Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 244

a) Verteidigerpostprivileg

Оглавление

519

Ist das Mandat zum inhaftierten Beschuldigten noch nicht begründet, so unterliegt auch der Briefverkehr des Anwalts mit dem Beschuldigten wie jeder andere schriftliche Verkehr des Untersuchungsgefangenen der Briefkontrolle, soweit diese im Rahmen eines Beschränkungsbeschlusses gem. § 119 StPO angeordnet wurde. Im Rahmen der Mandatsanbahnung sollte der Verteidiger deshalb davon keinen Gebrauch machen, zumal die Inhaltskontrolle die Beförderungszeiten auf mehrere Wochen erstrecken kann. Sobald das Verteidigungsverhältnis begründet ist, unterfällt indes nicht nur der mündliche, sondern auch der schriftliche Verkehr des Verteidigers mit seinem Mandanten dem Schutzbereich des § 148 Abs. 1 StPO und darf daher ebenso wenig wie dieser inhaltlich überwacht werden.

520

Um eine ungehinderte Weiterleitung der Schreiben zu gewährleisten, ist der Brief äußerlich erkennbar als „Verteidigerpost!“ zu kennzeichnen. Auch der Mandant ist hierauf hinzuweisen. Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Schreiben ist generell unzulässig, auch wenn dies nur der Prüfung des Bestehens des Verteidigungsverhältnisses dienen soll.[36]

521

Wenn Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen des § 148 Abs. 1 StPO gegeben sind, darf sich die Briefkontrolle nur darauf beschränken, ob es sich nach den äußeren Merkmalen wirklich um einen Schriftwechsel mit dem Verteidiger handelt.[37] Bestehen derartige Zweifel seitens der JVA nicht, so hat sie den Brief dem Gefangenen unverzüglich und ungeöffnet auszuhändigen.[38] Eine Vorlage an den Haftrichter ist in diesen Fällen unzulässig, da die Vorlage lediglich zu einer nicht gerechtfertigten Verzögerung der Aushändigung an den Mandanten führt.[39]

522

Auch aus Sicherheitsgründen ist im Übrigen die Öffnung der Verteidigerpost zur Feststellung der Absenderidentität und zur Überprüfung auf unzulässige Einlagen nicht statthaft, auch nicht im Beisein des Gefangenen.[40] Sofern tatsächlich bei dem betreffenden Beamten Zweifel im Hinblick auf das Mandatsverhältnis bestehen, so ist das Schreiben anzuhalten und äußerstenfalls das Schriftstück ungeöffnet an den Verteidiger zurückzusenden.

AnwaltFormulare Strafrecht

Подняться наверх