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7. Innenrevision
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Ähnlich wie die Paarungen Recht und Compliance und Finanzen und Compliance sollten auch die Innenrevision und Compliance ein starkes Tandem bilden.28 Das gilt besonders für den Fall, dass die Compliance-Funktion, nicht über ein eigenes forensisches Team verfügt. Die Aufgabe, Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomenten nachzugehen, Dokumente (typischerweise auch E-Mails, soweit das zulässig ist) zu sichten, Zahlungsflüsse zu überprüfen und Untersuchungen auch vor Ort durchzuführen, wird dann in der Regel von der Innenrevision durchgeführt.
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Denkbar ist auch, dass ein unternehmensinternes Hinweisgebersystem mit „Hotlines“ oder „Helplines“ gemeinsam durch Compliance und Innenrevision organisiert und verantwortet wird. All dies setzt freilich auf Seiten der Innenrevision „Stärke“, vor allem im Sinne fachlicher Kompetenz, hinreichender Personal- und Sachmittel und auch weitestgehender Unabhängigkeit, voraus. Verfügt die Innenrevision neben einer guten Kenntnis des Unternehmens und seiner Branche auch über spezifische forensische Expertise und IT-Expertise? Besteht eine genügende Affinität zu komplexen juristischen Regelungen? Werden fremde Sprachen beherrscht und die dazugehörenden Kulturen verstanden?
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Kaum zu überschätzen ist, wie bei allen Unternehmensbereichen, die sich mit Regelverstößen und deren Konsequenzen befassen müssen, auch die Unabhängigkeit der Innenrevision. Sollte etwa ihr Eingriffs- und Einflussbereich vor bestimmten Unternehmensebenen oder Einzelpersonen Halt machen, so ist das kein gutes Zeichen. Derartige systemische Schwächen sind dann oft nur durch externe Wirtschaftsprüfer oder Sonderermittler auszugleichen.
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Wichtig ist, dass sich Compliance und Innenrevision sinnvoll ergänzen29 und dass die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche klar sind, und zwar sowohl im normalen Arbeitsmodus als auch im Krisenmodus. Das wird auf beiden Seiten oft ein gerüttelt Maß an Fingerspitzengefühl erfordern, nicht zuletzt deshalb, weil die Innenrevision möglicherweise in der neuen, mit Aufmerksamkeit und vielleicht auch Vorschusslorbeeren bedachten Compliance-Funktion einen Rivalen wittern könnte. Doch auch hier gilt: Gegenseitige Teamfähigkeit und uneitler, professioneller Respekt sind unabdingbare Voraussetzungen für eine produktive Zusammenarbeit im Interesse des Unternehmens. Dazu gehört auch, dass die Innenrevision den, vielleicht von großem Tamtam begleiteten, Newcomer Compliance als willkommene Stärkung des Risikomanagements im Unternehmen begreift, statt sich darüber zu ärgern, dass er nun – unverdientermaßen und womöglich mit vermeintlich leichter Hand – die Früchte jenes Weinbergs erntet, in dem die Innenrevision, bisweilen missverstanden und eher ungeliebt, seit Jahren ackert. Umgekehrt sollte Compliance, auch bevor es zu sehr die Werbetrommel in eigener Sache rührt, zuhören, verstehen und würdigen, was die Innenrevision geleistet hat und leistet. Sie ist in aller Regel auch eine ganz wichtige Informations- und Erfahrungsquelle mit oft tiefen, ungefilterten Einblicken in die Unternehmenswirklichkeit.
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Im Idealfall können sich Innenrevision und Compliance also gut ergänzen. Auch hier sind im Rahmen der Mitarbeiterentwicklung attraktive Karrierewege mit Rotationen, Personaltausch und gegenseitiger Weiterbildung denkbar.