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7. Beachtung von Compliance-Anforderungen anderer Rechtsordnungen

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Für international tätige Unternehmen können sich Anforderungen und Vorgaben für das Compliance Management auch aus anderen Rechtsordnungen ergeben. Dies gilt insbesondere für Compliance-Anforderungen des anglo-amerikanischen Rechts, da die extraterritoriale Geltung häufig bereits bei geringfügiger (Geschäfts-)Verbindung mit anderen Rechtsordnungen eintritt.80 Die erforderliche Berücksichtigung der Compliance-Anforderungen der jeweils anwendbaren Rechtsordnung erhöht einerseits die Komplexität der Konzeption und Ausgestaltung des Compliance Managements. Andererseits können derartige Vorgaben als wertvolle Orientierungshilfen dienen, wie sich am Beispiel des anglo-amerikanischen Rechts zeigen lässt (siehe dazu unter Rn. 47ff.).

Compliance Management im Unternehmen

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