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3. Vielfalt an Vorgaben und Orientierungshilfen
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Zwar enthält das deutsche Recht – mit Ausnahme bestimmter branchenspezifischer Normen – bislang keine speziellen Vorschriften für ein Compliance Management.122 Allerdings enthalten diverse Rechtsnormen allgemeine Vorgaben und Grundsätze, die bei der Erfüllung der Compliance-Pflicht durch organisatorische Maßnahmen zu berücksichtigen sind.123 Diese Vorgaben sind durch die Gerichte fallbezogen präzisiert sowie durch Rechtswissenschaft und Rechtspraxis kommentiert worden und bilden ein Muster organisatorischer (Mindest-)Anforderungen für eine ordnungsgemäße Unternehmensführung. Für bestimmte Branchen bestehen darüber hinaus (teils selbst geschaffene) Regelwerke und Verhaltenskodizes, in denen zentrale Compliance-Themen behandelt und Handlungsempfehlungen entwickelt werden.124 Ferner ist das Thema Compliance seit längerem Regelungsgegenstand verschiedener Standardisierungsorganisationen, zu nennen sind insbesondere der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980),125 die ISO 19600 (Compliance-Management-Systeme)126 sowie die ISO 37001 (Anti-Korruptions-Management-Systeme).127 Diese Regelwerke und Standards sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich,128 enthalten aber häufig nützliche Empfehlungen und Leitlinien für die Gestaltung eines auf das jeweilige Unternehmen passenden Compliance Managements. Zudem haben Wissenschaft und Praxis einen Katalog an Mindestanforderungen für ein wirksames Compliance Management entwickelt.129