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8. Wirtschaftsprüfer
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Im Gegensatz zu den anderen besonders compliance-relevanten Unternehmensfunktionen sind Wirtschaftsprüfer „Unternehmensexterne“. Sie sollen hier dennoch Erwähnung finden, weil die Zusammenarbeit mit ihnen für Compliance-Verantwortliche im Unternehmen von besonderer Bedeutung sein kann.30
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Hauptaufgabe der Wirtschaftsprüfer ist die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen und Lageberichten. Bei Regelkonformität wird der Bestätigungsvermerk erteilt. Wirtschaftsprüfer kommen außerdem bei Sonderprüfungen oder bei den sogleich zu erwähnenden Zertifizierungen von Compliance-Management-Systemen zum Einsatz. Auch können sie da oder dort bei Compliance-Untersuchungen helfen, wenn etwa die Innenrevision, gefangen im Korsett ihres Jahresprüfplans an Grenzen stößt.
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Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit gehören zu den gesetzlichen Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer. Dazu gesellen sich in aller Regel eine eingehende, manchmal jahrelange Kenntnis des zu prüfenden Unternehmens und nicht selten ein eingespieltes Netzwerk kompetenter, flexibler und teamfähiger Mitarbeiter im In- und Ausland.
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Die meisten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ihre einem bestimmten Unternehmen zugeordneten Teams sind personell und materiell zufriedenstellend, manchmal vielleicht sogar beneidenswert üppig aufgestellt und verfügen über angestammte Akzeptanz bei Geschäftsleitung und Aufsichtsorganen. Schließlich ist erwähnenswert, dass die Wirtschaftsprüfer – ähnlich wie die oft aus ihren Reihen stammenden Repräsentanten der unternehmensinternen Finanzfunktion und der Innenrevision – über ein ausgeprägtes Verständnis finanzieller und anderer Risiken verfügen. Mehr noch: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat, etwa in Gestalt des Prüfungsstandards 980, maßgeblich die inhaltlichen Anforderungen mitgeprägt, die an ein Compliance-Management-System (CMS) zu stellen sind.31 Ein derartiges CMS kann in bis zu drei Stufen auf Konzeption, Angemessenheit und Implementierung und schließlich auch Wirksamkeit untersucht werden. Im Falle eines positiven Befundes erfolgt eine entsprechende Zertifizierung, die, auch im Hinblick auf das nun möglicherweise in absehbarer Zeit32 in Kraft tretende Verbandssanktionengesetz, das Haftungsrisiko für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane reduzieren helfen kann. Insofern haben die Wirtschaftsprüfer auch in dieser Hinsicht eine inzwischen anerkannte und stark nachgefragte Risikomanagement- und Absicherungsfunktion.
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Oft werden die Wirtschaftsprüfer von sich auf den neuen CCO zugehen. Diese ihm entgegengestreckte Hand sollte er freudig ergreifen. Er wird rasch feststellen, dass man eine gemeinsame Sprache spricht und eine gemeinsame Aufgabe hat. Regelmäßige Treffen zum Informationsaustausch und zur Risikoeinschätzung sollten folgen. Man wird sich in Aufsichtsratssitzungen und Tagungen eines etwa bestehenden Compliance Committee treffen. Das Netzwerk der Wirtschaftsprüfer wird oft, zusätzlich zu anderen Informationsquellen, wertvolle Informationen oder Ergänzungen zur Sachverhaltsaufklärung liefern.
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Von der Methodologie der Wirtschaftsprüfer, ihrer Fähigkeit zum Prozess-Management und ihrem wachen, forschenden und nüchternen Blick auf das Unternehmen können viele Compliance-Organisationen lernen. Umgekehrt werden „die WPs“ eine kompetente Compliance-Funktion nach Kräften unterstützen und mit ihr partnerschaftlich zusammenarbeiten.