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1. Typischer Sachverhalt

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M und O streiten sich um eine Parklücke. Im Verlauf der Auseinandersetzung versetzt M dem O einen Faustschlag auf die Nase, die zu bluten beginnt. Die von Passanten herbeigerufene Polizei vernimmt den O noch am Ort des Geschehens. M macht gegenüber der Polizei keine Angaben. O erstattet gegen M Strafanzeige wegen Verdachts der Körperverletzung. Einige Zeit später erhält M eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung „wegen Verdachts der Körperverletzung zum Nachteil des O“. In der darauf folgenden Woche vereinbart M einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt R, der Fachanwalt für Strafrecht ist, und fragt diesen, wie er sich verhalten solle.

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