder Nichtregierungsorganisationen zu beantworten oder – im Zusammenwirken mit HR – auf Jobmessen das Compliance-Profil des Unternehmens als attraktiven Arbeitgebers des 21. Jahrhunderts zu schärfen, bei sämtlichen derartigen Aktivitäten sollte Compliance mit der Unternehmenskommunikation „auf Ballhöhe sein“, damit neben überzeugender Präsentation auch Inhalt und Substanz der Information stets einer kritischen Prüfung standhalten, und zwar auch dann, wenn sie verkürzt, zugespitzt oder aus dem Zusammenhang gerissen werden.

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So können Compliance und Unternehmenskommunikation zusammen wachsen. Sie tragen gemeinsam Sorge, dass das „Messaging“ einheitlich, verständlich und juristisch einwandfrei ist. Sie tragen ebenfalls dazu bei, dass Compliance auch in ereignisärmeren Phasen bei der Geschäftsleitung in Erinnerung bleibt und dass sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht unter die Räder kommt („keine Compliance nach Kassen- und Konjunkturlage“).

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Dann kann auch die Kommunikation in einer Compliance-Krise gelingen: Behörden fragen an oder lassen gar durchsuchen, Medien belagern das Unternehmen, die Öffentlichkeit verlangt im Stundenrhythmus nach Antworten – und will Opfer sehen. Hier wird sich die vorherige Zusammenarbeit im Normalbetrieb auszahlen, kurze Wege, rasche Absprachen und unbedingtes Vertrauen in die gegenseitigen Einschätzungen und das einander gegebene Wort.

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Der gute Draht zur Öffentlichkeit und „das wohlwollende und stets offene Ohr“ der Geschäftsleitung mögen gelegentlich auch manche Versuchung für die Profis der Unternehmenskommunikation in sich tragen. Eine reibungslose Zusammenarbeit mit den vielleicht manchmal als technokratisch, über-juristisch oder wortklauberisch empfundenen Compliance-Experten ist kein Selbstläufer. Wenn aber der Brückenschlag gelingt, können Durchschlagskraft und Ausstrahlungswirkung dieser Allianz aus Compliance und Unternehmenskommunikation beträchtlich sein.

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